Scheidungshund & Trennungskatz Wenn Regenbogenfamilien um ihr Haustier kämpfen
Als Jana und Miriam sich trennten, war für beide schnell klar: Es geht nicht nur um Möbel, Bankkonto oder Mietvertrag. Es geht um Lotte. Die Mischlingshündin war acht Jahre Teil ihres Alltags, begleitete Urlaube, zog mit in zwei neue Wohnungen und lag jeden Abend zwischen ihnen auf dem Sofa. „Für uns war sie Familie“, sagt Jana. „Aber vor dem Gesetz war sie eine Sache.“
Tiere im Spannungsfeld von Beziehung, Recht und Verantwortung
Rechtlich gelten Haustiere in Deutschland als Eigentum. Zwar enthält das Bürgerliche Gesetzbuch seit den 1990er Jahren den Hinweis, dass Tiere keine Sachen sind. Doch in vielen juristischen Auseinandersetzungen werden sie ähnlich behandelt wie ein Auto oder ein Möbelstück. Bei Trennungen oder Scheidungen entscheidet daher häufig die Eigentumsfrage. Wer hat das Tier gekauft? Auf wen läuft der Vertrag? Wer ist im Impfpass eingetragen?
Für gleichgeschlechtliche Paare stellt sich diese Frage genauso wie für heterosexuelle. Doch Regenbogenfamilien sind oft zusätzlich mit rechtlichen Besonderheiten konfrontiert. Gerade wenn keine Ehe besteht oder wenn Vermögensverhältnisse unklar geregelt sind, kann ein Streit um ein Tier eskalieren.

Umgangsregelungen, Kostenbeteiligungen oder Wechselmodelle
Anwältinnen und Anwälte berichten, dass Haustiere zunehmend Teil von Trennungsvereinbarungen sind. Es geht um Umgangsregelungen, Kostenbeteiligungen oder Wechselmodelle. Während bei gemeinsamen Kindern klare gesetzliche Leitlinien existieren, fehlen solche Vorgaben bei Tieren. Richterinnen und Richter entscheiden im Einzelfall. Maßgeblich sind meist Eigentumsnachweise und praktische Erwägungen wie Wohnsituation oder Arbeitszeiten.
Für viele Betroffene fühlt sich diese nüchterne Betrachtung unangemessen an. Wer ein Tier über Jahre versorgt, Tierarztbesuche organisiert und emotionale Bindung aufgebaut hat, empfindet es nicht als Besitz. Besonders in Regenbogenfamilien, in denen Tiere häufig bewusst als Teil einer gewählten Familie integriert werden, ist der emotionale Stellenwert hoch.
Auch in Patchwork-Konstellationen entstehen neue Fragen. Wenn ein Partner ein Tier in die Beziehung mitbringt und das Paar später gemeinsam für Pflege und Kosten aufkommt, verschwimmen Zuständigkeiten. Kommt es zur Trennung, ist nicht immer klar, wem das Tier „gehört“. Ohne vertragliche Regelungen bleibt nur der Gang vor Gericht oder eine private Einigung.
Thema Erbrecht ebenfalls wichtig
Neben Trennungen spielt auch das Thema Erbrecht eine Rolle. Was passiert mit einem Haustier, wenn sein Halter stirbt? Rechtlich kann ein Tier nicht erben. Es ist möglich, im Testament eine Person zu benennen, die das Tier übernimmt, verbunden mit einer finanziellen Zuwendung zur Versorgung. Fehlt eine solche Regelung, kann es passieren, dass Tiere im Tierheim landen, obwohl es im Umfeld Menschen gegeben hätte, die sich kümmern wollten.
Gerade ältere queere Menschen, die allein leben oder keine engen familiären Strukturen haben, sollten diesen Punkt bedenken. Eine klare testamentarische Verfügung schafft Sicherheit für das Tier und für mögliche Bezugspersonen.
Ein weiteres Spannungsfeld ist die Wohnungssituation. In angespannten Wohnungsmärkten sind Haustiere oft ein Nachteil. Zwar dürfen Vermieter Kleintiere in der Regel nicht pauschal verbieten, bei Hunden und Katzen sieht es anders aus. Hier kann die Zustimmung des Vermieters erforderlich sein. Für gleichgeschlechtliche Paare oder trans Personen, die ohnehin Diskriminierung bei der Wohnungssuche erleben, kann ein Tier die Hürde zusätzlich erhöhen.
Hinzu kommen Fragen rund um Adoption und Pflegekinder. In Haushalten mit Kindern stellt sich bei Trennungen nicht nur die Frage nach dem Umgang mit dem Nachwuchs, sondern auch nach dem Verbleib des Tieres. Für Kinder ist ein Haustier häufig enge Bezugsperson. Wird es aus dem gewohnten Umfeld gerissen, kann das zusätzliche Belastungen verursachen.
Frühe Absprachen verhindern späteren Streit
Tierschutzorganisationen weisen zudem darauf hin, dass Tiere in Konfliktsituationen oft instrumentalisiert werden. Drohungen wie „Dann bekommst du den Hund nie wieder zu sehen“ sind keine Seltenheit. Hier zeigt sich, wie stark emotionale Bindungen ausgenutzt werden können.
Gleichzeitig wächst gesellschaftlich das Bewusstsein dafür, dass Tiere mehr sind als Eigentum. In einigen Ländern wird diskutiert, bei Trennungen stärker das Tierwohl zu berücksichtigen. Auch in Deutschland fließen solche Überlegungen vereinzelt in Urteile ein, etwa wenn geprüft wird, bei wem das Tier besser versorgt ist.
Für Paare empfiehlt es sich, frühzeitig klare Absprachen zu treffen. Ein schriftlicher Vertrag zur Tierhaltung kann regeln, wem das Tier formal gehört, wie Kosten verteilt werden und was im Trennungsfall gelten soll. Was unromantisch klingt, kann im Ernstfall viel Streit ersparen.
Am Ende bleibt eine Erkenntnis: Tiere sind für viele Regenbogenfamilien feste Familienmitglieder. Doch das Recht hinkt dieser gesellschaftlichen Realität hinterher. Solange Haustiere juristisch vor allem als Vermögenswerte behandelt werden, bleiben Konflikte vorprogrammiert.
Vielleicht braucht es hier ein Umdenken. Denn wer einmal erlebt hat, welche Rolle ein Tier im eigenen Leben spielt, weiß: Es geht um mehr als Besitz. Es geht um Bindung, Verantwortung und Fürsorge. Und die lassen sich nur schwer in Paragrafen fassen.