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Jurassica Parka vor Gericht Vorwürfe des mutmaßlichen Besitzes von Kinderpornografie

Von ms - 17.09.2026 - 15:40 Uhr
Jurassica Parka vor Gericht
Foto: IMAGO / Gartner
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Der Prozess gegen den Berliner Künstler Mario O., der als Dragqueen Jurassica Parka bekannt ist, soll am kommenden Mittwoch, 23. September, beginnen. Das bestätigte eine Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten dem „Tagesspiegel“. Dem 46-Jährigen wird der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten vorgeworfen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der 46-jährige Mario O. muss sich am 23. September vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.
  • O. ist unter dem Namen Jurassica Parka als eine der bekanntesten Dragqueens Berlins bekannt.
  • Bei einer Durchsuchung im Juli 2025 wurden zahlreiche mutmaßlich kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden.
  • O. war bereits 2023 wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
  • Wegen der erneuten Vorwürfe und der Menge des Materials könnte im Fall einer Verurteilung auch eine Freiheitsstrafe infrage kommen.
  • Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ermittler sicherten Material 

Ermittler hatten die Wohnung des Mannes im Juli 2025 durchsucht. O. lebt abseits seiner Kunstfigur als schwuler Mann. Bei dem Einsatz beschlagnahmten die Behörden unter anderem ein iPhone, mehrere Laptops und externe Festplatten. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Mai über die bei der Durchsuchung sichergestellten Daten informiert. Demnach befanden sich „auf diversen elektronischen Datenträgern mutmaßlich kinderpornografisches Videomaterial von mehreren Stunden Länge, jugendpornografisches Videomaterial von unter einer Stunde Länge sowie kinder- und jugendpornografische Bilder“.

Nach Informationen des Berliner Tagesspiegel ist die Menge des Materials noch genauer beziffert. Demnach wurden 131 Videodateien mit mutmaßlich kinderpornografischem Inhalt gefunden. Sie sollen zusammen fünf Stunden und 25 Minuten lang sein. Zusätzlich wurden 28 Bilder festgestellt. Darüber hinaus sollen sich auf den Datenträgern 17 Videodateien mit mutmaßlich jugendpornografischem Material befunden haben. Ihre Gesamtlänge wird mit 56 Minuten angegeben. Hinzu kamen fünf Bilder.

Hinweise kamen aus den USA

Ausgangspunkt des Verfahrens waren nach den vorliegenden Informationen Hinweise des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Die Organisation hatte im Juni entsprechende Informationen über O. und mutmaßlich kinderpornografisches Material an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt. NCMEC arbeitet mit Internetanbietern und Serviceprovidern in den USA zusammen. Diese durchsuchen ihre Datenbestände unter anderem aus E-Mails, Direktnachrichten, WhatsApp und Discord fortlaufend nach Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Werden entsprechende Inhalte entdeckt, löschen die US-Anbieter die Daten und übermitteln Informationen darüber an NCMEC.

Über die IP-Adresse eines Geräts lässt sich nach Angaben des Berichts nachvollziehen, aus welchem Staat ein entsprechender Internetzugang stammt. NCMEC kann verdächtiges Material auf diese Weise den zuständigen Polizeibehörden anderer Länder zuordnen. Auch in diesem Fall wurde das Material an deutsche Behörden weitergeleitet. Die beim BKA zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen prüfte die Hinweise zunächst auf eine mögliche strafrechtliche Relevanz. Anschließend wurde das Verfahren an die Berliner Behörden abgegeben. In der Folge kam es zur Durchsuchung der Wohnung von O.

Bereits 2023 verurteilt

Öffentlich bekannt wurde der Fall erst im Oktober vergangenen Jahres. Damals wurde zugleich bekannt, dass der Mann hinter der Kunstfigur Jurassica Parka bereits vorbestraft ist. Demnach stand O. im Oktober 2023 ebenfalls vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das Gericht verurteilte ihn wegen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Verhängt wurde eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu jeweils 70 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig und liegt dem Tagesspiegel vor.

Damit geht es im nun anstehenden Verfahren um einen Mann, gegen den bereits eine einschlägige rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Zudem wurde bei der neuerlichen Durchsuchung nach den bisherigen Erkenntnissen eine erhebliche Menge an mutmaßlich strafbarem Material gefunden. Experten halten deshalb im Fall einer erneuten Verurteilung auch eine Freiheitsstrafe für möglich. Eine Entscheidung über Schuld oder Strafe steht allerdings noch aus. Bis zu einer Verurteilung gilt für O. die Unschuldsvermutung. Jurassica Parka hat sich nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen vollständig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Die Dragqueen zählt zu den bekanntesten Vertreterinnen der Berliner Drag-Szene.

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