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Urteil gegen Moldau Einschränkung des Pride-Marsch war rechtswidrig

Von ms - 19.10.2026 - 08:30 Uhr
Urteil gegen Moldau
Foto: iStock / starpik
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Staatliche Behörden dürfen die Versammlungsfreiheit von LGBTIQ+-Menschen nicht allein deshalb beschränken, weil Gegner einer Demonstration mit Störungen oder Gewalt drohen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil gegen die Republik Moldau jetzt bekräftigt. Das Land muss der queeren Menschenrechtsorganisation Genderdoc-M eine Entschädigung zahlen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Urteil gegen Moldau: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in der Einschränkung einer LGBTIQ+-Demonstration einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.
  • Queerfeindliche Drohungen: Die Behörden hatten 2013 die Route eines Marsches der Organisation Genderdoc-M in Chișinău beschränkt, nachdem Gegner mit Aktionen gedroht hatten.
  • Schutzpflicht des Staates: Nach Auffassung des Gerichts müssen Behörden friedliche Demonstrationen schützen, statt deren Durchführung wegen möglicher Gegenproteste einzuschränken.
  • Entschädigung angeordnet: Moldau muss der Organisation innerhalb von drei Monaten 4.500 Euro für immateriellen Schaden zahlen.
  • Wiederholte Verurteilung: Bereits 2012 hatte der EGMR Moldau wegen des Verbots einer früheren Demonstration von Genderdoc-M verurteilt.

Entscheidung zur Versammlungsfreiheit 

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Demonstration in der moldauischen Hauptstadt Chișinău im Jahr 2013. Die Organisation Genderdoc-M hatte einen Marsch zur Unterstützung der Rechte von LGBTIQ+-Menschen geplant. Nachdem queerfeindliche Gruppen Drohungen ausgesprochen hatten, griffen die zuständigen Behörden in die vorgesehene Streckenführung ein und schränkten die Route der Veranstaltung ein. Die Straßburger Richter bewerteten dieses Vorgehen als menschenrechtswidrig. Nach ihrer Auffassung hätten die Behörden Maßnahmen zum Schutz der Versammlung ergreifen müssen, anstatt die Auswirkungen der Bedrohung auf die Veranstalter abzuwälzen.

Das Urteil fiel einstimmig. Ein aus drei Richtern bestehender Ausschuss der Fünften Sektion des EGMR stellte fest, dass Moldau gegen Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention in Verbindung mit Artikel 11 verstoßen hat. Artikel 14 untersagt Diskriminierung bei der Wahrnehmung der in der Konvention garantierten Rechte. Artikel 11 schützt unter anderem die Freiheit, sich friedlich zu versammeln. Nach Auffassung des Gerichts wurden diese Garantien im Fall von Genderdoc-M verletzt, weil die Behörden die Demonstration aufgrund der gegen sie gerichteten Drohungen einschränkten.

Vor Bedrohungen schützen

Die Richter machten in ihrer Begründung deutlich, dass der staatliche Schutz der Versammlungsfreiheit nicht davon abhängen dürfe, ob die vertretenen Positionen gesellschaftlich auf Zustimmung stoßen. Auch Veranstaltungen, die bei Teilen der Bevölkerung Ablehnung hervorrufen oder auf erheblichen Widerstand treffen, fallen unter den Schutz der Menschenrechtskonvention. Von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung für den Umgang mit queerfeindlichen Gegenprotesten. Das Gericht stellte klar, dass Sicherheitsbedenken zwar staatliche Schutzmaßnahmen erforderlich machen können. Die bloße Existenz von Drohungen reicht jedoch nicht aus, um eine friedliche Demonstration automatisch zu beschränken.

Die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmenden liegt demnach bei den zuständigen staatlichen Stellen. Im Fall des Marsches von Genderdoc-M hätten die moldauischen Behörden die Versammlung schützen müssen. Stattdessen führten die Drohungen queerfeindlicher Gruppen dazu, dass die Organisation ihre geplante Veranstaltung nicht auf der ursprünglich vorgesehenen Route durchführen konnte. Das Urteil unterstreicht damit einen wesentlichen Grundsatz des Versammlungsrechts: Die ablehnende Haltung Dritter darf nicht ohne Weiteres dazu führen, dass die Grundrechte derjenigen eingeschränkt werden, gegen die sich der Protest richtet. Für LGBTIQ+-Organisationen ist dieser Grundsatz besonders relevant, da öffentliche Veranstaltungen für die Sichtbarkeit queerer Menschen und die Durchsetzung ihrer Rechte eine wichtige Rolle spielen.

4.500 Euro Entschädigung 

Neben der Feststellung der Menschenrechtsverletzung verpflichtete der EGMR die Republik Moldau zu einer finanziellen Entschädigung. Genderdoc-M erhält 4.500 Euro als Ausgleich für den erlittenen immateriellen Schaden. Die Zahlung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Das Urteil wurde Mitte Oktober zugestellt und ist endgültig. Die Entscheidung stammt von einem Dreierausschuss der Fünften Sektion des Gerichtshofs. Damit steht fest, dass die Einschränkung des LGBTIQ+-Marsches von 2013 gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß.

Die aktuelle Entscheidung reiht sich in eine frühere Auseinandersetzung zwischen Genderdoc-M und den moldauischen Behörden ein. Schon 2012 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Verfahren der Organisation gegen Moldau entschieden. Damals ging es um eine für Mai 2005 geplante Demonstration in Chișinău, die von den Behörden vollständig verboten worden war. Auch in diesem Fall stellten die Straßburger Richter mehrere Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Betroffen waren die Versammlungsfreiheit, das Recht auf eine wirksame Beschwerde sowie das Diskriminierungsverbot. Während die Behörden die Veranstaltung von 2005 untersagt hatten, betraf das neue Verfahren die Beschränkung der Demonstrationsroute acht Jahre später. In beiden Fällen ging es um staatliche Eingriffe in öffentliche Versammlungen einer Organisation, die sich für die Rechte queerer Menschen einsetzt.

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