Der Europarat hat erstmals eine Strategie für die Gleichberechtigung von LGBTIQ+-Personen verabschiedet. Der jetzt beschlossene Fünfjahresplan soll bestehende Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte umsetzen, die Gleichberechtigung fördern und Diskriminierung sowie Gewalt verhindern.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Europarat hat erstmals eine Strategie für die Gleichberechtigung von LGBTIQ+-Personen beschlossen.
- Der Fünfjahresplan gilt von 2027 bis 2032 und soll Diskriminierung und Gewalt verhindern sowie bestehende Menschenrechtsstandards umsetzen.
- Vier Schwerpunkte sind gleiche Rechte und gesellschaftliche Akzeptanz, der Kampf gegen Desinformation, der Schutz vor Gewalt und Hass sowie wirksame rechtliche Rahmenbedingungen.
- Die 46 Mitgliedstaaten sollen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung übernehmen.
- Der Europarat warnt vor neuen Gefahren durch Desinformation, digitale Technologien und künstliche Intelligenz.
- Offiziell vorgestellt werden soll die Strategie im Januar 2027.
Fünf-Jahres-Zeitraum im Fokus
Die Strategie gilt für den Zeitraum von 2027 bis 2032. Sie wurde 45 Jahre nach dem ersten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Rechten von LGBTIQ+-Personen verabschiedet. Im Fall Dudgeon gegen Vereinigtes Königreich hatte der Gerichtshof 1981 eine wegweisende Entscheidung getroffen. Seitdem haben die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Empfehlungen des Ministerkomitees, Standards der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) sowie die Arbeit weiterer Kontrollorgane des Europarats einen umfassenden Rahmen zum Schutz von LGBTIQ+-Personen geschaffen.
Vier Schwerpunkte der Strategie
Der neue Plan sieht vier zentrale Handlungsfelder vor. Dazu gehört zunächst die Anerkennung der gleichen Rechte und der Würde von LGBTIQ+-Personen. Eine Kultur des Respekts und der Inklusion soll Stigmatisierung entgegenwirken. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung von Desinformation und der Manipulation von Informationen über queere und homosexuelle Menschen. Damit sollen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit geschützt werden.
Zudem will der Europarat Gewalt und Hass gegen LGBTIQ+-Personen verhindern und bekämpfen. Als vierter Schwerpunkt sollen wirksame rechtliche, institutionelle und regulatorische Rahmenbedingungen geschaffen, gesichert und gestärkt werden. Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung übernehmen die Mitgliedstaaten. Der Europarat will sie bei der Ausarbeitung von Standards, der Überwachung und der Zusammenarbeit unterstützen. Offiziell vorgestellt werden soll die Strategie am 26. Januar 2027.
Generalsekretär betont „neue Phase“
Europarats-Generalsekretär Alain Berset bezeichnete die Strategie als nächsten Schritt im Engagement der Organisation. „Die Verabschiedung dieser Strategie markiert nicht den Beginn unseres Engagements für die Gleichberechtigung von LGBTIQ+-Personen. Sie markiert eine neue Phase: die Bereitstellung eines Handlungsrahmens, der auf den Menschenrechtsstandards des Europarats und den von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen beruht.“ Trotz bedeutender Fortschritte bestehen zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin erhebliche Unterschiede.
Diskriminierung, Gewalt, Hassrede und Kriminalität gegen LGBTIQ+-Personen bestehen fort. Zunehmend richten sich auch polarisierende Narrative und Desinformation gegen Schwule, Lesben, Bisexuelle und queere Menschen. Der Europarat sieht dabei zusätzliche Gefahren durch digitale Technologien und künstliche Intelligenz. Diese könnten Vorurteile reproduzieren, invasive Überwachung ermöglichen, technologiegestützte Gewalt erleichtern und die Verbreitung schädlicher Inhalte beschleunigen.
Maßnahmen in vielen Lebensbereichen
Die Strategie sieht Maßnahmen in zahlreichen Bereichen vor. Dazu zählen das Privat- und Familienleben, Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, öffentliche Dienstleistungen und die Zivilgesellschaft. Auch digitale Technologien und künstliche Intelligenz werden ausdrücklich einbezogen. „Der Europarat wurde in der Überzeugung gegründet, dass die Menschenrechte allen gehören. Diese Strategie trägt dazu bei, diese Überzeugung Wirklichkeit werden zu lassen. Bei der Inklusion gibt es keine Ausnahmen“, sagte Berset. Beim rechtlichen Schutz von LGBTIQ+-Personen unterscheiden sich die 46 Mitgliedstaaten des Europarats weiterhin deutlich.
35 Staaten verfügen über ausdrückliche strafrechtliche Schutzbestimmungen gegen Aufrufe zum Hass aufgrund der sexuellen Orientierung. In 18 Ländern erstreckt sich der Schutz auf die Geschlechtsidentität, in sechs auf den Geschlechtsausdruck und ebenfalls in sechs auf Geschlechtsmerkmale. Nur Belgien, Dänemark und Malta haben Gesetze, die alle diese Bereiche abdecken. Bereits im Februar hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats einen europäischen Standard gegen sogenannte Konversionspraktiken formuliert. Sie forderte wirksame Gesetze, eine Überwachung solcher Praktiken und Schutz für die Betroffenen. Der Europarat ist eine 1949 gegründete internationale Organisation mit 46 Mitgliedstaaten, die sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt. Er kann Standards und völkerrechtliche Abkommen entwickeln; seine Empfehlungen sind jedoch nicht automatisch verbindlich für die Mitgliedstaaten.