Die Ukraine will den Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz deutlich ausweiten. Ein von der Regierung vorgelegter Entwurf für ein neues Arbeitsgesetzbuch sieht ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Geschlechtsausdrucks sowie der Geschlechtsmerkmale vor. Damit sollen LGBTIQ+-Menschen umfassender geschützt werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Die ukrainische Regierung hat einen Entwurf für ein neues Arbeitsgesetzbuch ins Parlament eingebracht.
- Diskriminierung wegen Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität sowie Geschlechtsmerkmalen soll ausdrücklich verboten werden.
- Der Schutz von Menschen mit HIV bleibt bestehen, Schwangerschaft soll als weiteres geschütztes Merkmal hinzukommen.
- Direkte und indirekte Diskriminierung sollen im Arbeitsrecht genauer definiert werden.
- Die Reform steht im Zusammenhang mit der Angleichung der ukrainischen Gesetzgebung an EU-Recht.
Umfassender Schutz
Die Regierung legte den Entwurf nun der Werchowna Rada, dem ukrainischen Parlament, vor. Die Reform steht laut dem National LGBTI Consortium im Zusammenhang mit der weiteren Annäherung der ukrainischen Gesetzgebung an das Recht der Europäischen Union. Die Ukraine strebt einen EU-Beitritt an. Ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ist bereits im derzeit geltenden ukrainischen Arbeitsgesetzbuch enthalten. Diese Schutzbestimmungen sollen erhalten und erweitert werden.
Auch Menschen mit HIV sollen weiterhin ausdrücklich vor Benachteiligung geschützt werden. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass das Diskriminierungsverbot sowohl bei einer vermuteten als auch bei einer tatsächlich bestehenden HIV/Aids-Infektion gilt. Sviatoslav Sheremet, Koordinator des National LGBTI Consortium für Politik und Gesetzgebung, verwies darauf, dass die bestehenden Regelungen nach kontroversen Debatten vor mehr als zehn Jahren eingeführt worden seien. Neu aufgenommen werden soll die Schwangerschaft als geschütztes Merkmal.
Definition von Diskriminierung
Die Regierung will mit dem neuen Arbeitsgesetzbuch außerdem genauer festlegen, was unter direkter und indirekter Diskriminierung zu verstehen ist. Als Diskriminierung am Arbeitsplatz soll jede Unterscheidung, jeder Ausschluss oder jede Bevorzugung aufgrund geschützter Merkmale gelten, durch die gleiche Chancen oder eine Gleichbehandlung etwa bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung und Beschäftigung eingeschränkt werden. Eine direkte Diskriminierung soll vorliegen, wenn eine Person aufgrund eines bestimmten Merkmals in einer vergleichbaren Situation ungünstiger behandelt wird als eine andere Person. Von indirekter Diskriminierung soll gesprochen werden, wenn eine Regel, Anforderung oder Praxis zwar auf den ersten Blick für alle gleichermaßen gilt, tatsächlich aber ungünstigere Bedingungen für eine bestimmte Gruppe schafft oder diese unverhältnismäßig stark benachteiligt.
Sheremet warnte zugleich davor, die Reform allein auf die Verabschiedung eines neuen Gesetzbuchs zu reduzieren. „Die Aktualisierung der nationalen Arbeitsgesetzgebung ist eine komplexe Aufgabe, da sich die modernen Bedingungen der Arbeitsbeziehungen von den offiziellen Regelungen entfernt haben. Es reicht nicht aus, ein neues Arbeitsgesetzbuch zu verabschieden; es muss einen gesellschaftlichen Konsens über die Richtigkeit und Relevanz seiner Bestimmungen geben“. Der Entwurf zum Arbeitsgesetzbuch ist nicht das einzige Vorhaben, mit dem die Ukraine ihren gesetzlichen Diskriminierungsschutz verändern will. Der Staatliche Dienst der Ukraine für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit hatte zuvor einen weiteren Gesetzentwurf ausgearbeitet. Dieser sieht vor, den Anwendungsbereich des Diskriminierungsschutzes auszuweiten und die Begriffe „Diskriminierung durch Assoziation“, „Mehrfachdiskriminierung“ und „Hassrede“ in das grundlegende Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen.
Parlament berät weitere Änderungen
Auch der Ausschuss der Werchowna Rada für die Integration der Ukraine in die Europäische Union befasst sich mit einer weiteren Reform. Vorgesehen ist, die Liste der geschützten Diskriminierungsmerkmale auszuweiten. Für gewaltlose diskriminierende Handlungen soll eine verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit eingeführt werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf einen eigenen Straftatbestand für öffentliche Aufrufe zu Gewalt aus intoleranten Motiven vor. Auch die ukrainische Regierung hat den in dem Dokument vorgeschlagenen Regelungen zugestimmt.