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Revolte der Sexarbeiter Frankreich stoppt umstrittene Pläne

Von ms - 02.11.2026 - 15:30 Uhr
Sexarbeiter sind wütend
Foto: iStock / feedough
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Nach Protesten von Sexarbeitern hat die französische Nationalversammlung einen umstrittenen Teil eines Gesetzespakets gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt grundlegend überarbeitet. Die ursprünglich geplanten Regelungen hätten auch Plattformen wie OnlyFans und MYM betroffen, auf denen Erwachsene gegen Bezahlung erotische Inhalte veröffentlichen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Gesetzentwurf überarbeitet: Die französische Nationalversammlung hat Neufassung von Artikel 25 eines Gesetzespakets gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt beschlossen.
  • OnlyFans und MYM betroffen: Ursprünglich sollten Plattformen für erotische Inhalte unter erweiterte Strafvorschriften gegen Zuhälterei fallen. Auch der Kauf solcher Inhalte sollte strafbar werden.
  • Proteste zeigen Wirkung: Mehrere Organisationen hatten gegen die geplanten Regelungen mobilisiert.
  • Schutz vor Ausbeutung im Mittelpunkt: Der überarbeitete Artikel richtet sich gegen unter Zwang hergestellte sexuelle Inhalte, Darstellungen mit Minderjährigen sowie deren Verbreitung und wissentlichen Konsum.
  • Weitere Vorschriften abgelehnt: Auch Bestimmungen, die Sexarbeit grundsätzlich als geschlechtsspezifische Gewalt eingeordnet hätten, fanden keine Mehrheit.
  • Das gesamte Gesetzespaket muss noch im französischen Senat beraten werden.

Sieg der Sexarbeiter

Wie die European Sex Workers' Rights Alliance (ESWA) berichtet, stimmten die Abgeordneten einer Neufassung von Artikel 25 des Gesetzpakets zu. Vorausgegangen waren öffentliche Proteste und gezielte Gespräche von Interessenvertretungen mit politischen Entscheidungsträgern. Die Neufassung soll sich stärker auf sexuelle Ausbeutung und die Herstellung nicht einvernehmlicher Inhalte konzentrieren. Eine weitreichende Kriminalisierung digitaler Angebote für Erwachsene ist darin nicht mehr vorgesehen. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand die geplante Ausweitung des französischen Straftatbestands der Zuhälterei, des sogenannten Proxénétisme.

Der Begriff wird im französischen Recht bereits vergleichsweise weit gefasst. Nach dem ursprünglichen Entwurf sollte er künftig auch digitale Plattformen erfassen, die sexuelle Inhalte für Erwachsene bereitstellen. Internetseiten wie OnlyFans und MYM hätten damit rechtlich dafür verantwortlich gemacht werden können, Prostitution zu ermöglichen. Darüber hinaus sah Artikel 25 vor, den Erwerb erotischer Online-Inhalte unter Strafe zu stellen. Die Regelung hätte sich an der bestehenden französischen Gesetzgebung orientiert, die den Kauf sexueller Dienstleistungen bei persönlichen Begegnungen kriminalisiert. Kritiker befürchteten dadurch erhebliche Auswirkungen auf Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Verkauf selbst produzierter erotischer Inhalte verdienen.

Mobilmachung der Betroffenen

Gegen die geplanten Vorschriften formierte sich Widerstand mehrerer französischer Interessenvertretungen. Dazu gehörten die Organisationen Strass, Acceptess-T sowie das Kollektiv Catts. Die Aktivisten hatten vor der französischen Nationalversammlung versammelt, um gegen den Gesetzentwurf zu demonstrieren. Parallel dazu veröffentlichte Catts eine ausführliche Argumentation gegen die vorgesehenen Strafvorschriften und setzte sich für eine alternative Formulierung des Artikels ein. Ein zentraler Einwand betraf die bestehende französische Rechtsprechung. Das Kollektiv verwies auf ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2022. Demnach stellt sexuelle Online-Arbeit wegen des fehlenden körperlichen Kontakts keine Prostitution dar. Nach Auffassung der Organisation hätte die geplante Gesetzesänderung diese rechtliche Unterscheidung außer Acht gelassen.

Warnung vor riskanter Sexarbeit

Die Gegner des ursprünglichen Entwurfs warnten zudem vor unbeabsichtigten Folgen für die Betroffenen. Catts verwies dabei auf ein vergleichbares Gesetz in Schweden. Dort hätten die gesetzlichen Einschränkungen dazu geführt, dass Anbieterinnen und Anbieter erotischer Online-Inhalte ihre digitalen Einnahmequellen verloren. Einige Betroffene seien daraufhin auf Sexarbeit mit persönlichen Kontakten ausgewichen, die mit größeren Risiken verbunden sein könne. Darüber hinaus äußerten sie Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Die geplanten Vorschriften hätten nach Einschätzung des Kollektivs auch Auswirkungen auf die Privatsphäre im Internet, die staatliche Überwachung und das Bankgeheimnis haben können. Von möglichen Eingriffen wären demnach nicht ausschließlich die Produzenten sexueller Inhalte betroffen gewesen, sondern auch andere Nutzer der Plattformen.

Die von der Nationalversammlung angenommene Neufassung von Artikel 25 orientiert sich nun nach Angaben der European Sex Workers' Rights Alliance stark an einem Gegenvorschlag von Catts. Die Regelung soll nicht mehr pauschal digitale Plattformen für erotische Inhalte kriminalisieren. Stattdessen richtet sie sich gezielt gegen die Herstellung und Verbreitung sexueller Darstellungen, die unter Zwang entstanden sind oder Minderjährige betreffen. Auch Personen, die wissentlich entsprechendes Material ansehen, sollen von den Strafvorschriften erfasst werden. Damit unterscheidet der neue Gesetzestext stärker zwischen einvernehmlicher sexueller Tätigkeit erwachsener Menschen und strafwürdiger Ausbeutung. Für die beteiligten Organisationen ist diese Änderung ein wesentlicher Erfolg ihrer politischen Arbeit.

Keine Sexarbeit-Verbot

Neben Artikel 25 standen weitere umstrittene Bestimmungen des Gesetzespakets zur Abstimmung. Diese hätten sämtliche Formen der Sexarbeit grundsätzlich als geschlechtsspezifische Gewalt eingeordnet. Die entsprechenden Vorschriften wurden ebenfalls abgelehnt. Nach Einschätzung der Kritiker hätten sie weitreichende Folgen für die medizinische Versorgung von Sexarbeitern haben können. Insbesondere bestand die Befürchtung, dass medizinisches Fachpersonal verpflichtet werden könnte, Patientinnen und Patienten, die als Sexarbeiter erkannt werden, bei der Polizei zu melden. 

Eine solche Regelung hätte das Vertrauensverhältnis zwischen Betroffenen und medizinischen Einrichtungen beeinträchtigen können. Die Organisationen warnten vor möglichen Fällen von Polizeigewalt und einem unfreiwilligen Outing bei Schwulen, Lesben und queeren Sexworkern, wenn persönliche Informationen ohne Zustimmung der Betroffenen an Behörden weitergegeben würden. Trotz der Änderungen ist das Gesetzgebungsverfahren in Frankreich noch nicht abgeschlossen. Das gesamte Paket muss noch im französischen Senat beraten werden. Ob die von der Nationalversammlung beschlossene Neufassung von Artikel 25 unverändert bestehen bleibt, ist deshalb noch offen.

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