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Streit um LGBTIQ+-Workshop Landratsamt prüft Bußgeld nach Fernbleiben eines Schülers

Von ms - 12.08.2026 - 09:30 Uhr
Streit um LGBTIQ+-Workshop
Foto: iStock / Alexander Vorotyntsev
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Ein schulischer Workshop zu sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität hat am Gymnasium Markt Indersdorf im Landkreis Dachau für einen Konflikt zwischen Eltern und Schule gesorgt. Die Eltern eines Schülers aus der achten Klasse wollten nicht, dass ihr Sohn an der Veranstaltung teilnimmt. Die Schule bestand dagegen auf der Teilnahme und verwies auf den verpflichtenden Charakter des Angebots. Darüber entbrannte inzwischen eine breitere Streit-Debatte in Bayern. 

Das Wichtigste im Überblick

  • An einem Gymnasium im Landkreis Dachau sollte ein verpflichtender Workshop zu Geschlechterrollen und Geschlechtsidentität stattfinden.
  • Die Eltern eines Achtklässlers wollten verhindern, dass ihr Sohn daran teilnimmt.
  • Weil der 14-Jährige schlussendlich fernblieb, leitete das zuständige Landratsamt ein Bußgeldverfahren gegen ihn ein.
  • Die Eltern kritisieren, dass die Schule Fragen zu Inhalten und Materialien aus ihrer Sicht nicht ausreichend beantwortet habe.
  • Der Workshop wurde vom Verein „diversity München“ organisiert.

Bußgeld nach Schulschwänzen 

Der Workshop wurde vom Verein „diversity München“ organisiert. Nachdem der 14-jährige Schüler der Veranstaltung ferngeblieben war, erhielt er nun vom zuständigen Landratsamt ein Schreiben. Darin wurde ihm die Einleitung eines Bußgeldverfahrens mitgeteilt. Die Eltern erklärten gegenüber Apollo News, sie wollten das Fernbleiben ihres Sohnes gegenüber dem Landratsamt damit begründen, dass die Schulleitung wesentliche Fragen zum Workshop nicht beantwortet habe. Deshalb hätten sie zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Sollte tatsächlich ein Bußgeld verhängt werden, wollen die Eltern dagegen juristisch vorgehen.

Der Streit hatte bereits Ende Juni begonnen. Die Eltern informierten die Schule damals per E-Mail darüber, dass ihr Sohn nicht an dem geplanten Workshop teilnehmen werde. In ihrem Schreiben begründeten sie ihre Haltung unter anderem mit der aus ihrer Sicht zu weitgehenden inhaltlichen Ausrichtung der Veranstaltung. „Insbesondere die Formulierung, Schülerinnen und Schüler sollten auf ihre körperliche und geistig-seelische Entwicklung, ihre Geschlechtlichkeit, ihre Gefühle, ihre geschlechtliche Identität und ihre sexuelle Orientierung vorbereitet werden, überschreitet nach unserer Überzeugung die Grenzen dessen, was Aufgabe der Schule oder des Staates sein sollte“, hieß es demnach in der E-Mail.

Schule verweist auf Lehrplan

Der Schulleiter wies die Eltern schriftlich darauf hin, dass die Veranstaltung verpflichtend sei. Zur Begründung verwies er auf die Vorgaben des Lehrplans für bayerische Schulen. Für die achte Jahrgangsstufe sieht der Lehrplan die Behandlung von Themen wie Geschlechtsidentität, Geschlechterrollen und sexueller Orientierung vor. Nach Angaben der Schule diene der Workshop jedoch nicht einer politischen oder weltanschaulichen Indoktrination. Die Eltern gaben sich damit nicht zufrieden. In einem weiteren Schreiben vom verlangten sie vom Schulleiter eine Bestätigung, dass bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern die gesetzlichen Vorgaben für den Unterricht eingehalten würden. Zugleich stellten sie weitere Fragen, darunter auch, ob ein Lehrer während der Veranstaltung anwesend sei oder nicht.

Außerdem verlangten die Eltern die „konkret verwendeten Materialien und Methoden des Vereins“ vor der Veranstaltung vollständig vorab zur Verfügung gestellt zu bekommen. Auch die Auswahl des Vereins „diversity München“ als externer Partner war Gegenstand ihrer Fragen. Die Eltern wollten wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Organisation für den Workshop ausgewählt worden sei. Die Schule bejahte die Frage nach der anwesenden Lehrkraft und stellte weitere Informationen bereit, die gewünschten Materialien des Vereins erhielten die Eltern offenbar vor dem Workshop aber nicht. Aus Sicht der Eltern wurden die Fragen daher nur unzureichend beantwortet, sie reichten eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Ob und in welcher Höhe gegen den 14-jährigen Schüler tatsächlich nun ein Bußgeld verhängt wird, ist final noch nicht entschieden. Gegenstand des Verfahrens ist sein Fernbleiben von einer von der Schule als verpflichtend eingestuften Veranstaltung.

Verein organisiert Angebot an Schulen

Der Workshop „Diversity@school“ wurde vom Verein „diversity München“ durchgeführt. Die Organisation wird von der Landeshauptstadt München gefördert und ist Bayerns bekannteste queere Jugendorganisation mit Jugendzentrum. Das Konzept von „Diversity@school“ sieht vor, dass „queere Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre“ mit Schülern über verschiedene Themen sprechen. Dazu gehören unter anderem „Akzeptanz gegenüber queeren Identitäten“. Außerdem sollen Klischees und Stereotype thematisiert und Berührungsängste abgebaut werden. 

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