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Verbot von Fetisch-Inhalten Erste Pornoplattform streicht in England 17 Kategorien

Von ms - 30.10.2026 - 12:30 Uhr
Verbot von Fetisch-Inhalten
Foto: iStock / IgorIgorevich
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In Großbritannien stehen bestimmte Fetisch-Praktiken vor erheblichen rechtlichen Einschränkungen. Mit dem Inkrafttreten neuer Vorschriften am 6. November werden der Besitz und die Verbreitung bestimmter pornografischer Darstellungen unter Strafe gestellt. Die Auswirkungen reichen auch in die schwule und queere Community hinein, in der entsprechende sexuelle Vorlieben und Praktiken teilweise eine Rolle spielen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ab dem 6. November gelten in Großbritannien neue gesetzliche Vorgaben für bestimmte pornografische Darstellungen.
  • Verboten werden unter anderem der Besitz und die Veröffentlichung bestimmter Bilder, die beispielsweise Würgen, Ersticken oder Dominanzspiele zeigen.
  • Die Plattform iWantClips nimmt deshalb nun als erster Anbieter 17 Fetisch-Kategorien aus ihrem britischen Angebot.
  • Betroffen sind unter anderem auch Darstellungen von Atemkontrolle, Face-Sitting, Smothering und Trampling.
  • Die Einschränkungen gelten auch für bereits gekaufte Inhalte und betreffen britische sowie internationale Anbieter.
  • Für schwule und queere Menschen sind die Änderungen besonders relevant, da verschiedene der betroffenen Fetisch-Praktiken auch in Teilen der Community weit verbreitet sind.

Erste Löschungen 

Eine erste Reaktion kommt jetzt von der Erwachsenenplattform iWantClips. Sie kündigte an, insgesamt 17 Kategorien von Fetisch-Inhalten für Kunden in Großbritannien aus ihrem Angebot zu entfernen. Die Löschung soll bis zum 6. November abgeschlossen sein. Davon sind ausdrücklich auch Inhalte betroffen, die Nutzer bereits erworben haben. Die Einschränkungen betreffen sowohl Künstler mit Wohnsitz in Großbritannien als auch internationale Produzenten. Während die betroffenen Inhalte britischer Anbieter vollständig aus deren Shops verschwinden sollen, können Kunden aus Großbritannien die entsprechenden Produktionen ausländischer Anbieter ebenfalls nicht mehr abrufen. Das Unternehmen stellte klar, dass die Entscheidung keine Bewertung der beteiligten Künstler oder ihrer Arbeit darstelle. Vielmehr seien die Änderungen eine Reaktion auf die neuen gesetzlichen Verpflichtungen.

Schwule Fetisch-Szene

Besonders weitreichend sind die Änderungen für Menschen, die sich für bestimmte Fetisch-Praktiken interessieren. Mehrere der künftig eingeschränkten Kategorien betreffen Darstellungen, die auch in schwulen und queeren Pornografie- und Fetisch-Angeboten gerne vorkommen. Dazu zählen etwa sogenannte Breath-Play-Fantasien, bei denen Atemkontrolle eine Rolle spielt, sowie verschiedene Formen des Smothering. Ebenfalls betroffen sind Face-Sitting, das Sitzen auf dem Brustkorb und Trampling-Darstellungen, bei denen eine Person auf eine andere tritt.

Gerade in der schwulen Fetisch-Szene gehören solche Vorlieben teilweise zum Spektrum sexueller Interessen. Die neuen Vorgaben betreffen allerdings nicht ausschließlich homosexuelle oder queere Inhalte, sondern gelten unabhängig von der sexuellen Orientierung der dargestellten oder beteiligten Personen. Die Liste umfasst außerdem spezielle Varianten des Face-Sitting, darunter BBW Face-Sitting und Jeans Face-Sitting, sowie Scissor-Hold-Darstellungen und Kunststoff-Fetische. Auch gewisse Dominanz- und Rollenspiele fallen künftig unter das Verbot. Entscheidend ist dabei die rechtliche Einordnung der konkreten Darstellung. Nicht jede sexuelle Praktik wird automatisch verboten. Die gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich auf bestimmte pornografische Bilder, die festgelegte Kriterien erfüllen.

Private Sammlungen verboten 

Rechtsgrundlage ist der britische Crime and Policing Act 2026. Die entsprechenden Bestimmungen schaffen neue Straftatbestände für den Besitz und die Veröffentlichung bestimmter pornografischer Bilder. Nach den Erläuterungen der britischen Regierung gelten die Vorschriften für konkrete Darstellungen, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Die Regelungen gehen über ein Verbot der Veröffentlichung hinaus. Auch der private Besitz entsprechender Bilder kann künftig strafbar sein. Das betrifft beispielsweise Dateien auf Computern und Smartphones, persönliche Nutzerkonten, gespeicherte Inhalte in Cloud-Diensten oder auch DVD und Blu-ray. 

Die britische Regierung fordert deshalb Personen, die entsprechende Materialien besitzen, dazu auf, diese vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften zu löschen oder anderweitig zu beseitigen. Die Änderungen gelten sowohl für Produktionen britischer Künstler als auch für Inhalte internationaler Anbieter. Die britische Regierung begründet die Verbote mit dem Schutz vor sexualisierter Gewalt und gefährlichen Darstellungen, insbesondere solchen, die sexuelle Handlungen mit scheinbar Minderjährigen zeigen. Das betrifft in der schwulen Community mitunter auch Pornografie, die in puncto „Fun-Size“ besondere Unterschiede zwischen großen und kleinen, jungen Darstellern thematisiert.  

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