Streit um schwule Ampelpärchen Ein Kommunalpolitiker aus Niedersachsen sieht Rot
Das Bundesverfassungsgericht wird sich wahrscheinlich bald mit der rechtlichen Frage beschäftigen, ob homosexuelle Ampelpärchen zulässig sind. Ein Kommunalpolitiker aus Hildesheim (Niedersachsen), Enver Sopjani, hatte bereits im Herbst letzten Jahres erfolglos gegen die Entscheidung der Stadt geklagt, Ampelscheiben mit homosexuellen Pärchen-Motiven zu installieren. Nun geht der parteilose Politiker in die nächste Instanz und fordert eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts. Zudem kann er eine Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg versuchen.
Niederlage vor Gericht
Sopjani, der sich in seiner Klage auf eine Verletzung seines Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und Erziehungsrecht beruft, war mit seiner ersten Klage gegen die Ampelpaare im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht Hannover gescheitert. Das Gericht hatte die Klage als unbegründet abgewiesen und eine Verletzung der Rechte des Klägers nicht nachvollziehen können. Der Vorsitzende Richter Arne Gonschior erklärte, dass die Ampelmotive lediglich die gesellschaftliche Realität widerspiegelten und der Kläger durch diese Zeichen nicht in seinen Rechten beeinträchtigt werde. Auch eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung sah das Gericht nicht gegeben, da deren Vorschriften den Kläger nicht individuell schützten.
Ampelpärchen im Stadtbild
Der Stadtrat von Hildesheim hatte die Installation der 14 Ampelpärchen im Juni 2023 beschlossen. Seit Mitte des Jahres zeigen die Ampeln an drei Standorten im Stadtgebiet bei Grün Bilder von gleichgeschlechtlichen Paaren an, anstelle der klassischen Fußgängerfiguren. Erstmals kamen homosexuelle Ampelpärchen in Wien 2015 begleitend zum Eurovision Song Contest zum Einsatz. Das Projekt stieß auf große internationale Beachtung und entwickelte sich schnell zu einer dauerhaften Installation in vielen Städten wie beispielsweise Hannover, München, Frankfurt am Main oder auch Köln als Zeichen für mehr Toleranz.