Direkt zum Inhalt
Urteil in Österreich

Urteil in Österreich Verfassungsgerichtshof betont Rechte nicht-binärer Menschen

ms - 13.01.2026 - 10:00 Uhr
Loading audio player...

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit einem wegweisenden Urteil die Rechte von nicht-binären Menschen erneut gestärkt. Demnach haben auch Menschen, die sich nicht in das traditionelle männlich-weibliche Geschlechterbild einordnen wollen, Anspruch auf eine Geschlechtsbezeichnung, die ihrer Identität entspricht – oder auf die vollständige Streichung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister. 

Kein Zwang zur Geschlechtsregistrierung

Der VfGH stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der das Recht auf individuelle Geschlechtsidentität seit mehreren Jahren anerkennt. In seinem aktuellen Urteil betonte das Höchstgericht, dass der Staat die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Geschlecht respektieren müsse. Dieses Recht gelte nicht nur für „transidente und intergeschlechtliche Personen“, sondern ausdrücklich auch für nicht-binäre Menschen.

Bereits 2018 hatte der VfGH klargestellt, dass der Staat nicht verpflichtet sei, das Geschlecht seiner Bürgerinnen und Bürger zu registrieren. Wenn der Staat sich jedoch für eine solche Registrierung entscheidet, muss diese der individuellen Geschlechtsidentität entsprechen und darf nicht allein auf körperlich-biologischen Merkmalen basieren. „Nur Geschlechtszuschreibungen, die der eigenen Identität entsprechen, sind zulässig“, bekräftigte der VfGH nun erneut. Zudem sei es auch möglich, den Geschlechtseintrag vollständig zu streichen.

Klage von nicht-binärer Person 

Der aktuelle Fall betraf eine Person, die laut Gericht körperlich männlich, aber geschlechtlich nicht-binär ist. Diese hatte unter Berufung auf den VfGH-Beschluss von 2018 die Streichung ihres Geschlechtseintrags beantragt. Das zuständige Verwaltungsgericht stimmte dem Antrag zu, woraufhin der Wiener Bürgermeister Amtsrevision einlegte. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) versuchte daraufhin, das rechtliche Geschlecht erneut ausschließlich über biologische Merkmale zu definieren. Diese Vorgehensweise wies der Verfassungsgerichtshof jedoch nun unmissverständlich zurück und stellte fest, dass eine solche Herangehensweise eine Verletzung der Menschenrechte darstelle.

Niederlage für Regierung 

Trotz der klaren Vorgaben des VfGH hatte die Regierung in den letzten Jahren darauf bestanden, dass die dritte Geschlechtsoption in Dokumenten und Ausweisen auf körperlich intergeschlechtliche Personen beschränkt ist. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Praxis nun ebenfalls verworfen. Er stellte fest, dass auch nicht körperlich intergeschlechtliche, aber nicht-binäre Personen Anspruch auf eine entsprechende Eintragung oder Streichung haben. Voraussetzung sei dabei eine „ernsthafte“ Geschlechtsidentität. Standesämter dürfen zur Prüfung dieser Identität fachliche Gutachten heranziehen.

Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees von Lambda (RKL), zeigte sich nach dem Urteil hoch erfreut: „Heute ist ein großartiger Tag für die Menschenrechte. Unser Verfassungsgerichtshof, der älteste und erste der Welt, hat sich einmal mehr als wahrer Hüter der Menschenrechte erwiesen.“

Anzeige
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Pride Monat Juni

Protest und Gedenken

Der Pride Monat Juni erinnert an die LGBTIQ+-Bürgerrechtsbewegung und ist bis heute zugleich Protest, Gedenken und Feier der Vielfalt.
OnlyFans-Creator als Aufklärer

Neue Wege der HIV-Prävention

Ein neues Projekt setzt bei der HIV-Prävention auf vertraute Stimmen aus der queeren Community statt auf klassische Warnkampagnen.
EU-Gelder auf dem Spiel

Bis zu zwei Mio. Euro jährlich

Anti-LGBTIQ+-Rhetorik: Überwachungsbehörde nimmt Europapartei der AfD ins Visier, nun stehen EU-Gelder auf dem Spiel.
Hass-Konferenz in Afrika

Treffen Anti-LGBTIQ+-Verbände

In Ghana treffen sich kommende Woche Politiker und Organisationen aus mehreren afrikanischen Staaten zu einer Konferenz gegen LGBTIQ+-Rechte.
Pride-Parade in Budapest 2026

Polizei erteilt CSD-Genehmigung

Die Pride-Parade in Budapest soll in diesem Jahr stattfinden können, so die Polizei – trotz der umstrittenen Gesetzeslage in Ungarn.
Streit um Partnerschaftsgesetz

Widerstand von Polens Präsident

Polens Parlament hat die Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften beschlossen – doch Präsident Karol Nawrocki will das Gesetz stoppen.
LGBTIQ+-Museum setzt Zeichen

Ehrung queerer US-Aktivisten

Trotz neuer Einschränkungen gegen Diversitätsprogramme in Florida baut ein großes LGBTIQ+-Museum seine Arbeit weiter aus und ehrt Helden der Community
Schwule Männer spenden Blut

Reform zeigt Zunahme in England

In England steigt die Zahl schwuler und bisexueller Männer, die Blut spenden, erstmals nach der Reform deutlich um mehr als 500 Prozent an.