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Den eigenen Abschied planen
Rubrik

Gut vorbereitet für 2024 Den eigenen Abschied planen

kk - 23.12.2023 - 17:00 Uhr

Es ist kein leichtes oder schönes Thema: Der eigene Tod und die Vorstellung, wie die letzte Reise im Leben ablaufen soll. Doch es ist besser, sich im Hier und Jetzt mit diesen Fragen zu befassen, denn das schenkt einem selbst eine gewisse Ruhe, genauso wie den Hinterbliebenen, die man entlastet. Mit einer Bestattungsvorsorge stellt man beides sicher und zudem, dass die eigenen persönlichen Vorstellungen umgesetzt werden.

 

Bestattungsvorsorge – welche Vorteile bringt sie?

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, stürzt das Freunde und Familie in tiefe Trauer und Schockstarre. Doch genau nun gibt es viele schnelle und wichtige Entscheidungen tu treffen. Die Ausnahmesituation bei einem Sterbefall wird zumindest ein wenig leichter, wenn im Vorfeld mit den Liebsten abgesprochen wurde, was zu tun ist bzw. wie diese sich ihren eigenen Abschied vorstellen. Doch nicht nur emotionale Aspekte spielen eine wichtige Rolle, leider auch finanzielle. Denn eine Bestattung ist teuer und kann bis zu mehreren Tausend Euro kosten, was Angehörige schwer belasten kann.

Eine Bestattungsvorsorge kann dabei gleich mehrere Probleme abmildern: emotionale, organisatorische und finanzielle. Denn hier kann man selbst genau festlegen und regeln, wie die eigenen Beerdigung ablaufen soll. Dazu gibt es eine so genannten Bestattungsvorsorgevertrag, die man einem Bestattungsunternehmen übergibt und welches sich um die komplette Organisation kümmert. Man kann aber auch eine bestimmte Person benennen, wenn dies vorher abgeklärt und besprochen wurde. Wenn man niemanden bestimmt, müssen sich laut Gesetz die nächsten Erbinnen und Erben um die Bestattung kümmern. Dies können auch Personen sein, mit denen sie zu Lebzeiten nicht oder auch gar nichts zu tun hatten oder im schlimmsten Fall auch gar nichts zu tun haben möchten. Deshalb ist es besser, jetzt schon zu planen und vorzusorgen, denn die Bestattungsverfügung können Sie frei formulieren.

 

Bestattungsverfügung – was wird hier geregelt?

Im Prinzip kann hier jedes Detail nach den eigenen Wünschen festgelegt werden: In den folgenden sechs Punkten, erklären wir genau, was man alles in der Bestattungsverfügung fest formulieren kann.

 

1. Bestattung

Hier gibt es mehrere Varianten: Erd,- Feuer-, See- oder Waldbestattungen sind zum Beispiel möglich. Aber manche Menschen wollen auch anonym bestattet werden oder etwas Ausgefallenes wie eine Luft- oder Felstbestattung, jede und jeder hat schließlich seine eigene persönliche Vorstellung von der letzten Reise auf Erden. Und diesen Wunsch kann man nicht nur in der Bestattungsverfügung festlegen, sondern übrigens auch im Testament.

 

2. Traueranzeige

Eine Trauer- oder auch Todesanzeige ist das Inserat, das in den regionalen Tageszeitungen erscheint und so Freunde, Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, sowie andere Angehörige informiert, wo und wann die Beisetzung stattfinden wird. Man kann genau regeln, was in dieser Anzeige enthalten sein soll: So kann man ein Lieblingsgedicht – oder Leitmotto hier platzieren, aber auch beispielsweise einen Wunsch auf Kränze etc. zu verzichten und lieber Spenden für einen Zweck gesammelt werden, der einem wichtig ist.

 

3. Sarg und Kleidung

Viele Menschen wünschen sich, in einer bestimmten Kleidung beerdigt zu werden: Das kann ein Lieblingsstück sein, aber auch das Hochzeitsgewand. Für die Angehörigen ist dies eine große Hilfe, genau zu wissen, was sie heraussuchen sollen. Genauso verhält es sich bei den Wünschen für den Sarg oder die Urne: Hier kann man vorab festlegen, ob man ein bestimmtes Material, ein besonderes Dekor oder eine Lieblingsfarbe möchte.

 

4. Grabpflege, Grabstätte und Grabstein

Den Ort der Grabstätte kann man vorab mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung absprechen und auch reservieren bzw. die Gebühr entrichten. Damit die Hinterbliebenen bei der Grabpflege entlasten werden, bieten Friedhofsgärtnereinen auch Verträge an, mit denen dies im Voraus geplant werden kann. Beim Grabstein selbst kann man Größe, Material und Inschrift festlegen und dies bei einem Steinmetz im Voraus selbst aussuchen und bezahlen.

 

5. Musik

Hier ist eigentlich alles bei einer Beerdigung möglich: Von absoluter Stille über einen Chor hin zu den eigenen Lieblingsmusikstücken. Man kann zudem auch festlegen, an welcher Stelle der Trauerzeremonie welches Lied gespielt werden soll. Am besten man macht vorab eine genaue Liste mit exaktem Titel und Interpreten und speichert die Songs auf einen Datenstick.

 

6. Trauerrede und Trauerfeier

Auch hier kann man sich entscheiden, ob überhaupt eine Trauerrede gehalten werden soll und wenn ja, wer das übernehmen soll: Eine geistliche Person oder jemand Nahestehendes? Man kann die Rede auch selbst schreiben und vorlesen lassen. Auch die Trauerfeier (und sogar die Gäste) können sie vorab planen: Ob im engsten Kreis oder öffentlich – auch diese Organisation erleichtert den Trauernden vieles.

 

7. Finanzen

Auch hier kann man vorsorgen und entweder ein Sparkonto oder eine Sterbegeldversicherung abschließen, um die Hinterbliebenen zu entlasten. Auch ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen ist möglich. Am besten man notiert all diese Daten und Fakten genau, um seine Lieben zu informieren.

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