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Metas extreme Sammelwut Datensammlung reicht weit über eigene Plattformen hinaus

Von ms - 10.09.2026 - 11:30 Uhr
Metas extreme Sammelwut
Foto: iStock / dem10
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Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt Spuren. Unternehmen sammeln Informationen über besuchte Seiten, Suchanfragen und Einkäufe und nutzen sie unter anderem für personalisierte Werbung – soweit bekannt. Bei Meta geht die Datenerfassung nach Darstellung von Verbraucherschützern jedoch offenbar inzwischen deutlich weiter: Der Konzern kann Informationen auch von Webseiten und Apps erhalten, die nicht zu Facebook oder Instagram gehören. Eine Gefahr, insbesondere für marginalisierte Gruppen wie der LGBTIQ+-Community. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Meta steht wegen der weitreichenden Erfassung von Daten über sogenannte Business Tools in der Kritik.
  • Die Technik wird nicht nur auf Facebook- und Instagram-Seiten eingesetzt, sondern auch auf zahlreichen externen Webseiten und in Apps.
  • Besonders sensibel ist die Datensammlung auf Dating- und Erotikseiten: Informationen über sexuelle Orientierung, Kontakte, intime Interessen oder Nacktbilder können erhebliche Risiken bergen.
  • Für homosexuelle und queere Menschen können solche Daten besonders gefährlich werden – etwa durch unfreiwillige Outings, die Offenlegung sensibler Datingkontakte oder mögliche Erpressungsversuche.
  • Verbraucherschützer werfen Meta vor, Nutzer auch dann erfassen zu können, wenn diese keinen Facebook- oder Instagram-Account nutzen oder dort nicht eingeloggt sind.
  • Gegen Meta laufen zahlreiche Verfahren. Mehrere deutsche Oberlandesgerichte haben Klägern bereits Recht gegeben. Nun wird der Bundesgerichtshof über zentrale Fragen entscheiden.

Viel Kritik an Metas Datensammlung 

Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereins (VSV), vergleicht das Vorgehen mit einem Szenario aus der analogen Welt. „Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein Geschäft und ein Mitarbeiter steckt Ihnen unbemerkt ein Mikro an die Schulter, das dann draußen Ihre Gespräche und Bewegungen aufzeichnet – beim Arzt, im Büro oder privat im Schlafzimmer“, sagt Holzinger gegenüber der Deutschen Welle (DW). „Das ist Internet 2026 – fast jeden Klick, jede Suche, jeden Kauf im Internet kann der Meta-Konzern mitlesen, selbst gegen Ihren ausdrücklichen Willen.“ Für Nutzer ist dabei kaum sichtbar, welche Datenströme im Hintergrund entstehen. Eine zentrale Rolle spielen sogenannte Business Tools von Meta.

Unsichtbare Werkzeuge auf fremden Webseiten

Die Programme werden anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Dazu gehören Betreiber von Internetseiten ebenso wie Entwickler von Apps. Offiziell dienen die Werkzeuge unter anderem dazu, die Wirksamkeit von Werbung auf Meta-Plattformen zu messen und Kampagnen zu optimieren. Nach Einschätzung von Max Baumeister können Internetnutzer der Erfassung allerdings kaum entgehen. „Also auch wenn Sie Informatik studiert haben und sich die größte Mühe geben, ist das einfach nicht möglich.“ Baumeister ist Geschäftsführer der BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, die sowohl Einzelklagen als auch Sammelklagen gegen Meta wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht führt.

Seiner Darstellung zufolge betrifft die Datenerfassung nicht lediglich Menschen, die Facebook oder Instagram verwenden. Auch wer keinen entsprechenden Account besitzt, könne betroffen sein. Das Löschen eines Instagram- oder Facebook-Kontos löse das Problem daher nicht automatisch. Besonders problematisch wird das bei Seiten, auf denen Menschen besonders persönliche Informationen hinterlassen. Dazu zählen etwa Dating- und Erotikangebote. Dort können Daten entstehen, die Rückschlüsse auf sexuelle Orientierung, intime Vorlieben, Kontakte oder persönliche Lebensumstände zulassen.

Intime Informationen besonders riskant

Gerade für homosexuelle und queere Menschen können solche Datensammlungen daher weitreichende Folgen haben. Ein unfreiwilliges Coming-Out kann beispielsweise entstehen, wenn Informationen über Datingaktivitäten, sexuelle Orientierung oder Kontakte mit anderen Daten zusammengeführt werden. Hinzu kommen mögliche Risiken rund um intime Fotos und Nacktbilder. Werden solche Informationen außerhalb des ursprünglich erwarteten Zusammenhangs verarbeitet oder gelangen sie an weitere Stellen, kann dies Betroffene in besonders verletzliche Situationen bringen. Auch die Drohung, intime Informationen oder Bilder offenzulegen, kann als Druckmittel bis hin zu Erpressungsversuchen eingesetzt werden.

Das Problem reicht damit über klassische personalisierte Werbung hinaus. Gerade bei sensiblen Informationen kann schon die Tatsache, dass ein Unternehmen bestimmte Interessen oder Aktivitäten einer Person kennt, erhebliche Konsequenzen haben. Für Menschen, die ihre sexuelle Orientierung nicht öffentlich machen möchten, kann die unerwartete Weitergabe oder Verknüpfung entsprechender Daten deshalb ein besonderes Sicherheits- und Privatsphärenrisiko darstellen. Ähnlich hohes Missbrauchspotenzial gibt es mitunter bei kranken Personen, beispielsweise mit psychischen Problemen, oder bei Menschen mit HIV oder einer Geschlechtskrankheit.

Millionen Webseiten können betroffen sein

Business Tools finden sich inzwischen auf einer großen Zahl von Internetangeboten. Dazu gehören große Nachrichten- und Shoppingportale ebenso wie Dating- und Erotikwebseiten. „Schätzungen gehen davon aus, dass diese bei mindestens 30 bis 40 Prozent der Webseiten weltweit und auf der überwiegenden Mehrzahl der meistbesuchten 100 Webseiten in Deutschland zum Einsatz kommen“, stellte das für Zivilsachen zuständige Landgericht Berlin II fest.

Nach den vorliegenden Vorwürfen können Informationen, die Nutzer auf solchen Meta-fremden Seiten eingeben oder durch ihre Interaktion erzeugen, letztlich bei Meta ankommen. Genannt werden unter anderem Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Hobbys, Familienstand, politische Gesinnung, psychische Probleme und sexuelle Neigungen. Besonders brisant ist aus Sicht der Kritiker, dass damit Informationen betroffen sein können, die Nutzer nicht bewusst an Meta übermitteln. Wer etwa eine Datingseite besucht oder dort Angaben macht, rechnet möglicherweise nicht damit, dass diese Aktivitäten zusätzlich an einen großen Plattformkonzern übermittelt werden.

„Jeder Nutzer ist für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat“, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Leipzig. Damit geht es bei der juristischen Auseinandersetzung nicht nur um Werbung. Im Mittelpunkt steht auch die Frage, ob Unternehmen Daten über Menschen erfassen und weiterverarbeiten dürfen, ohne dass diese ausreichend erkennen können, was im Hintergrund geschieht.

Zahlreiche Klagen gegen Meta

Immer mehr Betroffene versuchen inzwischen, sich juristisch gegen die Datenerfassung zu wehren. „In Deutschland rollt auf Meta nun eine gewaltige Schaden­ersatz­welle zu. Bis Anfang März 2026 hätten sich knapp 91.500 Facebook- und/oder Instagram-Nutzende der Sammelklage des Verbraucherschutzvereins angeschlossen, berichtet Stiftung Warentest. Weitere 300.000 Menschen hätten über meta-klage.de Rechtsanwälte beauftragt, Schadenersatz für sie anzumelden. Allein in Deutschland haben etwa 50 Millionen Menschen ein Konto bei Meta und könnten sich insofern der Verbandsklage anschließen. Wie viel Geld Betroffene erhalten können, lässt sich bislang allerdings nicht pauschal sagen. Die deutschen Gerichte bewerten die Höhe des möglichen Schadenersatzes unterschiedlich. Eine zentrale Rolle kommt deshalb dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu. Das höchste deutsche Zivilgericht soll voraussichtlich im kommenden Jahr ein Urteil fällen. An dessen Vorgaben dürften sich anschließend die nachgeordneten Gerichte orientieren.

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