Im Verfahren gegen die aus Jena stammende nicht-binäre Person Maja T. hat ein Berufungsgericht in Budapest die Haftstrafe um ein Jahr reduziert. Statt der in erster Instanz verhängten acht Jahre soll T. nun sieben Jahre in Haft bleiben. Damit folgte das Gericht nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine deutliche Verschärfung des Strafmaßes auf mehr als 13 Jahre verlangt hatte.
Das Wichtigste im Überblick
- Ein Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die nicht-binäre Person Maja T. von acht auf sieben Jahre reduziert.
- T. war im Februar 2026 wegen der Beteiligung an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
- Die Staatsanwaltschaft hatte im Berufungsverfahren mehr als 13 Jahre Haft verlangt. Nach ihrer Auffassung war in erster Instanz nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass mögliche lebensgefährliche Verletzungen billigend in Kauf genommen worden seien.
- T.s Vater Wolfram Jarosch bezeichnet das Verfahren als skandalös und das neue Strafmaß trotz der Reduzierung als „völlig überzogen“.
- Er fordert, sein Kind nun unverzüglich zur weiteren Strafvollstreckung nach Deutschland zu überstellen.
- Ungarn hatte grundsätzlich zugesichert, dass T. eine Haftstrafe in Deutschland verbüßen kann.
- Unterstützer T.s sowie Politiker von Linken, SPD und Grünen haben das Verfahren und die Haftbedingungen wiederholt kritisiert.
- Die ungarischen Behörden weisen Vorwürfe unmenschlicher Haftbedingungen zurück.
Berufungsgericht reduziert Haftstrafe
Der Fall beschäftigt die Justiz in Deutschland und Ungarn seit Jahren und hat wegen der Umstände von T.s Überstellung nach Budapest sowie der dortigen Haftbedingungen auch eine politische Debatte ausgelöst. Maja T. wird eine Beteiligung an gewaltsamen Angriffen in Budapest im Februar 2023 vorgeworfen. Nach Darstellung der ungarischen Behörden soll T. gemeinsam mit weiteren antifaschistischen Aktivisten mutmaßliche Angehörige der rechtsextremen Szene angegriffen haben. Mehrere Menschen wurden bei den damaligen Attacken teils schwer verletzt.
T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen. Die ungarischen Behörden warfen T. eine Beteiligung an den Angriffen vor und verlangten die Überstellung nach Ungarn. Im Februar 2026 sprach ein Gericht in Budapest T. schuldig und verhängte eine Haftstrafe von acht Jahren. Gegen diese Entscheidung legten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. Im Berufungsverfahren verlangte die Staatsanwaltschaft schließlich eine Erhöhung der Strafe auf mehr als 13 Jahre. Für die angeklagten Taten war nach den Angaben aus dem Verfahren ein Strafrahmen zwischen zwei und 24 Jahren vorgesehen.
Der Staatsanwalt kritisierte insbesondere, dass das erstinstanzliche Gericht nach seiner Auffassung nicht ausreichend berücksichtigt habe, dass die tatverdächtige Person mögliche lebensgefährliche Verletzungen der Opfer billigend in Kauf genommen habe. Das Berufungsgericht entschied nun in die entgegengesetzte Richtung und verringerte die Haftstrafe um ein Jahr auf sieben Jahre.
Vater unzufrieden mit Urteil
T.s Vater Wolfram Jarosch reagierte trotz der Strafminderung mit scharfer Kritik auf die Entscheidung. „Das Strafmaß ist zwar herabgesetzt worden. Trotzdem halte ich dieses Urteil für völlig überzogen“, sagte Jarosch der Welt. Er bezeichnete das Verfahren als skandalös und verlangte eine sofortige Überstellung seines Kindes nach Deutschland. Eine solche Möglichkeit war von ungarischer Seite grundsätzlich bereits zugesagt worden. Auch nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte es geheißen, dass T. die Haftstrafe nach Abschluss des Verfahrens in Deutschland verbüßen könne.
Jarosch fordert darüber hinaus, die bisherigen Haftbedingungen bei der weiteren Vollstreckung der Strafe zu berücksichtigen. „Die Haftzeit in Ungarn muss mindestens doppelt angerechnet werden“, sagte er. Wie eine in Ungarn verhängte Strafe nach einer Überstellung in Deutschland konkret vollstreckt würde, ist allerdings eine eigenständige rechtliche Frage. Die ARD-Rechtsredaktion hatte nach dem erstinstanzlichen Urteil darauf hingewiesen, dass bei der Anpassung einer ausländischen Strafe an deutsches Recht auch besonders schwere Haftbedingungen eine Rolle spielen können. Die konkrete Umsetzung einer Überstellung gilt als rechtlich komplex.
Kritik an Verfahren und Haft
Bereits das Urteil der ersten Instanz hatte erhebliche Kritik ausgelöst. Unterstützer T.s sowie Vertreter von Linken und SPD bezeichneten das Verfahren als politischen „Schauprozess“. Auch die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt besuchte T. während der Haft in Ungarn. T. und die Verteidigung kritisierten zudem wiederholt die Bedingungen im ungarischen Gefängnis. Berichtet wurde unter anderem von Isolation, Videoüberwachung und schlechten hygienischen Verhältnissen. Aus Protest gegen die Haftbedingungen trat T. zeitweise in einen Hungerstreik. Die ungarischen Strafvollzugsbehörden wiesen Darstellungen zurück, wonach die Haftbedingungen unmenschlich seien.
Besonders umstritten ist zudem, wie T. überhaupt nach Ungarn gelangte. Nach der Festnahme in Deutschland wurde T. Ende Juni 2024 den ungarischen Behörden übergeben. Zu diesem Zeitpunkt lief ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, mit dem die Überstellung verhindert werden sollte. Als Karlsruhe sie vorläufig stoppen wollte, war T. jedoch bereits nach Ungarn gebracht worden. Das Bundesverfassungsgericht stellte später fest, dass T. nicht auf diese Weise nach Ungarn hätte überstellt werden dürfen. Die Anwälte T.s hatten bereits vor der Überstellung vor Risiken gewarnt, die sich aus T.s Nicht-Binarität und den Haftbedingungen in Ungarn ergeben könnten.