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Verschärfung des SBGG Justizminister fordern Nachbearbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes

Von ms - 15.06.2026 - 10:30 Uhr
Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes
Foto: IMAGO / Christian Ohde
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Nach der Zustimmung der Justizministerkonferenz zu einem Vorstoß für eine mögliche Nachschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes hat der LSVD+ - Verband Queere Vielfalt jetzt deutliche Kritik geäußert. Anlass der Debatte sind angeführte Missbrauchsgefahren im Zusammenhang mit dem Gesetz.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Justizministerkonferenz hat einem Vorstoß zur Nachschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes zugestimmt.
  • Begründet wird dies mit möglichen Missbrauchsgefahren.
  • Der LSVD+ lehnt zusätzliche Prüfmechanismen ab.
  • Der Verband warnt vor einer Rückkehr zu Begutachtungen „durch die Hintertür“.
  • Nach Ansicht des LSVD+ sind die diskutierten Probleme bereits gesetzlich geregelt.
  • Eine Evaluation des Gesetzes ist laut Koalitionsvertrag bis Ende Juli 2026 vorgesehen.

Beschluss der Justizministerkonferenz

Auf Initiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat sich die Justizministerkonferenz (JuMiKo) dazu entschlossen, Verbesserungen beim Selbstbestimmungsgesetz anzustoßen. Offiziell wurde daher das Bundesjustizministerium dazu aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen „verhältnismäßigen, rechtssicheren und entstigmatisierenden Prüfmechanismus“ für Fälle des „offenkundigen Missbrauchs“ ermöglicht, durchgeführt durch die jeweiligen Standesämter. „Jeder einzelne Missbrauchsfall schwächt das gesetzgeberische Anliegen“ und „gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so der Beschluss. 

Generalverdacht von trans* Menschen?

Julia Monro, Mitglied im Bundesvorstand des LSVD+, sieht die diskutierten Verschärfungen kritisch. In einer Stellungnahme erklärte sie: „Wer jetzt neue Prüfmechanismen fordert, stellt eine besonders vulnerable Gruppe unter Generalverdacht. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen haben jahrelang auf das Ende entwürdigender Begutachtungen gewartet. Die Errungenschaft des Selbstbestimmungsgesetzes darf nicht durch unklare Missbrauchsprüfungen ausgehöhlt werden. Standesämter oder andere Behörden dürfen nicht zu Prüfstellen geschlechtlicher Identität werden. Dies widerspricht dem Sinn von Selbstbestimmung, sowie der Evidenz, dass geschlechtliche Identität nicht anhand objektiver Kriterien feststellbar ist.“ 

Monro richtet sich im weiteren Verlauf direkt an die Verantwortlichen: „Wir appellieren dringend daran, den Geist demokratischer Verantwortung zu wahren und warnen ausdrücklich davor, einzelne Provokationen rechtsxtremer Akteur*innen zu instrumentalisieren, um die Selbstbestimmung einer ganzen Gruppe infrage zu stellen.“ Dem Beschluss Ende letzter Woche war der laufende Fall der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich vorausgegangen. 

Verband betont bestehende Regelungen

Nach Auffassung des LSVD+ bestehe überdies keine Notwendigkeit für zusätzliche Begutachtungs- oder Prüfverfahren. Der Verband verweist darauf, dass die derzeit diskutierten Fragen bereits während des Gesetzgebungsverfahrens ausführlich behandelt worden seien. „Eine Rückkehr zu Begutachtung durch die Hintertür ist nicht notwendig! Die aktuell vorgebrachten Bedenken sind nicht neu. Fragen des Zugangs zu Justizvollzugsanstalten für Frauen oder zu Frauen- und Gewaltschutzräumen wurden bereits im Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein Verfahren auf Grundlage der Selbstauskunft entschieden und im sogenannten Hausrechtsparagraphen des SBGG die aktuell aufgeworfenen Fragen geregelt.“

Zudem zeigten demnach bestehende Regelungen beim Strafvollzug, dass die Entscheidungen der Unterbringung hier unabhängig von einer Änderung des Geschlechtseintrags stattfinden, auch in Einzelfällen habe dies bisher funktioniert. „Rechtsstaatliche Gesetzgebung darf nicht auf gezielte Provokationen und mediale Ausnahmefälle reagieren, sondern muss sich an belastbaren Erkenntnissen und Grundrechten orientieren“, so Monro weiter. Zudem betonte Monro die bereits geplante Evaluation des SBGG bis Ende Juli, wie das die schwarz-rote Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hatte. „Wer vorher Verschärfungen fordert, greift evidenzbasierter Gesetzgebung vor und ist ein Versuch den öffentlich Meinungsbildungsprozess für eigene Positionen zu mobilisieren.“ Die Debatte über mögliche Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz dürfte damit auch in den kommenden Monaten politisch umstritten bleiben. Nach Angaben des Bundesamt für Statistik haben im ersten Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetz rund 20.000 Menschen ihren Personenstand ändern lassen. 

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