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Sperre gegen Jens Härtel Sportgericht bestraft Ex-Trainer von Union Berlin

Von ms - 13.10.2026 - 09:00 Uhr
Sperre gegen Jens Härtel
Foto: IMAGO / Beautiful Sports
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Der Rücktritt von Jens Härtel als U-19-Trainer des 1. FC Union Berlin hat weitere Konsequenzen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 57-Jährigen wegen diskriminierenden unsportlichen Verhaltens für insgesamt zwölf Wochen mit einem Funktionsverbot belegt. Der frühere Zweitliga- und Drittligatrainer hatte sein Amt beim Berliner Bundesligisten bereits am Sonntag niedergelegt und Fehler im Umgang mit seiner Verantwortung als Nachwuchstrainer eingeräumt.

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Jens Härtel wegen drei Fällen diskriminierenden unsportlichen Verhaltens mit einem zwölfwöchigen Funktionsverbot belegt.
  • Acht Wochen der Strafe muss der 57-Jährige unmittelbar verbüßen. Die übrigen vier Wochen werden für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt.
  • Bereits am Sonntag hatte Härtel sein Amt als Trainer der U 19 des Bundesligisten niedergelegt und persönliche Fehler eingeräumt.
  • Der frühere Zweitliga- und Drittligatrainer muss an einer Schulung zur Konfliktbewältigung und Deeskalation teilnehmen.
  • Ausgangspunkt waren Diskriminierungsvorwürfe in einem anonymen Schreiben an Union Berlin. Eine persönliche Meldung von Betroffenen lag dem Verein nach eigenen Angaben nicht vor.

Deeskalationstraining angeordnet

Nach Angaben des DFB bezieht sich die sportgerichtliche Entscheidung auf drei Fälle diskriminierenden unsportlichen Verhaltens. Von der ausgesprochenen Sanktion muss Härtel acht Wochen unmittelbar verbüßen. Die verbleibenden vier Wochen setzte das Gericht für die Dauer eines Jahres zur Bewährung aus. Neben dem zeitlich begrenzten Funktionsverbot sieht das Urteil eine weitere Maßnahme vor. Härtel ist verpflichtet, sich mit Fragen der Konfliktbewältigung und dem Umgang mit diskriminierendem Verhalten auseinanderzusetzen.

Der Deutsche Fußball-Bund verbindet die Sanktion mit einer verpflichtenden Schulungsmaßnahme. Nach dem Urteil muss Härtel „an einem Konflikt- und Deeskalationstraining der zentralen Anlaufstelle für Gewalt-, Diskriminierungs- und Extremismusfälle oder einer vergleichbaren Institution teilnehmen“. Damit beschränkt sich die Entscheidung nicht auf den vorübergehenden Ausschluss von Funktionen im Fußball. Der ehemalige Nachwuchstrainer soll sich im Rahmen einer entsprechenden Schulung auch mit der Vermeidung und Bewältigung von Konflikten beschäftigen. Der DFB-Kontrollausschuss hatte zuvor einen Strafantrag gegen den 57-Jährigen gestellt. Nach Angaben von Union Berlin war darin bereits ein mehrwöchiges Betätigungsverbot gefordert worden. Mit der Entscheidung des Sportgerichts steht nun fest, welche sportrechtlichen Konsequenzen Härtel zu tragen hat. Die Sanktion umfasst insgesamt zwölf Wochen, wobei ein Drittel der Dauer unter Bewährung steht.

Härtel übernimmt Verantwortung 

Noch bevor das Sportgericht seine Entscheidung bekannt gab, hatte Härtel persönliche Konsequenzen aus den gegen ihn erhobenen Vorwürfen gezogen. Am Sonntag erklärte er seinen Rücktritt als Trainer der U-19-Mannschaft des 1. FC Union Berlin. Zugleich räumte der frühere Profifußballtrainer eigenes Fehlverhalten ein und entschuldigte sich öffentlich. „Ich habe Fehler gemacht und bin meiner Vorbildfunktion im Nachwuchsbereich nicht gerecht geworden“, erklärte Härtel zu seinem Abschied. Gerade im Nachwuchsbereich kommt Trainern neben der sportlichen Ausbildung auch eine pädagogische Verantwortung zu. Sie arbeiten mit jungen Spielern, deren persönliche und sportliche Entwicklung wesentlich durch das Verhalten ihrer Betreuer geprägt werden kann.

Anonymes Schreiben 

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war ein anonymes Schreiben, das beim 1. FC Union Berlin eingegangen war. Darin wurden gegen den damaligen U-19-Trainer Vorwürfe wegen diskriminierenden Verhaltens erhoben. Die Anschuldigungen führten zu einer Beschäftigung des Vereins mit dem Verhalten seines Nachwuchstrainers. Auch die zuständigen Gremien des Deutschen Fußball-Bundes wurden mit dem Fall befasst. Nach Angaben des Berliner Bundesligisten hatte sich allerdings kein persönlich Betroffener bei einer der dafür vorgesehenen Anlaufstellen gemeldet.

Union Berlin verfügt sowohl über interne als auch externe Möglichkeiten, entsprechendes Fehlverhalten anzuzeigen. Eine direkte Meldung einer betroffenen Person sei über diese Wege jedoch nicht eingegangen, teilte der Klub mit. Unabhängig davon wurden die im anonymen Schreiben erhobenen Vorwürfe sportrechtlich aufgegriffen. Das Verfahren mündete schließlich in dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses und der Entscheidung des Sportgerichts.

Union Berlin betont Aufarbeitung

Der Verein hatte sich bereits vor der sportgerichtlichen Entscheidung zum Umgang Härtels mit den Vorwürfen geäußert. Lutz Munack, Geschäftsführer für den Nachwuchs- und Amateurfußball bei Union Berlin, verwies dabei auf die Entwicklung des Trainers in den zurückliegenden Wochen. Nach seiner Einschätzung sei Härtels „Verhalten in den letzten Wochen von ehrlichem Bemühen um Aufarbeitung geprägt“ gewesen. Damit machte der Verantwortliche deutlich, dass sich der 57-Jährige nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit seinem Verhalten auseinandergesetzt habe. An den personellen Konsequenzen änderte dies allerdings nichts. 

Langjährige Trainerlaufbahn 

Jens Härtel verfügt über umfangreiche Erfahrung im deutschen Profifußball. Vor seinem Engagement im Nachwuchsbereich von Union Berlin betreute er mehrere Vereine in der 2. Bundesliga und der 3. Liga. Zu seinen früheren Stationen gehörte der 1. FC Magdeburg, mit dem er auch in der 2. Bundesliga tätig war. Anschließend arbeitete er unter anderem bei Hansa Rostock und Eintracht Braunschweig. Zuletzt stand Härtel beim FC Erzgebirge Aue in der 3. Liga an der Seitenlinie, bevor er die Verantwortung für die U-19-Mannschaft von Union Berlin übernahm. Der Wechsel in den Nachwuchsbereich bedeutete für den erfahrenen Trainer eine Tätigkeit mit einem anderen Schwerpunkt als im Profifußball. Neben der sportlichen Leistung steht dort insbesondere die Ausbildung und Entwicklung junger Spieler im Mittelpunkt. Ob und in welcher Funktion der 57-Jährige nach Ablauf des Funktionsverbots wieder als Trainer arbeiten wird, ist bislang unklar.

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