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Russlands neue Leitlinien LGBTIQ+ fällt nun unter „Störung der sexuellen Präferenz“

Von ms - 25.09.2026 - 13:00 Uhr
Russlands neue Leitlinien
Foto: AI GENERATED - FASH Medien
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Das russische Gesundheitsministerium hat jetzt neue klinische Leitlinien für die Behandlung sogenannter „Störungen der sexuellen Präferenz“ veröffentlicht. Das von der Russischen Gesellschaft für Psychiatrie erarbeitete Dokument legt Diagnosekriterien und Behandlungsmethoden fest und ist als Leitfaden für Ärzte im ganzen Land gedacht – und könnte dramatische Folgen für homosexuelle und queere Menschen im Land haben. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Russlands Gesundheitsministerium hat neue klinische Leitlinien zu „Störungen der sexuellen Präferenz“ veröffentlicht.
  • Erfasst werden verschiedene Diagnosen, darunter Fetischismus, „fetischistischer Transvestitismus“, Pädophilie und Sadomasochismus.
  • Sexuelle Orientierung wird nicht direkt behandelt. LGBTIQ+-Menschen könnten trotzdem je nach Auslegung als krankhaft definiert werden. 
  • Als Therapieziel wird die Verringerung „abnormalen sexuellen Verlangens“ und die Entwicklung „normativer Modelle sexuellen Verhaltens“ genannt.
  • Vorgesehen sind kognitive Verhaltenstherapie, Medikamente sowie „Aversionstherapie“ und „orgasmische Rekonditionierung“.
  • Seit 2025 sind klinische Leitlinien für Ärzte in Russland verpflichtend. 
  • Ein Psychiatrieprofessor warnt vor einer stärkeren Überwachung von Patienten durch Strafverfolgungsbehörden.

Homosexualität als Krankheit 

Die neuen Leitlinien betreffen diverse Diagnosen, dazu gehören Fetischismus, „fetischistischer Transvestitismus“, Exhibitionismus, Voyeurismus, Pädophilie, Sadomasochismus sowie multiple, sonstige und nicht näher bezeichnete „Störungen der sexuellen Präferenz“. Auch verschiedene BDSM-Praktiken werden erfasst. Die Leitlinien selbst nehmen zwar keinen direkt Bezug auf die sexuelle Orientierung, zielen aber offenbar deutlich auf homosexuelle und queere Menschen ab. Ärzte sollen Patienten nach fünf Kriterien beurteilen: Erregung, Aktivität, Einverständnis, Leidensdruck und mögliche Gesundheitsschäden. Bei unklaren Fällen können zusätzlich psychologische Tests und Bewertungsskalen eingesetzt werden. Im Grundsatz besteht damit je nach Auslegung und Fall die Möglichkeit, Homosexualität oder queeres Leben als Krankheit zu definieren. 

„Abnormales sexuelles Verlangen“

Das Gesundheitsministerium beschreibt das Therapieziel so auch als „Verringerung des abnormalen sexuellen Verlangens und seiner Erscheinungsformen mit einem Übergang zur Entwicklung normativer Modelle sexuellen Verhaltens“. Dadurch sollen nach Darstellung des Ministeriums das Risiko von Sexualstraftaten reduziert und die gesellschaftliche Lebensfähigkeit der Patienten unterstützt werden. Als Behandlungsmöglichkeiten werden kognitive Verhaltenstherapie und Antidepressiva genannt. Für Psychotherapeuten mit verhaltenstherapeutischem Ansatz empfiehlt das Ministerium zudem Methoden wie „Aversionstherapie“ und „orgasmische Rekonditionierung“ – bekannt auch als Konversionstherapien, deren Ziel zumeist die „Heilung von Homosexualität“ ist. Die Vereinten Nationen haben diese nicht wirksamen und oftmals brutalen Methoden klar als Folter eingestuft. In gewissen Fällen sind künftig auch Hormonblocker und die „chemische Kastration“ erlaubt. 

Männlichkeit und Weiblichkeit als Maßstab

Die Leitlinien legen darüber hinaus die Übernahme „normativer Modelle sexuellen Verhaltens“ als Standard fest. Zur Beurteilung von Patienten wird unter anderem die Methode „Männlichkeit und Weiblichkeit“ vorgeschlagen. Dabei soll untersucht werden, wie stark sich ein Mensch selbst als „männlich“ oder „weiblich“ wahrnimmt und wie diese Wahrnehmung mit dem im Pass eingetragenen Geschlecht übereinstimmt. Die Bewertung umfasst sieben als männlich eingestufte Eigenschaften – kühn, aufbrausend, agil, robust, mutig, aufdringlich und entschlossen – sowie sieben als weiblich bezeichnete Merkmale: fügsam, ordentlich, schwach, liebenswürdig, liebevoll, schüchtern und freundlich. Hinzu kommen acht geschlechtsneutrale Eigenschaften.

Leitlinien sind verpflichtend

Seit 2025 sind klinische Leitlinien in Russland für alle Ärzte verpflichtend, auch für privat praktizierende Mediziner. Zuvor konnten sich Ärzte auch an internationalen Standards wie denen der Weltgesundheitsorganisation orientieren. Wird eine Diagnose im angesprochenen Bereich gestellt, bilden die neuen Vorgaben nun den verbindlichen Behandlungsstandard. Roman Suleimanov, außerordentlicher Professor am Fachbereich Psychiatrie der RUDN-Universität, bezeichnete die Leitlinien gegenüber der Zeitung Kommersant als „längst überfällige Brücke“ zwischen Medizin und Recht. Gleichzeitig warnte er davor, dass Patienten „einer stärkeren Kontrolle durch die Strafverfolgungsbehörden unterliegen“. 

Er verwies dabei auf den Zugriff der Sicherheitsbehörden auf medizinische Daten hin: „Nach dem Gesetz haben die Strafverfolgungsbehörden direkten Zugang zu den regionalen medizinischen Informationssystemen (EMIAS) und können Listen von Personen anfordern, die sich in Behandlung befinden, um Datenbanken mit ‚Risikogruppen‘ zu erstellen. Daher macht der Versuch, sich freiwillig behandeln zu lassen, den Patienten automatisch zu einem Ziel operativen Interesses, was die Idee der Primärprävention sexueller Gewalt in der Gesellschaft vollständig untergräbt.“ Die neuen Leitlinien erscheinen vor dem Hintergrund internationaler Kritik an Russlands Umgang mit LGBTIQ+-Menschen. Die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtssituation in Russland, Mariana Katzarova, hatte in den vergangenen Tagen bei den Vereinten Nationen die transnationale Repression durch Russland angeprangert.

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