Keine Netzsperre – vorerst: Pornhub und YouPorn müssen nach zwei Eilbeschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen weiter nicht von dem betroffenen Internetanbieter blockiert werden. Die Richterinnen und Richter in Münster wiesen am 9. Oktober die Beschwerden der Landesanstalt für Medien NRW zurück. Der Streit um den Jugendschutz ist damit allerdings keineswegs beendet.
Das Wichtigste im Überblick
- Das OVG NRW bestätigt den vorläufigen Stopp konkreter Sperrverfügungen gegen einen Internetanbieter.
- Entscheidend sind europäisches Recht und die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden.
- Die Entscheidung erlaubt keinen freien Zugang zu Pornografie für Minderjährige.
- Die EU-Kommission hat bei Pornhub bereits vorläufige Verstöße gegen den Digital Services Act festgestellt.
Warum die Sperren scheitern
Nach der Mitteilung des Gerichts dürften die angegriffenen Anordnungen mit EU-Recht unvereinbar sein. Die Betreiberin sitzt in Zypern. Das europäische Herkunftslandprinzip bedeutet grundsätzlich, dass Online-Dienste den Regeln ihres Sitzstaates unterliegen. Außerdem sieht der Senat die betreffende Materie durch den Digital Services Act, kurz DSA, europäisch geregelt.
Für Maßnahmen nach diesen Vorschriften sei die Landesanstalt für Medien NRW hier nicht zuständig. Bei YouPorn verweist das Gericht auf Zypern; bei Pornhub als sehr großer Online-Plattform auf die Europäische Kommission. Die Eilbeschlüsse sind unanfechtbar. Eine abschließende Entscheidung in den Hauptsacheverfahren ist damit nicht verbunden.
Ein Streit mit langer Vorgeschichte
Die Medienanstalt hatte der Betreiberin bereits 2020 untersagt, die Angebote ohne wirksame Alterskontrolle in dieser Form fortzuführen. Weil die Anordnungen nicht umgesetzt wurden und Zwangsmaßnahmen im Ausland scheiterten, folgten im April 2024 Sperrverfügungen gegen einen Zugangsanbieter. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf setzte deren Durchsetzung im Eilverfahren aus. Diese Entscheidung hat das OVG nun bestätigt.
Die Nachricht sollte deshalb nicht als pauschale Garantie verstanden werden, dass beide Plattformen ab sofort in jedem deutschen Netz erreichbar sind. Gegenstand sind konkrete behördliche Maßnahmen und die dazugehörigen Verfahren.
Die EU schaut bereits genauer hin
Über den deutschen Rechtsstreit hinaus läuft die europäische Aufsicht weiter. Am 26. März 2026 veröffentlichte die EU-Kommission vorläufige Feststellungen zu Pornhub und drei weiteren Plattformen: Minderjährige würden nicht ausreichend vor pornografischen Inhalten geschützt.
Eine per Klick abgegebene Erklärung, volljährig zu sein, hält die Kommission für unzureichend. Auch Warnhinweise oder unscharfe Vorschauen seien kein wirksamer Ersatz. Sie fordert Altersprüfungen, die zugleich die Privatsphäre schützen. Die Feststellungen sind vorläufig; die Unternehmen dürfen sich dazu äußern. Bei bestätigten Verstößen können Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen.
Jugendschutz und Privatsphäre
Auch aus queerer Perspektive sind beide Ziele wichtig: Minderjährige müssen geschützt werden, während Erwachsene ihre Sexualität selbstbestimmt leben können sollen. Bei Altersprüfungen stellt sich deshalb die Frage, welche persönlichen Daten wirklich erforderlich sind und wer sie erhält. Ein Nachweis der Volljährigkeit sollte möglichst wenig über Identität und intime Interessen preisgeben.
Die aktuellen Beschlüsse lösen diesen Konflikt nicht. Sie klären vorläufig, auf welchem rechtlichen Weg und durch welche Behörden gegen die Plattformen vorgegangen werden kann. Der Druck, wirksamen Jugendschutz umzusetzen, bleibt bestehen.
Wie Jugendliche sichere digitale Räume, Information und Beratung finden können, erläutert Sven Norenkemper auch im SCHWULISSIMO-Interview zum Coming Out Day 2026. Dort geht es unter anderem um den Zugang zur Community und den Schutz junger Menschen im Netz.