Eine US-Bundesrichterin hat eine Klage der früheren College-Schwimmerin Riley Gaines und weiterer Sportlerinnen gegen den Hochschulsportverband NCAA jetzt abgewiesen. Damit dürfte der Streit um trans* Athletinnen im Sport allerdings noch nicht beendet sein. Richterin Tiffany R. Johnson kam zu dem Ergebnis, dass nicht nachgewiesen worden sei, dass die National Collegiate Athletic Association (NCAA) finanzielle Unterstützung des Bundes erhalten habe. Diese Voraussetzung müsse aber erfüllt sein, damit die geltend gemachten Ansprüche nach Title IX bezüglich vermeintlicher Diskriminierung von Frauen gegen den Verband greifen hätten können.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine US-Bundesrichterin hat die Title-IX-Klage der früheren Schwimmerin Riley Gaines und weiterer Sportlerinnen gegen die NCAA abgewiesen.
- Ausschlaggebend war die Frage, ob der Hochschulsportverband Bundesmittel erhält und damit unter Title IX fällt.
- Richterin Tiffany R. Johnson sah keine Belege dafür, dass die NCAA Empfängerin finanzieller Unterstützung des Bundes ist.
- Die Entscheidung klärt nicht die inhaltliche Frage, ob die früheren NCAA-Regeln für trans* Athletinnen eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellten.
- Gaines kündigte Berufung an und erklärte, das Ziel sei von Anfang an gewesen, den Fall vor den Supreme Court zu bringen.
- Hintergrund der Klage sind unter anderem die NCAA-Schwimmmeisterschaften 2022, bei denen Gaines und trans* Frau Lia Thomas im Finale über 200 Yards Freistil gemeinsam Fünfte wurden.
Urteil ohne Klärung
Die Klage war im März 2024 von Gaines und einer Gruppe aktiver und ehemaliger College-Sportlerinnen eingereicht worden. Sie richtete sich gegen die damaligen Regeln der NCAA für trans* Athletinnen. Die Klägerinnen argumentierten, diese hätten ihre Rechte nach Title IX verletzt. Title IX ist ein US-Bundesgesetz, das Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bildungsprogrammen und -aktivitäten untersagt, die finanzielle Unterstützung des Bundes erhalten. Entscheidend für das Gericht war damit zunächst nicht die grundsätzliche Auseinandersetzung über die Teilnahme von trans* Frauen am Frauensport, sondern die Finanzierung der NCAA. Johnson erklärte in ihrer schriftlichen Entscheidung: „Es gibt keine Beweise dafür, dass die NCAA jemals Bundesmittel erhalten hat oder hätte erhalten können. Daher können die Title-IX-Ansprüche der Klägerinnen nicht weiterverfolgt werden.“
Das Gericht entschied damit nicht darüber, ob die früheren Regeln der NCAA für trans* Athletinnen eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne von Title IX darstellten. Die Anwälte von Gaines hatten argumentiert, die NCAA habe über ihre Beteiligung an der Erforschung von Gehirnerschütterungen im Rahmen des Concussion Assessment, Research and Education (CARE) Consortium finanzielle Unterstützung des Bundes erhalten. Dabei ging es um eine Forschungskooperation unter Beteiligung des US-Verteidigungsministeriums. Nach den Feststellungen des Gerichts unterhielten die NCAA und das Verteidigungsministerium jedoch getrennte Finanzierungsstrukturen.
Gaines kündigt Berufung an
Gaines will die Entscheidung nicht hinnehmen und kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. „Natürlich werden wir Berufung einlegen“, schrieb sie auf X. Zugleich erklärte sie: „Das Ziel war von Anfang an, diesen Fall vor den Supreme Court zu bringen.“ Die Klägerinnen können nun beim zuständigen US-Bundesberufungsgericht (Court of Appeals for the 11th Circuit) Berufung einlegen.
Ein wesentlicher Hintergrund des Verfahrens sind die NCAA-Schwimmmeisterschaften 2022. Gaines trat damals für die University of Kentucky an. Im Finale über 200 Yards Freistil belegte sie gemeinsam mit der trans* Schwimmerin Lia Thomas den fünften Platz. Thomas gewann bei den Meisterschaften außerdem das Rennen über 500 Yards Freistil und wurde damit die erste offene trans* Sportlerin, die einen Titel in der NCAA Division I gewann. Die Klägerinnen warfen der NCAA unter anderem vor, ihre Rechte verletzt zu haben, indem Thomas bei Frauenwettbewerben starten durfte.