Ungarn nimmt wesentliche Einschränkungen für die LGBTIQ+-Gemeinschaft zurück. Das Parlament in Budapest hat am heutigen Dienstag eine Änderung des umstrittenen Kinderschutzgesetzes beschlossen und damit zentrale Vorschriften aufgehoben, die seit 2021 die Darstellung von Homosexualität gegenüber Minderjährigen untersagten. Die Entscheidung markiert eine bedeutende Änderung der ungarischen Gesetzgebung unter dem neuen Ministerpräsidenten Peter Magyar.
Das Wichtigste im Überblick
- Das ungarische Parlament hat heute wesentliche Bestimmungen des 2021 verabschiedeten sogenannten Anti-Homosexuellen-Gesetzes aufgehoben.
- Die Darstellung und sogenannte „Förderung“ von Homosexualität in Medien für Minderjährige sollen nicht länger grundsätzlich untersagt sein.
- Stattdessen werden Inhalte verboten, die die körperliche, geistige, emotionale oder moralische Entwicklung von Kindern „ernsthaft beeinträchtigen“ können.
- Es handelt sich um die erste bedeutende Rücknahme von LGBTIQ+-Beschränkungen aus der Regierungszeit von Viktor Orban seit dem Amtsantritt von Ministerpräsident Peter Magyar im Mai.
- EuGH-Urteil: Im April hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das bisherige Gesetz gegen EU-Recht verstößt.
- Magyars konservative Tisza-Partei gewann bei der Parlamentswahl im April eine Zweidrittelmehrheit und beendete Orbans seit 2010 andauernde Regierungszeit.
Parlament streicht Verbote
Die Abgeordneten billigten einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung. Gut fünf Jahre nach Einführung der Bestimmungen entfallen damit wesentliche Teile jener Regelungen, die unter Magyars Vorgänger Viktor Orban beschlossen worden waren. Seit Magyars Amtsantritt im Mai hatte es keine vergleichbar weitreichende Rücknahme der unter Orban eingeführten LGBTIQ+-Beschränkungen gegeben. Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung stehen Bestimmungen, die bisher im ungarischen Kinderschutzgesetz verankert waren. Diese untersagten die sogenannte „Förderung“ und „Darstellung“ von Homosexualität in Inhalten, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Betroffen waren insbesondere Filme und Fernsehsendungen. Die Abgeordneten beschlossen nun, diese Passagen zu streichen. An ihre Stelle tritt eine allgemeiner formulierte Regelung zum Schutz Minderjähriger. Künftig sollen Inhalte untersagt sein, wenn sie die körperliche, geistige, emotionale oder moralische Entwicklung von Kindern „ernsthaft beeinträchtigen“ können. Damit verzichtet die neue Gesetzesfassung auf das bisherige ausdrückliche Verbot der Darstellung von Homosexualität.
Weitreichende Einschränkungen
Die nun aufgehobenen Bestimmungen waren 2021 während der Regierungszeit von Ministerpräsidenten Viktor Orban eingeführt worden. Das damals verabschiedete Kinderschutzgesetz sollte verhindern, dass Minderjährige unter 18 Jahren Informationen über Homosexualität erhalten. Die Vorschriften gingen über den schulischen Bereich hinaus und erfassten auch die öffentliche Darstellung entsprechender Themen, später wurde das Gesetz noch einmal nachgeschärft. So konnte die Darstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Fernsehen auch strafrechtliche Folgen haben. Die Regelungen waren Teil einer Politik, mit der die Regierung Orban über mehrere Jahre hinweg die Rechte von LGBTIQ+-Menschen einschränkte. Auch Pride-Paraden gerieten unter Druck. Die Regierung nutzte die gesetzlichen Vorgaben, um entsprechende Veranstaltungen zu verbieten.
Europäischer Gerichtshof
Der Umgang Ungarns mit LGBTIQ+-Rechten hatte auch auf europäischer Ebene rechtliche Konsequenzen. Im April entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass das 2021 verabschiedete Gesetz gegen das Recht der Europäischen Union verstößt. Damit stand die bisherige ungarische Regelung nicht nur innenpolitisch in der Kritik, sondern auch im Widerspruch zu den rechtlichen Verpflichtungen des EU-Mitgliedstaates. Die nun beschlossene Änderung folgt zeitlich auf dieses Urteil. Mit der Streichung der zentralen Verbotsbestimmungen verändert die neue Regierung einen wesentlichen Teil der bisherigen Gesetzgebung.
Möglich wurde die politische Neuausrichtung nach der Parlamentswahl im April. Dabei setzte sich die konservative Tisza-Partei von Peter Magyar durch und gewann eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Der Wahlerfolg beendete die seit 2010 andauernde Regierungszeit von Viktor Orban. Magyar, der als pro-europäisch gilt, übernahm im Mai das Amt des Ministerpräsidenten. Mit der neuen parlamentarischen Mehrheit verfügt seine Regierung über die Möglichkeit, weitreichende Änderungen an der Gesetzgebung der vergangenen Jahre vorzunehmen. Die Aufhebung der zentralen LGBTIQ+-Beschränkungen gehört zu den ersten bedeutenden Entscheidungen dieser Art seit dem Regierungswechsel. Nach dem Wahlsieg der Tisza-Partei hatten viele LGBTIQ+-Menschen in Ungarn auf eine Verbesserung ihrer rechtlichen Situation gehofft. Allerdings hatte Magyar im Wahlkampf weitgehend darauf verzichtet, sich zu Fragen der LGBTIQ+-Rechte zu äußern. Eine ausdrückliche Ankündigung, die umstrittenen Bestimmungen aufzuheben, stand deshalb nicht im Mittelpunkt seiner Wahlkampagne. Mit dem Parlamentsbeschluss liegt nun eine konkrete Änderung der bisherigen Rechtslage vor.