Direkt zum Inhalt

Posse in Nordirland Gesetz gegen frühere Homophobie bleibt wirkungslos

Von ms - 02.11.2026 - 12:00 Uhr
Posse in Nordirland
Foto: iStock / no_limit_pictures
ANZEIGE
Loading audio player...

Acht Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur Rehabilitierung früher wegen homosexueller Handlungen verurteilter Menschen ist in Nordirland noch kein einziger entsprechender Strafregistereintrag gestrichen worden. Obwohl das Verfahren seit 2018 möglich ist, wurden bislang lediglich drei Anträge gestellt. Keiner erfüllte die gesetzlichen Voraussetzungen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Keine einzige Streichung: Seit 2018 wurde in Nordirland keine historische Verurteilung wegen inzwischen legaler homosexueller Handlungen aus dem Strafregister entfernt.
  • Alle bisherigen Anträge scheiterten daran, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
  • Verbot bis 1982: Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern waren in Nordirland bis 1982 strafbar.
  • Reform wird geprüft: Das Justizministerium will nach den nächsten Parlamentswahlen Vorschläge für eine mögliche Überarbeitung vorlegen.
  • Historiker und Aktivisten weisen darauf hin, dass zahlreiche frühere Verurteilungen nicht von der Regelung erfasst werden.
  • Andere Landesteile weiter: In England, Wales und Schottland wurden bereits zahlreiche historische Verurteilungen gestrichen.

Wiedergutmachung vor dem Gesetz

Das nordirische Justizministerium überprüft deshalb derzeit den Geltungsbereich der Regelung. Nach den nächsten Wahlen zur Nordirland-Versammlung sollen den zuständigen Ministern Vorschläge für mögliche Änderungen vorgelegt werden, wie BBC News NI berichtet. Das nordirische Parlament hatte das Gesetz bereits 2016 beschlossen. Es soll Menschen rehabilitieren, die aufgrund inzwischen aufgehobener Strafvorschriften wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Dazu gehören unter anderem frühere Straftatbestände wie „grobe Unzucht“ und die Anstiftung zu homosexuellen Handlungen. 

Voraussetzung für eine Streichung ist, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgten, die beteiligten Personen mindestens 17 Jahre alt waren und das Verhalten nach geltendem Recht nicht mehr strafbar ist. Für inzwischen verstorbene Menschen, die aufgrund entsprechender Vorschriften verurteilt wurden, sieht das Gesetz eine automatische nachträgliche Begnadigung vor. Diese ist jedoch von der Streichung eines Strafregistereintrags bei lebenden Betroffenen zu unterscheiden. Wie viele Menschen während der früheren Strafverfolgung insgesamt verurteilt wurden, ist nicht abschließend bekannt. Schätzungen zufolge könnten jedoch Hunderte grundsätzlich einen Antrag auf Rehabilitierung stellen.

Aktivisten ermutigen Betroffene 

Homosexuelle Handlungen zwischen Männern waren in Nordirland bis 1982 strafbar. Erst danach wurde das entsprechende Verbot teilweise aufgehoben. Die LGBTIQ+-Organisation Rainbow Project hat mehrere Betroffene bei ihren Anträgen auf Aufhebung beziehungsweise Streichung früherer Verurteilungen unterstützt. Ihr Geschäftsführer Scott Cuthbertson zeigte sich von der geringen Zahl der Anträge nicht überrascht. Daraus lasse sich jedoch nicht schließen, dass das Gesetz gescheitert sei. „Das Gesetz sendet die Botschaft aus, dass das, was vor 1982 geschehen ist, falsch war und nicht hätte geschehen dürfen. Und dass die Menschen, die damals aufgrund dieser Gesetze verurteilt wurden, es verdienen, dass dieser Makel aus ihrem Strafregister verschwindet“, so Cuthbertson.

Der symbolischen Anerkennung des damaligen Unrechts komme unabhängig von der Zahl erfolgreicher Anträge eine wichtige Bedeutung zu. Zugleich appellierte er an Menschen mit entsprechenden Einträgen, die Möglichkeiten des Gesetzes zu nutzen. „Was die geringe Inanspruchnahme betrifft, würde ich jeden ermutigen, der einen solchen Eintrag im Strafregister hat und ihn entfernen lassen möchte, dies zu tun – auch wenn er vielleicht ein wenig Angst davor hat, alte Wunden wieder aufzureißen oder sich mit vergangenen Problemen auseinanderzusetzen. Es lohnt sich.“ Cuthbertson begrüßte die angekündigte Überprüfung durch das Justizministerium. „Ich denke, alles, was dazu beitragen kann, die Menschen auf diese Regelung aufmerksam zu machen und die Zahl der Antragsteller zu erhöhen, wäre eine gute Idee.“

Viele Betroffene leben nicht mehr

Der langjährige Bürgerrechtler Jeffrey Dudgeon sieht die geringe Inanspruchnahme auch als Folge des großen zeitlichen Abstands zur Entkriminalisierung. Dudgeon hatte mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine wegweisende Entscheidung erwirkt. Das Gericht stellte fest, dass die nordirischen Strafvorschriften gegen homosexuelle Handlungen das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens verletzten. Gegenüber BBC News NI erklärte Dudgeon, er habe von Anfang an damit gerechnet, dass nur wenige Menschen für eine Begnadigung infrage kommen würden. „Mir war immer klar, dass angesichts der langen Zeit, die seitdem vergangen ist, nicht besonders viele Menschen für eine Begnadigung infrage kommen würden.“ Viele der damals Verurteilten seien inzwischen gestorben. 

Andere wollten sich möglicherweise nicht erneut mit den belastenden Ereignissen ihrer Vergangenheit auseinandersetzen. Dudgeon erinnerte zugleich an den gesellschaftlichen Wandel, der der Gesetzesänderung von 1982 vorausging. „Von den späten 1960er-Jahren bis 1982, also in der Zeit, in der ich hauptsächlich aktiv war, hatte die Schwulenbefreiungsbewegung in Amerika und England bereits stattgefunden. Die gesamte Stimmung hatte sich verändert. Aus einer Art schweigender Minderheit, die um Entkriminalisierung bat, waren wir zu einer organisierten Gruppe geworden, die Rechte einforderte.“

Erschwerte Rehabilitierung

Ein weiteres Hindernis liegt nach Dudgeons Einschätzung in der begrenzten Reichweite der damaligen Entkriminalisierung. Die Gesetzesänderung von 1982 erlaubte ausschließlich einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern über 21 Jahren im privaten Bereich. Zahlreiche historische Strafverfahren betrafen jedoch andere Situationen. „Das große Problem war immer, dass die meisten Verurteilungen nicht genau in den Geltungsbereich der Strafgesetze fielen, die 1982 aufgehoben wurden. Die Entkriminalisierung war sehr eng gefasst, denn sie betraf ausschließlich homosexuelle Handlungen zwischen Männern über 21 Jahren im privaten Bereich.“

Viele damalige Verfahren hätten sexuelle Kontakte mit jüngeren Beteiligten oder Handlungen außerhalb privater Räume betroffen. „Ich denke, bei vielen der Fälle, die tatsächlich vor Gericht kamen, ging es um irgendeine Form sexueller Handlungen mit jemandem unter 21 Jahren, um Sex in der Öffentlichkeit oder darum, dass eine dritte Person anwesend war.“ Damit sind zahlreiche frühere Verurteilungen nicht ohne Weiteres durch das heutige Rehabilitierungsgesetz erfasst.

Historiker kritisiert Lücken 

Der Kulturhistoriker Tom Hulme von der Queen’s University Belfast bezeichnet die Geschichte der Strafverfolgung homosexueller und bisexueller Männer in Nordirland als „ziemlich kompliziert“. Vor 1982 seien insbesondere Strafvorschriften aus der viktorianischen Zeit gegen schwule und bisexuelle Männer angewendet worden. Doch auch nach der teilweisen Entkriminalisierung habe die strafrechtliche Verfolgung nicht aufgehört. Stattdessen seien weiterhin bestehende Vorschriften, beispielsweise gegen sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit, unverhältnismäßig häufig gegen homosexuelle und bisexuelle Männer eingesetzt worden. Nach Hulmes Darstellung stieg die Zahl der Festnahmen in Nordirland in der Zeit nach 1982 sogar deutlich an.

„In ganz Nordirland wurden weitaus mehr Menschen festgenommen als in den etwa hundert Jahren zuvor. Deshalb gibt es hier ein Problem mit den Verurteilungen: Die derzeit bestehende Regelung zur Aufhebung beziehungsweise Streichung erfasst viele dieser Straftaten im Grunde nicht, weil sie auch heute noch grundsätzlich illegal sind.“ Die strafrechtliche Verfolgung habe sich damit häufig auf Verhaltensweisen gestützt, die formal unabhängig von der sexuellen Orientierung verboten waren. „Man muss sich vor Augen halten, dass diese Menschen nicht als solche dafür verurteilt wurden, schwul oder bisexuell zu sein. Vielmehr wurden sie wegen Handlungen verurteilt, die an öffentlichen Orten stattgefunden hatten.“

Nach Ansicht des Historikers lässt sich die damalige Situation deshalb nicht allein anhand der geltenden oder inzwischen aufgehobenen Strafvorschriften beurteilen. Vielmehr müsse untersucht werden, unter welchen gesellschaftlichen Bedingungen homosexuelle und bisexuelle Männer sexuelle Kontakte suchten und wie Polizei und Justiz mit ihnen umgingen. Hulme forderte eine „breitere öffentliche Diskussion über die Bedingungen, unter denen schwule und bisexuelle Männer nach sexuellen Kontakten suchten“. Auch die Rolle der Polizei müsse dabei genauer betrachtet werden. „Es gibt noch viel mehr über die Geschichte schwuler und bisexueller Menschen in Nordirland zu erfahren. Auch das könnte eine Form der Wiedergutmachung ermöglichen.“ Das Justizministerium will nun untersuchen, ob der bisherige Geltungsbereich erweitert oder andere Voraussetzungen angepasst werden sollten. Konkrete Reformvorschläge liegen noch nicht vor. Sie sollen erst nach den nächsten Wahlen zur Nordirland-Versammlung den zuständigen Ministern unterbreitet werden.

England, Wales und Schottland 

In anderen Teilen des Vereinigten Königreichs wurden bereits zahlreiche historische Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen aus Strafregistern gestrichen. In England und Wales konnten zunächst ausschließlich Männer eine entsprechende Rehabilitierung beantragen, wenn sie aufgrund bestimmter inzwischen abgeschaffter Strafvorschriften verurteilt worden waren. Im Juni 2023 wurde das Verfahren ausgeweitet. Seitdem können weitere Betroffene Anträge stellen, darunter Frauen und frühere Angehörige der britischen Streitkräfte.  Auch in Schottland gibt es seit mehreren Jahren eine entsprechende Regelung. Darüber hinaus sieht das schottische Recht eine automatische Begnadigung für Männer vor, die wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen zwischen Männern verurteilt wurden, sofern diese Handlungen heute legal wären.

Anzeige

Auch Interessant

Gewalt trotz Schutzgesetzen

233 LGBTIQ+-Menschen ermordet

Mindestens 233 LGBTIQ+-Menschen wurden seit 2020 gezielt getötet. Ein neuer Bericht warnt jetzt vor staatlichem Versagen und mangelndem Schutz.
Neues Archiv in Berlin

Aids-Geschichte wird bewahrt

Die Humboldt-Universität Berlin hat ein Aids-Archiv eröffnet. Zehntausende Dokumente bewahren private Schicksale und die Geschichte der HIV-Bewegung.
Verbot soll verschwinden

Virginia stimmt über Ehe ab

Virginia entscheidet über die Streichung eines Verbots gleichgeschlechtlicher Ehen. Gouverneurin Spanberger wirbt für die Verfassungsänderung.
Urteil in der Schweiz

Haftstrafen für Rechtsextreme

Nach Störaktionen bei einer Drag-Lesung und einem Pride-Gottesdienst hat ein Zürcher Gericht Mitglieder der rechtsextremen "Jungen Tat" verurteilt.
Eklat in Spanien

Foltervorwürfe gegen Polizisten

Zwei Polizisten sollen einen homosexuellen Mann arabischer Herkunft in Barcelona misshandelt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen.
Mali verurteilt Homosexuelle

Haftstrafen nach neuem Gesetz

In Mali sind erstmals zwei Männer nach dem neuen Anti-Homosexuellen-Gesetz verurteilt worden. Menschenrechtler warnen vor zunehmender Einschüchterung.
Halloween-Razzia in Moskau

Polizei stürmt Club wegen LGBTIQ+

Russische Sicherheitskräfte durchsuchten wegen angeblicher LGBT-Propaganda einen Moskauer Club. Zugleich steht eine unabhängige Zeitung vor dem Aus.
Urteil nach Zwangsprostitution

Ausbeutung schwuler Jugendlicher

Ein 30-jähriger Schweizer muss wegen der sexuellen Ausbeutung schwuler Minderjähriger ins Gefängnis. Vergewaltigungsvorwürfe blieben unbewiesen.