Migration von LGBTI*-Menschen Umdenken beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland zieht eine positive Bilanz nach einem halben Jahr neuer Richtlinien beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte im Oktober 2022 die sogenannten „Diskretionsprognosen" abgeschafft, die dem Amt bisher ermöglicht hatten, homosexuelle und queere Flüchtlinge mit der Begründung abzulehnen, sie müssten in ihrem homophoben Herkunftsland einfach ihre sexuelle Orientierung verbergen und könnten dann dort frei von Verfolgung leben.
Positive Änderungen im BAMF
Jahrelang hatte der LSVD aber auch andere Bürgerrechtsverbände ein Umdenken seitens des BAMF gefordert. Seit sechs Monaten nun ist die alte Vorgehensweise Geschichte, wie Patrick Dörr vom Bundesvorstand attestiert: „Die letzten Monate haben gezeigt, dass sich mit der neuen Anweisung auch die Entscheidungspraxis in Asylverfahren ändert (…) Über die Änderung der Dienstanweisung hinaus begrüßen wir zudem, dass das BAMF mit beratender Begleitung durch den LSVD eine Terminologie erstellt und veröffentlicht hat, die in sechs Sprachen die wichtigsten fachsprachlichen Begriffe zum Themenbereich ´Sexuelle Orientierung / Geschlechtsidentität´ sowie einen Begleittext zur Sprachmittlung enthält.“ Diese Dokumente seien sowohl hilfreich für die Durchführung der Asylanhörung als auch für Beratungsstellen bei der Vorbereitung der Antragsteller, so der Verband weiter.
Neue Sichtweise vermindert Diskriminierung
Der wesentliche neue Aspekt bei der Herangehensweise mit LGBTI*-Flüchtlingen sei dabei von besonderer Bedeutung. Dörr vom LSVD dazu: „Zu den zentralen Änderungen gehört, dass das BAMF bei der Verfolgungsprognose künftig davon auszugehen hat, dass die antragstellende Person ihre sexuelle Orientierung beziehungsweise ihre geschlechtliche Identität in ihrem Herkunftsland offen ausleben würde. Wird der asylsuchenden Person ihre LSBTIQ*-Identität geglaubt, sorgt die reformierte Anweisung nun für eine erheblich bessere Chance auf eine Anerkennung als Flüchtling. Gibt es überdies Straftatbestände gegen LSBTIQ* im Herkunftsland, die angewendet werden, dürfen Antragsteller nicht auf Schutzmöglichkeiten bei staatlichen Akteuren verwiesen werden. Damit wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2020 umgesetzt.“ Das neue Vorgehen sorge zudem dafür, stereotype Vorstellungen von LGBTI*-Menschen auch in der Behörde zu hinterfragen und differenzierter zu betrachten.