Wer mit einem gewalttätigen Partner zusammenlebt, soll sich künftig leichter auch rechtlich und finanziell von diesem lösen können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einem Gesetzentwurf die Position von Opfern häuslicher Gewalt stärken. Ein Schwerpunkt liegt auf gemeinsamen Mietverträgen, die eine Trennung bislang zusätzlich erschweren können.
Das Wichtigste im Überblick
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Opfern häuslicher Gewalt die räumliche Trennung vom Täter erleichtern.
- Betroffene sollen sich einfacher aus einem gemeinsamen Mietvertrag lösen können, wenn der gewalttätige Partner seine Zustimmung verweigert.
- Die Regelungen gelten unabhängig vom Geschlecht und können damit auch Männern und insbesondere schwulen Männern in gewaltbelasteten Partnerschaften zugutekommen.
- Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Opfer grundsätzlich verlangen können, dass der Täter für Miete und Nebenkosten aufkommt, die nach ihrem Auszug entstehen.
- 2024 registrierte die Polizei fast 266.000 Betroffene häuslicher Gewalt. 70 Prozent waren Frauen und Mädchen, knapp 30 Prozent männlich.
- Eine 2026 veröffentlichte Studie nennt neben Frauen ausdrücklich queere und homosexuelle Menschen als besonders betroffen.
Gemeinsamer Mietvertrag
Die geplanten Änderungen betreffen alle Opfer häuslicher Gewalt und damit auch Männer. Gerade für schwule Männer, die Gewalt durch ihren Partner erfahren, könnte die Neuregelung eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, sich aus einer gewaltbelasteten Beziehung zu lösen. Zwar sind Frauen und Mädchen nach den erfassten Fällen deutlich häufiger von häuslicher Gewalt betroffen. Männer stellen jedoch ebenfalls einen erheblichen Anteil der registrierten Opfer. Hinzu kommt ein großes Dunkelfeld. Eine 2026 veröffentlichte Studie weist zudem auf eine besondere Betroffenheit homosexueller und queerer Menschen hin.
Ein Problem nach häuslicher Gewalt kann entstehen, wenn Täter und Opfer gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben haben. Will das Opfer ausziehen und den gemeinsamen Vertrag beenden, kann die fehlende Zustimmung des Partners die Trennung erschweren. Hubigs Gesetzentwurf soll hier ansetzen. Opfer sollen sich leichter aus einem gemeinsamen Mietverhältnis mit dem Täter lösen können. Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben solle dadurch etwas einfacher werden, sagte die Bundesjustizministerin den Funke-Medien. Die geplante Regelung ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein gewalttätiger Partner versucht, über die gemeinsame Wohnung oder daraus entstehende finanzielle Verpflichtungen weiterhin Einfluss auf das Opfer auszuüben. Der Gesetzentwurf beschäftigt sich zudem mit den finanziellen Konsequenzen eines Auszugs. Opfer sollen grundsätzlich verlangen können, dass der Täter für Miete und Nebenkosten aufkommt, die nach dem Auszug des Opfers entstehen.
30 Prozent sind männlich
Wie groß das Problem häuslicher Gewalt insgesamt ist, zeigen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Im Jahr 2024 waren demnach fast 266.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen. 70 Prozent der registrierten Opfer waren Frauen und Mädchen. Im Umkehrschluss waren knapp 30 Prozent der polizeilich erfassten Betroffenen männlich. Die registrierten Fälle bilden nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums allerdings nur einen Teil des tatsächlichen Ausmaßes ab. Die Dunkelziffer dürfte erheblich sein. Bis zu 95 Prozent aller Taten werden demnach nicht angezeigt. Eine 2026 veröffentlichte Studie kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass ein großer Teil der Gewalt in Paarbeziehungen nicht angezeigt wird.
Als besonders betroffene Gruppen werden darin Frauen und homosexuelle sowie queere Personen genannt. Damit rückt auch häusliche Gewalt innerhalb gleichgeschlechtlicher Beziehungen in den Blick. Schwule Männer können ebenso wie Menschen in heterosexuellen Partnerschaften Opfer körperlicher, psychischer oder anderer Formen von Gewalt durch den eigenen Partner werden. Die geplanten gesetzlichen Änderungen unterscheiden bei den Schutzmöglichkeiten nicht nach der sexuellen Orientierung der Betroffenen.
Mehr Schutz für Kinder und Angehörige
Hubigs Entwurf beschränkt sich nicht auf das Mietrecht. Auch Menschen, die mit dem eigentlichen Gewaltopfer zusammenleben, sollen künftig besser geschützt werden. Familiengerichte sollen Schutzmaßnahmen wie Kontakt- oder Näherungsverbote künftig auch ohne einen gesonderten Antrag für weitere gefährdete Personen anordnen können. Andere schutzbedürftige Personen im Haushalt, beispielsweise Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, waren von dieser Möglichkeit bislang nicht gleichermaßen erfasst. Diese Lücke soll mit der Reform geschlossen werden. Die geplante Reform ist nicht die einzige jüngere Änderung beim Schutz vor häuslicher Gewalt. Bereits im Mai 2026 hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem Gewalttäter unter bestimmten Voraussetzungen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können.