Direkt zum Inhalt

Debatte um SBGG Streit um Änderungspläne des Selbstbestimmungsgesetzes

Von ms - 12.06.2026 - 09:00 Uhr
Debatte um SBGG
Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie
ANZEIGE
Loading audio player...

Die Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz sorgt erneut für politischen Streit. Der queerpolitische Verband der Partei Die Linke hat Forderungen aus der Union nach weiteren Einschränkungen der gesetzlichen Regelungen scharf zurückgewiesen und die CDU aufgefordert, an der geschlechtlichen Selbstbestimmung festzuhalten. Zuletzt hatten drei Bundesländer eine Überarbeitung des Gesetzes angestoßen, um möglichen Missbrauch künftig besser ausschließen zu können. Die grundsätzlich vereinfachte Personenstandsänderung stand dabei nicht zur Debatte. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Linke queer kritisiert Bestrebungen aus der CDU, das Selbstbestimmungsgesetz zu überarbeiten.
  • Hintergrund ist ein Antrag aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt bei der Justizministerkonferenz.
  • Die Linke queer wirft der Union vor, den Fall Liebich politisch zu instrumentalisieren.
  • Vertreter des Verbandes sehen bereits das bestehende Gesetz als unzureichend an.
  • Die CDU hält dagegen an ihrer grundsätzlichen Kritik am Selbstbestimmungsgesetz fest.

Linke queer spricht von Verschärfung 

Die geschlechtliche Selbstbestimmung müsse garantiert werden, „statt Nazis nachzugeben“, so die queer-aktivistische Gruppe der Partei. Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wollen auf der derzeit laufenden Frühjahrskonferenz der Justizminister einen Antrag einbringen, der einen rechtssicheren Prüfmechanismus für Fälle eines möglichen offenkundigen Missbrauchs in das Gesetz einarbeiten soll. Hintergrund ist der Fall der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. Besonders kritisch bewertet die Bundessprecherin von Die Linke queer, Maja Tegeler, die Begründung für die geplanten Änderungen. Nach ihrer Auffassung nutze die CDU den Fall Liebich aus, um das Gesetz grundsätzlich infrage zu stellen. Die sei laut Tegeler „niederträchtig und zahlt auf das Konto der extremen Rechten ein“. Nach Ansicht Tegelers habe Liebich seine Haltung gegenüber queeren Menschen mehrfach öffentlich deutlich gemacht.

Der Co-Bundessprecher von Die Linke queer, Hendrik Klemme, äußerte ebenso deutliche Kritik an den Vorschlägen der Union. Er verwies auf die lange Geschichte rechtlicher Hürden und staatlicher Eingriffe, denen trans* Menschen unter dem früheren Transsexuellengesetz ausgesetzt gewesen seien. Nach seiner Einschätzung habe bereits das aktuelle Selbstbestimmungsgesetz die Erwartungen vieler Betroffener nicht erfüllt. „Wer das Selbstbestimmungs­gesetz verbessern will, findet bei den queeren Fachverbänden entsprechenden Anregungen dazu. Eine Verschärfung zu fordern, während man sich auf einen von Neonazis konstruierten angeblichen Missbrauchsfall beruft, ist ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen“, erklärte Klemme.

Union hält an Überarbeitung fest

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) betonte indes zu den angedachten neuen Prüfverfahren beim SBGG: „Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten.“ Jeder Missbrauchsfall gefährde dabei das Ziel des Gesetzes, das Recht der betroffenen Personen auf respektvollen Umgang in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen, so Geiert weiter. 

Unterstützung erhalten die drei Länder von Unions-Fraktionsvize Günter Krings. Der Fall Liebich habe erneut gezeigt, wie missbrauchsanfällig das Gesetz in seiner aktuellen Fassung sei, so der CDU-Politiker. Überdies bekräftigte Krings, dass auch im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes vereinbart worden ist, diese sollte eigentlich bis zum 31. Juli abgeschlossen sein. Ob der Termin noch realistisch ist, liegt in der Hand des zuständigen Bundesfamilienministeriums. Krings betonte zudem, es sei „richtig und notwendig“, dass die Justizministerkonferenz das „verunglückte Selbstbestimmungsgesetz der Ampel“ korrigieren will. Und weiter: „Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben einen konkreten Reformvorschlag eingebracht, und dieser verdient Unterstützung. Das Selbstbestimmungsgesetz missachtet vor allem den Schutz von Kindern und Jugendlichen in einer sensiblen Lebensphase und schafft für Länder und Unternehmen mehr Probleme als es zu lösen meinte."

Anzeige

Auch Interessant

Der Oktober hat mehr zu bieten

Mehr Zuhause, mehr Community

Fünf neue SCHWULISSIMO-Ausgaben: Mehr Zuhause, Hoffnung für die Community, Coming Out Day und Kultur aus Deiner Region.
Ashton Summers geht viral

33 Millionen Clip-Aufrufe

Ein Clip des OnlyFans-Models und schwulen Adultstars Ashton Summers wird zum X-Trend und erreicht mehr als 30 Millionen Aufrufe.
Wirbel um Jockstrap

Tennisprofi wird zum Viral-Hit

Ein schweißnasses Outfit macht den Jockstrap von Tennisprofi Sun Fajing sichtbar – und löst mit mehr als 20 Millionen Aufrufen online viel Wirbel aus.
Ein Kuss verändert alles

Liebe an der Militärakademie

Binge-Time im Herbst: In „Minerva Academy“ funkt es heftig zwischen zwei Jungs, bevor einer spurlos verschwindet. Netflixs neue Coming-of-Age-Serie.
Ende bei CSD-Streit in Görlitz

Pride-Picknick bekommt Schutzstatus

Friedliches Ende: Kurz vor dem CSD in Görlitz erkennt das Landratsamt das „Picknick der Vielfalt“ doch als politische Versammlung an.
Regenbogenbank beschädigt

Gedenkort wieder Ziel von Vandalen

Die Gedenkbank für die Opfer des Anschlags auf den Berliner CSD ist erneut beschädigt worden. Nun ermittelt der Staatsschutz.
US-Tänzer macht Schlagzeilen

Tanzshows in der Halbzeit

Carson Woods ist der erste männliche Show-Tänzer im Scarlet Dance Team der Nebraska Cornhuskers – und will damit andere ermutigen.
Erfolglose Schmutzkampagne

Grindr-Profil öffentlich gemacht

Nach der Veröffentlichung seines Grindr-Profils weist Labour-Stadtrat Paul John O’Neill Rücktrittsforderungen zurück – und reagiert mit Humor.
Russlands neue Leitlinien

Verschärfte Psychiatrie-Regeln

Russlands Gesundheitsministerium führt neue Psychiatrie-Leitlinien ein, die LGBTIQ+-Menschen eine „Störung der sexuellen Präferenz“ attestieren können