Ein jahrelanger Rechtsstreit um sexuellen Missbrauch durch einen katholischen Priester ist in einem wesentlichen Punkt beendet. Das Erzbistum München und Freising hat sich mit dem Betroffenen Andreas Perr auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes verständigt. Wie das Landgericht Traunstein mitteilte, nahm Perr das Angebot der Erzdiözese an. Über die Höhe der vereinbarten Entschädigung wurde Stillschweigen vereinbart.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Erzbistum München und Freising und der Missbrauchsbetroffene Andreas Perr haben sich auf eine Schmerzensgeldzahlung verständigt.
- Die Erzdiözese akzeptierte die Obergrenze eines vom Landgericht Traunstein vorgeschlagenen Zahlungsrahmens. Die genaue Summe bleibt vertraulich.
- Missbrauch in den 1990er Jahren: Perr wurde nach seinen Angaben als etwa Elfjähriger von dem damaligen Priester Peter H. sexuell missbraucht. Der Geistliche gestand die Tat in einem kirchlichen Verfahren.
- Verbindung zu Benedikt XVI.: Der frühere Papst Joseph Ratzinger gehörte ebenfalls zu den Beklagten. Er hatte als Münchner Erzbischof der Aufnahme des Priesters in sein Erzbistum zugestimmt.
- Die Klage gegen den Priester wurde zurückgenommen. Das Verfahren gegen Ratzinger ruht weiterhin, während die Klage gegen Kardinal Friedrich Wetter bereits 2023 zurückgezogen wurde.
Missbrauch als Ministrant
Der Vergleich geht auf einen Vorschlag des Gerichts zurück. Dieses hatte den Beteiligten einen finanziellen Rahmen genannt, innerhalb dessen eine Schmerzensgeldzahlung nach seiner Einschätzung angemessen wäre. Bei der Bewertung berücksichtigte das Gericht sowohl den sexuellen Missbrauch als auch dessen Auswirkungen auf das Leben des Betroffenen. Die Erzdiözese erklärte sich anschließend bereit, den höchsten Betrag innerhalb dieses Rahmens zu zahlen. Perr akzeptierte die angebotene Summe. Dass der konkrete Betrag nicht veröffentlicht wird, geschieht nach Angaben des Landgerichts auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Vorfälle aus der Mitte der 1990er Jahre in der oberbayerischen Gemeinde Garching an der Alz. Andreas Perr war damals etwa elf Jahre alt und als Ministrant in der örtlichen katholischen Pfarrei tätig. Dort wurde er nach seinen Angaben von dem damaligen Priester Peter H. sexuell missbraucht. Der Geistliche räumte die Tat später im Rahmen eines kirchenrechtlichen Verfahrens ein. Ein Gutachten befasste sich zudem mit den langfristigen Folgen für Perr. Die Sachverständigen kamen zu dem Ergebnis, dass seine psychische und soziale Entwicklung auch durch den erlittenen Missbrauch beeinträchtigt worden sei.
Jahrzehntelanger Kampf
Im Jahr 2022 wandte sich Perr an das Landgericht Traunstein und erhob Klage gegen den ehemaligen Priester. Im Verlauf des Verfahrens standen neben der Tat selbst auch die Verantwortung kirchlicher Entscheidungsträger und der Umgang mit früheren Missbrauchsvorwürfen gegen Peter H. im Mittelpunkt. Mit dem jetzt geschlossenen Vergleich ist ein wesentlicher Teil des Rechtsstreits abgeschlossen. Perr zog seine Klage gegen den früheren Geistlichen zurück. Für Andreas Perr bedeutet die Einigung nach eigenen Angaben weit mehr als eine finanzielle Entschädigung. Der lange Weg durch kirchliche und staatliche Verfahren habe ihn erheblich belastet.
„Heute geht für mich ein jahrzehntelanger Kampf zu Ende“, sagte Perr in einer schriftlichen Stellungnahme, die dem Bayerischen Rundfunk (BR) vorliegt. „Die erneute Auseinandersetzung mit dem Missbrauch während der kirchlichen und gerichtlichen Verfahren brachte mich wiederholt an meine psychischen Grenzen.“ Die Vereinbarung mit dem Erzbistum München und Freising hat für ihn deshalb auch eine persönliche Bedeutung. Nach Jahren der juristischen Auseinandersetzung sieht Perr damit einen wichtigen Abschnitt seines Kampfes um die Aufarbeitung des Missbrauchs beendet.
Klage gegen früheren Papst
Über Deutschland hinaus hatte der Fall Aufmerksamkeit erregt, weil sich die Klage nicht allein gegen den mutmaßlich verantwortlichen Geistlichen richtete. Perr wollte auch die Rolle hochrangiger Kirchenvertreter gerichtlich überprüfen lassen. Zu den Beklagten gehörten neben Peter H. die Erzdiözese München und Freising, der frühere Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie der inzwischen verstorbene Papst Benedikt XVI., der mit bürgerlichem Namen Joseph Ratzinger hieß. Im Mittelpunkt der Vorwürfe gegen die kirchlichen Verantwortungsträger stand der Umgang mit Peter H. Der Priester war bereits vor seiner Tätigkeit in Bayern wegen sexuellen Missbrauchs im Bistum Essen aufgefallen. Dennoch wechselte er Anfang der 1980er Jahre von Nordrhein-Westfalen in das Erzbistum München und Freising. Joseph Ratzinger war zu dieser Zeit Erzbischof von München und Freising. In dieser Funktion hatte er der Aufnahme des Priesters in die Erzdiözese zugestimmt. Daraus ergab sich im späteren Verfahren die Frage, welche Informationen über die früheren Vorwürfe den damaligen kirchlichen Entscheidungsträgern bekannt gewesen waren.
Das Wissen von Ratzinger
Der Rechtsanwalt des Klägers, Andreas Schulz, erhob im Juni 2022 schwere Vorwürfe gegen den früheren Münchner Erzbischof. Mit Blick auf den Umgang mit Peter H. erklärte Schulz damals: „Er hatte Kenntnis von allen Umständen“. Joseph Ratzinger wies zu Lebzeiten zurück, von den Missbrauchsvorwürfen gegen den Priester gewusst zu haben. Die Frage nach seinem damaligen Kenntnisstand war allerdings bereits Gegenstand einer umfangreichen Untersuchung zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Erzbistum München und Freising gewesen.
Das im Januar 2022 veröffentlichte Münchner Missbrauchsgutachten kam anhand der ausgewerteten Unterlagen zu dem Ergebnis, dass Ratzinger Anfang 1980 eine Sitzung des Ordinariats geleitet hatte. Bei dieser Zusammenkunft wurde beschlossen, den nach einem Missbrauchsvorfall aus Essen kommenden Priester H. in München aufzunehmen. Damit spielte die damalige Entscheidungsfindung innerhalb der Erzdiözese eine wesentliche Rolle bei der späteren juristischen und öffentlichen Aufarbeitung des Falls. Weitere Informationen über den möglichen Kenntnisstand Ratzingers wurden im Februar 2023 bekannt. Nach gemeinsamen Recherchen des Bayerischen Rundfunks und Correctiv sollen dem späteren Papst auch während seiner Tätigkeit als Präfekt der Glaubenskongregation Informationen über den Fall Peter H. vorgelegen haben. Die unterschiedlichen Darstellungen über Ratzingers Wissen gehörten zu den zentralen Streitpunkten der Auseinandersetzung.
Verfahren gegen Benedikt XVI.
Während sich Perr und das Erzbistum nun auf eine Schmerzensgeldzahlung verständigt haben, ist die juristische Aufarbeitung in Bezug auf den früheren Papst formal noch offen. Das Landgericht hatte das Verfahren gegen Joseph Ratzinger im Juni 2023 von den übrigen Verfahren getrennt. Hintergrund war der Tod Benedikts XVI. Ende 2022. Für die Fortsetzung des Zivilverfahrens musste zunächst geklärt werden, wer als Rechtsnachfolger in Betracht kommt. Ein solcher Rechtsnachfolger wurde bislang nicht bestimmt. Deshalb ruht dieser Teil des Verfahrens weiterhin.
Anders verlief die Entwicklung bei dem ebenfalls beklagten früheren Münchner Erzbischof Friedrich Wetter. Die gegen den Kardinal gerichtete Klage hatte Perr bereits im Juni 2023 zurückgenommen. Mit der Einigung über das Schmerzensgeld ist damit zwar der finanzielle Streit zwischen dem Betroffenen und der Erzdiözese beigelegt. Eine gerichtliche Entscheidung über die persönliche Verantwortung des verstorbenen Papstes ist damit jedoch nicht verbunden.