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Aus für Grundgesetzänderung Ampel-Projekt ist kaum mehr durchführbar

Von ms - 01.02.2024 - 11:00 Uhr
Aus für Grundgesetzänderung
Foto: IMAGO / Fotostand
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Mit dem gestrigen Schlagabtausch im Bundestag zwischen dem Unionsfraktionsvorsitzenden Friedrich Merz (CDU) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dürfte klar sein: Die Ergänzung des Artikels 3.3 des Grundgesetzes ist in dieser Legislaturperiode offensichtlich nicht mehr umsetzbar. Damit gilt eines der zentralen Vorhaben unter dem Stichwort „queere Aufbruchskoalition“ als gescheitert.  

Von Beginn an kaum Chancen?

Verfassungsrechtler hatten dem Vorhaben bereits zu Beginn der Ampel-Koalition kaum Chancen auf Erfolg eingeräumt; Anfang 2022 hatte so unter anderem auch Universitätsprofessor Dr. Christian Pestalozza von der Freien Universität in Berlin erklärt: „Chancen auf eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder im Bundesrat hat das Vorhaben keine. Vergleichbare Vorstöße, die ,sexuelle Identität‘ in den Absatz 3 aufzunehmen, sind seit 1994 mehrfach, zuletzt 2021 im Bundesrat, gescheitert. Das wird auch diesmal so sein.“ Eineinhalb Jahre später bekräftigte Pestalozza seine Einschätzung noch einmal im Interview mit SCHWULISSIMO.

Scharfe Kritik von LGBTI*-Verbänden

Auch 36 LGBTI*-Verbände übten dann Ende letzten Jahres scharfe Kritik an der bisherigen LGBTI*-Politik der Bundesregierung. Mit Blick auf die geplante Grundgesetzänderung betonte unter anderem der Lesben- und Schwulenverband Deutschland die besondere Dringlichkeit des Vorhabens, gerade mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen der letzten Wochen: „Jetzt, da rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien wieder stärker werden, da queerfeindliche Gewalt zunimmt und mitunter tödlich endet, gilt es, Fakten zu schaffen, damit queere Menschen auch in zehn oder zwanzig Jahren besser vor Diskriminierung geschützt sind. Hier erwarten wir von der Bundesregierung endlich Initiative: Stellen Sie den nötigen Schulterschluss mit der demokratischen Opposition her und schützen Sie unsere Community vor Diskriminierung und Gewalt.“

Befürworter in der Union

Die Ampel, allen voran auch der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann hatte indes mehrfach beteuert, dass es auch in den Reihen der Union einige Unterstützer gäbe: „Es geht hier nicht um Regierung gegen Opposition, sondern um eine Menschenrechtsfrage. Ich kenne persönlich sehr viele CDU- und CSU-Politiker, die für die Erweiterung des Grundgesetzes sind. Ganz viele sind hier sehr offen und bekunden auch in Gesprächen, dass sie damit kein Problem haben. Es kommt natürlich dann noch einmal auf die Ausgestaltung an“, so Lehmann im SCHWULISSIMO-Interview.

Prinzipiell keine Zusammenarbeit mehr mit der Ampel

Bei der gestrigen Generaldebatte im Bundestag zum Haushalt 2024 erklärte nun Unionschef Merz, es gäbe keinen Grund mehr, mit der Ampel zu kooperieren. Eine Zusammenarbeit der Union mit der Ampelkoalition komme so für ihn prinzipiell nicht mehr infrage. „Bitte ersparen Sie sich und uns in Zukunft Ihre Aufrufe zur Zusammenarbeit“, so Merz. Diese Aufrufe seien nichts anderes als reine politische Rhetorik. Die Union wolle auch künftig keine weiteren Änderungsanträge einbringen, egal zu welchem Gesetz, denn die Ampel habe durchwegs alle Vorschläge immerzu abgelehnt, im Gegensatz zur CDU/CSU, die mehrfach Gesetzen der Regierung zugestimmt habe, beispielsweise dem Sondervermögen nach Ausbruch des Ukraine-Krieges.

Eine weitere Zusammenarbeit mache inzwischen auch deswegen keinen Sinn mehr, denn „wir sind nämlich in allen wesentlichen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, der Wirtschafts- und Finanzpolitik, der Arbeitsmarktpolitik, der Innen- und Rechtspolitik und nicht zuletzt der Asyl- und Einwanderungspolitik vollkommen anderer Meinung als Sie!“ Mit der Ampel habe man nichts mehr zu besprechen, so Merz, der zudem sagte: „Wenn Sie die Jacke unten falsch einknöpfen, dann diskutieren wir nicht mit Ihnen, wie groß der Knopf im letzten Loch sein sollte.“

Zudem erklärte Merz, die Ampel würde von ihrer derzeitigen Mehrheit „kaltschnäuzig und rücksichtslos Gebrauch“ machen, gerade mit Blick auf das geänderte Wahlrecht und das neue Staatsbürgerschaftsrecht. Abschließend erklärte der Fraktionsvorsitzende: „Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre zeigen, dass Sie an einer wirklichen Zusammenarbeit mit uns nicht wirklich ernsthaft interessiert sind.“ Der Fraktionsvorsitzende scheint sich mit dem gestrigen Tag dabei auch bereits auf den kommenden Wahlkampf zur Bundestagswahl im kommenden Jahr eingestimmt zu haben – ein Zugeständnis wie eine gemeinsame Grundgesetzänderung scheint auch deswegen inzwischen ausgeschlossen.

FDP hofft auf weitere Umsetzung

Zuletzt hatte man auch gehofft, im Rahmen eines größeren Grundgesetzänderungspakets einen großen Teil der Opposition zur Zustimmung zu motivieren, wobei in dem Paket auch Änderungswünsche der Union aufgegriffen worden wären. Der queerpolitische Sprecher der FDP, Jürgen Lenders, erklärt dazu gegenüber SCHWULISSIMO: „Zu Beginn der Wahlperiode war eine Paketlösung mehrerer Anliegen im Gespräch, das scheint mir jedoch in weite Ferne gerückt zu sein, sodass eine Ergänzung des Gleichstellungskatalogs um die sexuelle Identität jetzt endlich einzeln auf den Weg gebracht werden muss.“

30 Jahre Kampf ums Grundgesetz

Mehrfach seit 1994 versuchte die LGBTI*-Community dabei immer wieder eine Ergänzung des Grundgesetzes Artikel 3.3 herbeizuführen, um die besondere Schutzbedürftigkeit von homosexuellen Menschen zu erweitern – die einzige Gruppe, die in der NS-Zeit besondere Verfolgung erlebt hatte und die sich bis heute nicht im Grundgesetz wiederfindet. Im Laufe der Jahre wurde aus der „sexuellen Orientierung“ dabei die Begrifflichkeit der „sexuellen Identität“, die sich inzwischen bereits auch in anderen Gesetzen wiederfindet, beispielsweise im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz.

Seit Beginn dieser Legislaturperiode entbrannte allerdings trotzdem immer wieder auch ein Streit um die Frage, ob die Erweiterung des Grundgesetzes um die Begrifflichkeit der „sexuellen Identität“ nicht auch zum Einfallstor beispielsweise für Pädophile werden könnte – einige Politiker und Juristen würden daher eher eine Ergänzung mit der „sexuellen Orientierung“ bevorzugen, wie sie beispielsweise zuletzt auch vor einem guten Jahr in den Niederlanden umgesetzt worden war. Das lehnt die Ampel-Regierung allerdings als nicht weitreichend genug ab. Eine Änderung des Grundgesetzes ist dabei generell nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich, es bedarf also in jedem Fall auch zahlreicher Stimmen von Unionsabgeordneten. Eine Zustimmung seitends der AfD kann ausgeschlossen werden. 

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