Mehr Schutz in Rheinland-Pfalz Queere Vereine begrüßen Gesetzesvorhaben der Regierung
In Rheinland-Pfalz plant die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP eine deutliche Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der den Betroffenen verbindliche Möglichkeiten zur Beschwerde und zur rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche eröffnen soll, wurde von den drei Fraktionen in den Landtag eingebracht und soll am kommenden Donnerstag (11. Dezember) erstmals im Mainzer Plenum behandelt werden. Ein deutliches Zeichen auch gegen Hasskriminalität, insbesondere gegenüber LGBTIQ+-Personen.
Mehr Schutz für Betroffene
Mit dem vorgesehenen Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt möchten die Koalitionsfraktionen nach eigener Darstellung bestehende Lücken beim diskriminierungsfreien Verwaltungshandeln schließen. Vorgesehen sind klar definierte Verfahren für Beschwerden sowie rechtliche Schritte, die im Falle einer Benachteiligung genutzt werden können. Ebenso enthält der Entwurf Bestimmungen zu möglichen Entschädigungs- und Schadenersatzansprüchen. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz zunächst nur für Landesbehörden gelten, nicht jedoch für kommunale Verwaltungen.
Zunehmende Anfeindungen
Das Gesetz soll Diskriminierung verhindern, die sich etwa aus rassistischen Gründen, aus ethnischer Herkunft, Geschlecht oder geschlechtlicher Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung ergibt. Zudem soll die bestehende Antidiskriminierungsstelle des Landes rechtlich verankert werden. Betroffene sollen künftig ein Jahr Zeit haben, um Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
„Minderheiten sind zunehmend von Hass und Hetze betroffen“, erklärten die Fraktionsvorsitzenden Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Pia Schellhammer (Grüne) und Steven Wink (FDP) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Dieser Entwicklung müsse aktiv entgegengewirkt werden. Diskriminierung schränke nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe ein, sondern gefährde auch den sozialen Zusammenhalt. Ob der Gesetzesentwurf noch vor der Landtagswahl am 22. März 2026 beschlossen wird, ist offen. In der aktuellen Plenarwoche findet zunächst nur die erste Lesung statt; bis zur Wahl gibt es anschließend lediglich noch eine weitere Plenarwoche Ende Januar.
Forderung nach zügiger Umsetzung
Der queere Verein Schwuguntia, der unter anderem den CSD Mainz organisiert, unterstützt das Projekt ausdrücklich. Besonders positiv bewertet der Verein, dass „sexuelle und geschlechtliche Identität als Diskriminierungsmerkmal aufgeführt sind und somit die gesamte LSBTIQ+ Community durch das neue Gesetz vor Diskriminierung geschützt werden soll“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Die queere Community ist Hass und Hetze besonders stark ausgesetzt“, betonte überdies CSD-Organisator Philipp Gresch. „Ein wirkungsvoller Diskriminierungsschutz wurde uns lange von der Landeskoalition versprochen und ist noch viel länger überfällig. Ich hoffe, dass das Gesetz jetzt schnell kommt, bevor neue Mehrheiten es unmöglich machen.“ In Rheinland-Pfalz haben sich die Fälle von Hasskriminalität gegen die Community seit 2022 mehr als verdoppelt.
Darüber hinaus appelliert Schwuguntia an die Kommunen im Land, die geplanten Regelungen auf die lokale Ebene zu übertragen. Auch eine dauerhafte finanzielle Absicherung von Unterstützungsangeboten für, von Diskriminierung oder Gewalt betroffene Personen wird gefordert. Zusätzlich wünscht sich der Verein eine breit angelegte Informationskampagne des Landes, um „es auch im Alltag von den Menschen sichtbar zu machen, die sich nicht als Diskriminierungs-Betroffene sehen.“