Die AfD-Fraktion will die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Geschlecht und Geschlechtsidentität in der Kinder- und Jugendhilfe grundlegend verändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, die von der Partei benannte „biologische Zweigeschlechtlichkeit“ als verbindlichen Bezugsrahmen festzuschreiben und die Förderung davon abweichender Geschlechtsidentitätskonzepte durch öffentliche und freie Träger zu untersagen.
Das Wichtigste im Überblick
- Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgesetzbuch vorgelegt. Der Bundestag soll ihn morgen erstmals beraten.
- Die Fraktion will die „biologische Zweigeschlechtlichkeit“ als verbindlichen Maßstab in mehreren Vorschriften der Kinder- und Jugendhilfe festschreiben.
- Angebote der öffentlichen und freien Jugendhilfe sollen nach dem Entwurf keine Geschlechtsidentitätskonzepte fördern oder vermitteln dürfen, die vom biologischen Geschlecht abweichen.
- Betroffen wären auch die Schulsozialarbeit sowie Angebote für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre junge Menschen.
- Die AfD begründet ihren Vorstoß unter anderem mit dem Elternrecht und aus ihrer Sicht fehlender wissenschaftlicher Evidenz für bestimmte Ansätze.
- Der Entwurf soll nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.
AfD kritisiert geltende Regelung
Der Entwurf mit dem Titel „Rückbesinnung auf biologische Geschlechter in der Kinder- und Jugendhilfe“ soll morgen erstmals im Parlament beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Im Zentrum steht Paragraf 9 des SGB VIII. Seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 sind bei der Ausgestaltung von Leistungen und der Erfüllung von Aufgaben unter anderem die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie trans*, nicht-binären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen. Die AfD will diese Vorgabe ändern. Nach ihrer Darstellung stützt sich die derzeitige Regelung „auf ein wissenschaftlich nicht hinreichend belegtes Konzept der Geschlechtsidentität, greift in das elterliche Erziehungsrecht ein und öffnet Tür und Tor für eine geschlechtsideologische Beeinflussung Minderjähriger durch öffentlich finanzierte Träger, ohne dass dem eine hinreichend gesicherte medizinisch-wissenschaftliche Evidenzbasis zugrunde liegt“.
Neue Richtlinien bei Förderung
Mit dem Gesetzentwurf soll Paragraf 9 nach dem Willen der Fraktion „auf die biologische Zweigeschlechtlichkeit als verbindlichen Bezugsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe“ zurückgeführt werden. Zugleich soll ein ausdrückliches Verbot für öffentliche und freie Träger eingeführt werden, nach Auffassung der AfD vom biologischen Geschlecht abweichende Geschlechtsidentitätskonzepte zu fördern oder zu vermitteln. Eine der von der Fraktion vorgesehenen Formulierungen für Paragraf 9 lautet: „Eine Förderung oder Vermittlung von Geschlechtsidentitätskonzepten, die vom biologischen Geschlecht abweichen, findet nicht statt.“ Damit würde die geplante Änderung nicht nur allgemeine Leitlinien der Jugendhilfe betreffen. Sie hätte auch Auswirkungen auf Einrichtungen und Angebote, die sich gezielt an trans*, intergeschlechtliche oder nicht-binäre Jugendliche richten. Die queere Jugendarbeit könnte damit möglicherweise bei vielen LGBTIQ+-Einrichtungen erschwert und schlussendlich aufgrund fehlender Förderung stark eingeschränkt werden.
Weitere Änderungen
Der Gesetzentwurf beschränkt sich dabei nicht nur auf Paragraf 9. Auch die grundlegende Beschreibung der Aufgaben und Ziele der Kinder- und Jugendhilfe in Paragraf 1 soll ergänzt werden. Dort möchte die AfD festschreiben: „Alle Maßnahmen nach Nummern 1 bis 5 [§ 1 Absatz 3] respektieren die biologische Zweigeschlechtlichkeit als Grundlage der menschlichen Entwicklung und vermitteln keine von dieser abweichenden Geschlechtertheorien.“ Auch für die Schulsozialarbeit sieht die Fraktion eine Änderung vor. Paragraf 13a soll um die Vorgabe ergänzt werden: „Die Schulsozialarbeit bindet sich an die biologische Zweigeschlechtlichkeit als Grundlage und fördert keine Konzepte, die vom biologischen Geschlecht abweichen.“ Damit würde die von der AfD angestrebte Neuausrichtung verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe erfassen.
In ihrer Begründung erklärt die Fraktion, die Jugendhilfe müsse „an den realen Lebenslagen von Jungen und Mädchen“ ausgerichtet werden. Finanzielle Mittel sollten nach ihrer Vorstellung stärker auf geschlechtsspezifische Benachteiligungen konzentriert werden. Die Förderung solle „zielgenau für den Abbau realer, geschlechtsspezifischer Benachteiligungen zwischen Jungen und Mädchen eingesetzt werden, statt in ideologisch motivierte Programme zu fließen. Zugleich wird das elterliche Erziehungsrecht gestärkt und einer vorschnellen pädagogischen Bestärkung von Geschlechtsdysphorie entgegengewirkt.“ Die AfD argumentiert außerdem, es müsse verhindert werden, „dass alterstypische Reifungskrisen vorschnell als 'Transidentität' gedeutet und bestärkt werden“. Zur Begründung verweist die Fraktion auf „Fachdebatten um sozial induzierte Diagnosesteigerungen und die international belegten Evidenzmängel geschlechtsaffirmierender Behandlungen“.
„Soziale Transition“ betroffen
Der Entwurf geht über allgemeine Vorgaben zur pädagogischen Arbeit hinaus. Nach Angaben der AfD soll unter anderem „die Förderung oder Vermittlung vom biologischen Geschlecht abweichender Geschlechtsidentitätskonzepte, insbesondere Konzepte der 'sozialen Transition' sowie die Vermittlung an Dritte, die eine medizinische Transition befürworten, ohne dass eine sorgfältige Einzelfallabklärung vorausgegangen ist“, untersagt werden. Damit würde der Vorstoß auch die Begleitung von gewissen queeren Jugendlichen betreffen. Nach der ersten Beratung morgen soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden. Anschließend kann der Ausschuss dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vorlegen. Über den Entwurf wird danach erneut im Plenum beraten.