Wegen mehrerer rechtsextremer Aktionen, darunter Störungen von LGBTIQ+-Veranstaltungen, hat das Bezirksgericht Zürich jetzt fünf Mitglieder der Gruppierung „Junge“ Tat verurteilt. Die beiden führenden Mitglieder im Alter von 24 und 25 Jahren erhielten jeweils eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung. Zusätzlich müssen sie unbedingte Geldstrafen bezahlen.
Das Wichtigste im Überblick
- Urteil in Zürich: Zwei Anführer der rechtsextremen Gruppierung „Junge Tat“ sind zu jeweils zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zusätzlichen Geldstrafen verurteilt worden.
- Weitere Schuldsprüche: Drei Mitglieder erhielten bedingte Geldstrafen. Eine Mitangeklagte wurde vollständig freigesprochen.
- Angriffe auf LGBTIQ+-Veranstaltungen: Die Gruppierung störte unter anderem einen Pride-Gottesdienst und eine Vorlesestunde mit Drag-Künstlern in Zürich.
- Mehrere Strafvorwürfe: Die Anklage umfasste unter anderem Diskriminierung, Aufstachelung zum Hass, Störung der Glaubensfreiheit, Hausfriedensbruch und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz.
- Vier Jahre Bewährung: Das Gericht äußerte Zweifel am künftigen Verhalten der beiden Anführer und setzte eine vierjährige Probezeit fest.
- Urteile noch nicht rechtskräftig: Die Beschuldigten können gegen die Entscheidungen vor dem Zürcher Obergericht vorgehen.
Bewährungsstrafen
Die Männer müssen damit zunächst nicht ins Gefängnis. Das Gericht setzte allerdings eine Probezeit von vier Jahren fest. Bei erneuten Straftaten könnte die bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe vollstreckt werden. Drei weitere Angeklagte wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Diese werden nur fällig, wenn die Strafe widerrufen wird, etwa bei erneuter Straffälligkeit während der Probezeit. Die einzige Frau unter den insgesamt sechs Beschuldigten sprach das Gericht von sämtlichen Vorwürfen frei. Auch die beiden Hauptangeklagten wurden in einzelnen Anklagepunkten freigesprochen. Sämtliche Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
Staatsanwaltschaft forderte Gefängnis
Die Anklage betraf mehrere Aktionen, die Mitglieder der Jungen Tat zwischen 2022 und 2024 in Zürich, Basel, Winterthur und St. Gallen durchgeführt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten unter anderem Diskriminierung, Aufstachelung zum Hass, Störung der Glaubensfreiheit, Hausfriedensbruch und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz vor. Für die beiden Anführer hatte die Anklage jeweils 15 Monate Freiheitsstrafe gefordert. Davon sollten sechs Monate unbedingt vollstreckt werden. Für die vier übrigen Beschuldigten beantragte sie Geldstrafen. Das Gericht blieb bei den Hauptangeklagten unter dem beantragten Strafmaß und verzichtete auf eine unmittelbar zu verbüßende Haftstrafe. Die Angeklagten hatten einen Großteil der Vorwürfe zurückgewiesen. Zur Verteidigung beriefen sie sich insbesondere auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Pride-Gottesdienst unterbrochen
Zu den bekanntesten Vorfällen gehört eine Aktion vom Juni 2022 in Zürich. Damals störten Mitglieder der Jungen Tat einen Gottesdienst im Zusammenhang mit der Pride-Parade in der katholischen Kirche St. Peter und Paul. Die Aktivisten betraten das Gotteshaus mit einem großen Kreuz, auf dem die Aufschrift „No Pride Month“ zu lesen war. Mit der Aktion richtete sich die Gruppierung gegen die Pride-Veranstaltungen und deren Unterstützung innerhalb der Kirche. Nur wenige Monate später kam es zu einem weiteren Vorfall, diesmal bei einer Veranstaltung für Kinder und Familien. Im Oktober 2022 störten Mitglieder der Gruppierung eine Vorlesestunde mit Drag-Künstlern im Zürcher Tanzhaus. Sie versuchten, die Veranstaltung mithilfe eines Transparents zu unterbrechen. Nachdem die Aktion im Gebäude beendet worden war, setzten die Beteiligten ihren Protest vor dem Tanzhaus fort.
Transparente und Rauchpetarden
Die Ermittlungen beschränkten sich nicht auf die Störungen der beiden LGBTIQ+-Veranstaltungen. Weitere Aktionen fanden unter anderem am Zürcher Hauptbahnhof, auf einer Baustelle am Helvetiaplatz sowie auf den Dächern der Bahnhöfe in Basel und Winterthur statt. Dabei sollen Mitglieder der Jungen Tat Transparente angebracht und Rauchpetarden gezündet haben. Im August 2023 sollen Angehörige der Gruppierung außerdem in St. Gallen eine Fahne mit der Aufschrift „Refugees Welcome“ von einer Hausfassade entfernt haben. Die Staatsanwaltschaft führte die verschiedenen Vorfälle in einem Verfahren zusammen, das sich gegen insgesamt sechs Beschuldigte richtete.
Die Junge Tat wurde 2020 gegründet und zählt zu den aktiven rechtsextremen Gruppierungen in der Schweiz. Fachleute ordnen sie der sogenannten Neuen Rechten zu. Inhaltlich positioniert sich die Organisation insbesondere gegen Migration und LGBTIQ+-Themen. Für die Verbreitung ihrer Botschaften nutzt sie intensiv soziale Netzwerke. Bei der Urteilsverkündung spielte auch die Frage eine Rolle, ob die beiden führenden Mitglieder künftig auf strafbare Aktionen verzichten werden. Die Richter zweifelt an einem künftig besseren Verhalten der Anführer. Die lange Probezeit und die zusätzlichen Geldstrafen sollen damit auch Konsequenzen für mögliche weitere Gesetzesverstöße verdeutlichen.