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Urteil im Fall Jurassica Parka Gericht verurteilt Drag-Künstler zu zehn Monate Bewährung

Von ms - 23.09.2026 - 17:25 Uhr
Urteil im Fall Jurassica Parka
Foto: IMAGO / Gartner
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Am Amtsgericht Tiergarten in Berlin fand heute Nachmittag der Prozess gegen den Künstler Mario O. statt, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Jurassica Parka. Dem 46-jährigen Mann wurde der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Material vorgeworfen. Die Richter verurteilten Mario O. zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Berliner Künstler gestand sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 46-jährigen Mario O. zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
  • O., der als Dragqueen Jurassica Parka bekannt wurde, räumte die Tatvorwürfe vollständig ein.
  • Vor Gericht erklärte er, pädophil zu sein.
  • Bei einer Durchsuchung seiner Berliner Wohnung im Juli 2025 wurden zahlreiche Dateien auf elektronischen Datenträgern gefunden.
  • Beschlagnahmt wurden unter anderem ein iPhone, Laptops und externe Festplatten. 
  • Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels ging es um mehr als 180 Videodateien und Bilder mit kinder- und jugendpornografischem Material.
  • O. war bereits im Oktober 2023 wegen Verbreitung, Erwerb und Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt worden. Damals erhielt er eine Geldstrafe. 

Zehn Monate auf Bewährung

Vor Gericht erklärte der Angeklagte zudem, er sei pädophil. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat gefordert, ebenfalls zur Bewährung. Mit dem nun verkündeten Urteil ist das Verfahren wegen der im Jahr 2025 entdeckten Inhalte vor dem Amtsgericht Tiergarten abgeschlossen.

Nachdem das amerikanische National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), eine Organisation, die online nach kinderpornografischem Material fahndet, konkrete Hinweise an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt hatte, durchsuchten Ermittler im Juli 2025 die Schöneberger Wohnung des Berliner Künstlers. Die IP-Adresse hatte die Beamten auf die Spur gebracht. Die Polizei beschlagnahmte dabei unter anderem ein iPhone, mehrere Laptops und externe Festplatten. Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels sollen dabei über 180 Videodateien und Bilder mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gefunden worden sein. 

Erstes Urteil bereits 2023 

Öffentlich bekannt wurde der Fall erst im Oktober vergangenen Jahres. Damals wurde zugleich bekannt, dass der schwule Drag-Künstler bereits vorbestraft ist. Demnach stand O. bereits im Oktober 2023 ebenfalls vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das Gericht verurteilte ihn damals wegen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro. O. zog sich sowohl privat wie auch als Kunstfigur Jurassica Parka nach Bekanntwerden der neuen Ermittlungen im letzten Jahr vollständig aus der Öffentlichkeit zurück. Bis dahin zählte die Dragqueen zu den bekanntesten Vertreterinnen der queeren Berliner Kunstszene und hatte auch eine eigene Talkshow-Reihe im Theater. 

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