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K.-o.-Tropfen im Fokus
Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie
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K.-o.-Tropfen im Fokus Bundestag berät über härtere Strafen

ms - 23.09.2026 - 12:45 Uhr
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Ein Thema, das  gerade auch in der sexpositiven schwulen Community ein großes Problem ist: K.-o.-Tropfen. Wer solche Substanzen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf berät heute erstmals der Bundestag. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt neben höheren Strafen auch auf Aufklärung und Prävention.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Bundestag berät über einen Gesetzentwurf zu härteren Strafen beim Einsatz von K.-o.-Tropfen.
  • Bei Vergewaltigung oder Raub soll künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten.
  • K.-o.-Tropfen sollen rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingestuft werden.
  • Bislang liegt die Mindeststrafe in entsprechenden Fällen bei drei Jahren.
  • Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt zusätzlich auf Prävention und Aufklärung.
  • Betroffenenvertreter fordern neben härteren Strafen bessere Beweissicherung sowie Schulungen für Polizei und medizinisches Personal.

Härtere Strafen für K.-o.-Tropfen

Höhere Strafen wären aus Sicht der Ministerin für potenzielle Täter ein deutliches Signal der Abschreckung. „Das ist schon ein starkes Signal und ein starkes Stoppschild, wenn man weiß: Wenn man so etwas tut, dann ist man mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe dabei“, sagte Hubig im ARD-Morgenmagazin. Nach dem Gesetzentwurf sollen K.-o.-Tropfen bei einer Vergewaltigung oder einem Raub künftig rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingestuft werden. Dadurch soll sich die Mindeststrafe auf fünf Jahre erhöhen.

Nach derzeit geltendem Recht kann der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt bereits strafverschärfend berücksichtigt werden. Er gilt bislang jedoch nicht automatisch als besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes. Dadurch ergibt sich eine Mindeststrafe von drei Jahren. Hubig betonte, dass die Neuregelung auch Fälle im häuslichen Umfeld erfassen müsse. Darüber hinaus soll das Erstellen, Besitzen und Verbreiten von Vergewaltigungsvideos stärker unter Strafe gestellt werden – auch das ist ein großes Thema im Zuge der Dating-Masche-Überfälle auf schwule Männer. Die geplante Reform ist Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt.

Ministerin setzt auf Aufklärung

Höhere Strafen allein reichten nach Ansicht Hubigs allerdings nicht aus. „Wir brauchen Aufklärung, wir brauchen eine bessere Prävention - alles, was dazugehört“, sagte die Justizministerin. Unter anderem werde bereits mit einer „Aufklärungskampagne für den ländlichen Raum“ darauf aufmerksam gemacht, wo Menschen Hilfe bekommen könnten. Auch in Bars und anderen Einrichtungen seien Aufklärungskampagnen notwendig. Einige Betriebe nähmen daran bereits teil. Wer nach einer Überwältigung durch K.-o.-Tropfen Spuren am Körper sichern wolle, könne dies in Krankenhäusern und speziellen Einrichtungen machen lassen.

Kira Daviter, Gründerin einer Selbsthilfegruppe für Menschen, die Opfer von K.-o.-Tropfen wurden, hält neben härteren Strafen auch Verbesserungen bei der Beweisführung für notwendig, wie sie gegenüber der Tagesschau betonte. Denn Strafen könnten nur verhängt werden, wenn Fälle vor Gericht gelangten. Aus Daviters Sicht braucht es dafür unter anderem Schulungen für die Polizei und das Personal in Arztpraxen. Nach einem Vorfall müsse schnell gehandelt werden, damit sich die Substanzen noch im Körper nachweisen ließen. Betroffenen rät Daviter, sich Unterstützung zu holen. Das könne im privaten Umfeld geschehen, aber auch bei professionellen Stellen. Wichtig sei es, wieder im „Hier und Jetzt“ anzukommen.

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