Die neuseeländische Regierung hat im Streit um die medizinische Versorgung von trans* Jugendlichen eine Niederlage vor Gericht erlitten. Der High Court des Landes hat die Beschränkungen für die erstmalige Verschreibung von Pubertätsblockern für rechtswidrig erklärt. Mit seiner jetzt veröffentlichten Entscheidung ordnete das Gericht an, die entsprechenden Vorschriften aufzuheben.
Das Wichtigste im Überblick
- Verbot aufgehoben: Der High Court in Neuseeland hat die Beschränkungen für die erstmalige Verschreibung von Pubertätsblockern an trans* Jugendliche für rechtswidrig und ungültig erklärt.
- Regelung seit November 2025: Die Regierung hatte neue Verschreibungen für unter 18-Jährige mit Geschlechtsdysphorie oder Geschlechtsinkongruenz untersagt.
- Nach Auffassung des Gerichts verstieß das unbefristete Verbot gegen das Recht auf Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.
- Mangelhafte Beteiligung: Die Regierung hatte die Betroffenen nicht ausreichend in die Vorbereitung der Vorschriften einbezogen.
- Die Organisation PATHA begrüßt das Urteil und fordert, medizinische Entscheidungen wieder Patienten und behandelnden Ärzten zu überlassen.
Regelung seit Ende 2025
Die Richter beanstandeten sowohl das Zustandekommen der Regelung als auch deren diskriminierende Wirkung auf junge Menschen. Insbesondere habe die Regierung die betroffenen Jugendlichen bei der Vorbereitung der Maßnahmen nicht ausreichend angehört. Die Entscheidung betrifft ein Verbot, das im November 2025 eingeführt worden war. Es untersagte Ärzten, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren mit Geschlechtsdysphorie oder Geschlechtsinkongruenz erstmals Pubertätsblocker zu verschreiben. Die Einschränkungen betrafen ausschließlich neue Verschreibungen im Rahmen geschlechtsangleichender medizinischer Versorgung. Jugendliche, die bereits vor Inkrafttreten der Regelung mit Pubertätsblockern behandelt worden waren, konnten ihre Medikamente weiterhin erhalten. Auch bei anderen medizinischen Erkrankungen durften die entsprechenden Präparate unverändert verschrieben werden. Die Regierung hatte damit nicht die generelle Verwendung von Pubertätsblockern untersagt, sondern gezielt den Beginn entsprechender Behandlungen bei minderjährigen Menschen mit Geschlechtsdysphorie oder Geschlechtsinkongruenz eingeschränkt. Mit dem jetzigen Urteil wurde diese Regelung nun außer Kraft gesetzt.
Fehlende Anhörung Betroffener
Ein wesentlicher Kritikpunkt des High Court betraf das Verfahren, mit dem die Regierung die Beschränkungen eingeführt hatte. Nach Auffassung des Gerichts waren die vorausgegangenen Konsultationen nicht ausreichend. Die Regierung habe es versäumt, angemessene Gespräche „über den Inhalt der Vorschriften“ zu führen. Zudem seien „geschlechtlich diverse junge Menschen“ nicht direkt konsultiert worden. Damit hätten ausgerechnet jene Personen, die von der Entscheidung besonders betroffen waren, keine ausreichende Möglichkeit erhalten, ihre Perspektiven in das Verfahren einzubringen. Das Gericht bewertete diese Mängel als einen wesentlichen Grund für die Rechtswidrigkeit der Regelung.
Neben den Verfahrensfehlern befasste sich der High Court mit der Frage, ob die Einschränkungen die Rechte von queeren Jugendlichen verletzten. Dabei gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Regelung eine unzulässige Diskriminierung darstellte. In der Entscheidung heißt es: „Das unbefristete Verbot des Zugangs zu Pubertätsblockern für neue Patienten stellte einen Verstoß gegen das Recht auf Schutz vor Diskriminierung aufgrund des gesetzlich geschützten Merkmals einer Behinderung dar.“
Queerer Verband erleichtert
Die Entscheidung wurde von der neuseeländischen Professional Association for Transgender Health Aotearoa (PATHA) begrüßt. PATHA-Präsidentin Jennifer Shields erklärte nach dem Urteil, der Verband sei „unglaublich erleichtert“. Gegenüber dem öffentlich-rechtlichen neuseeländischen Rundfunk RNZ erklärte Shields weiter: „Bestrebungen, das Recht transgeschlechtlicher Menschen auf Zugang zur Gesundheitsversorgung einzuschränken, beruhen auf Desinformation und haben enorm weitreichende Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlergehen transgeschlechtlicher Menschen in Aotearoa. Ich freue mich, dass das Gericht unserer Auffassung zugestimmt hat, dass dieses Verbot eine ungerechtfertigte Diskriminierung darstellte.“ Aotearoa ist die Bezeichnung Neuseelands in der Sprache der Māori.