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Opfer erst 15 und 19 Jahre alt Präzedenzfall: Verurteilung wegen Männervergewaltigung

Von mr - 09.12.2025 - 13:30 Uhr
Präzedenzfall: Verurteilung wegen Männervergewaltigung
Foto: © iStock / solidcolours
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Ein 50-jähriger Mann serbischer Herkunft ist von einem Züricher Bezirksgericht wegen der Vergewaltigung eines jungen Mannes zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt worden. Dies berichtet der Züricher Tagesanzeiger. Zusätzlich muss er für sieben Jahre die Schweiz verlassen und darf nicht mehr mit Jugendlichen arbeiten. Das Urteil ist ein Meilenstein im Schweizer Strafrecht, denn erstmals konnte ein Mann wegen der Vergewaltigung eines anderen Mannes belangt werden, eine Folge der kürzlichen geschlechtsneutralen Neufassung des entsprechenden Gesetzesartikels.

 

Gesetzesänderung und Tatablauf

Die Straftat ereignete sich im Sommer 2024. Der inzwischen 50-jährige Täter hatte sein noch nicht 20 Jahre altes Opfer im Züricher Nachtleben kennengelernt. Statt den von ihm als angetrunken beschriebenen jungen Mann wie vereinbart zum Hauptbahnhof zu bringen, fuhr der Verurteilte mit ihm zunächst zu einer Tankstelle und dann auf einen abgelegenen Parkplatz im Westen Zürichs. Dort zwang der ältere Mann den Jungen laut Anklageschrift unter Alkoholeinfluss zu sexuellen Handlungen. Beweise wie DNA-Spuren und Aussagen des Opfers stützten die Vorwürfe. Der Verurteilte bestritt die Anschuldigungen und gab eine einvernehmliche Begegnung an.

Mit der Gesetzesänderung, die erst wenige Wochen vor der Tat in Kraft trat, ist die Definition der Vergewaltigung in der Schweiz erstmals geschlechtsneutral. Bis dahin galten sexuelle Übergriffe zwischen Männern rechtlich nicht als Vergewaltigung. Nun können auch männliche Opfer effektiveren Rechtsschutz erhalten, was von Fachstellen als entscheidender Fortschritt gewertet wird.

Auch ein zweiter Fall kam im Prozess an den Tag. In diesem soll der Mann einen 15-jährigen Auszubildenden seiner Umzugsfirma sexuell belästigt haben. Besonders schwer wog, dass der Mann schon mehrfach einschlägig vorbestraft war und ein „erhöhtes Rückfallrisiko“ festgestellt wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine kürzere Strafe beantragt, das Gericht verschärfte jedoch unter Hinweis auf das wiederholte Muster den Strafrahmen.

Die Strafrechtsreform trägt wesentlich zur Gleichstellung aller Opfer sexueller Gewalt bei. Sie eröffnet männlichen Betroffenen neue Möglichkeiten, rechtlich gegen Übergriffe vorzugehen und trägt so dazu bei, langjährige Tabus zu überwinden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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