Direkt zum Inhalt

Konversionstherapie unter Strafe Schwulsein muss nicht geheilt werden. Gesetz schützt LGBTI*s

Von tr - 14.03.2021 - 09:00 Uhr
Die Konversionstherapie // © RossHelen
Foto: Die Konversionstherapie // © RossHelen
ANZEIGE
Loading audio player...

Viele Jahrzehnte gingen die Menschen davon aus, dass Homosexualität heilbar wäre. In manchen Religionen galten LGBTI*s als besessen und man versuchte über Rituale, die inneren Dämonen auszutreiben. In anderen Sichtweisen wurde die gleichgeschlechtliche Liebe als „Identitätsstörung“ abgestempelt und galt als psychische Erkrankung. Teilweise wurde der schwule Akt sogar bestraft. Daher gab es Therapeuten, die diese sexuelle Orientierung in Ordnung bringen sollten. Doch mittlerweile sind die Menschen schlauer. Homosexualität ist keine Krankheit und im Sommer 2020 wurde aus diesem Grund ein neues Gesetz erlassen. Dieses stellt die bisherigen Heilungsversuche unter Strafe.

Die Konversionstherapie

Den Versuch, die sexuelle Ausrichtung zu verändern, unternahmen Psychotherapeuten mit der Konversionstherapie. Reorientierungstherapie ist ein anderer, verbreiteter Name des Verfahrens. Dieses Vorgehen sollte heterosexuelle Neigungen aufbauen und fördern, während schwule und lesbische Vorlieben geschwächt und niedergelegt werden sollten. Die Methode gehörte zu den Verhaltenstherapien.

Die Behandlung konnte schwerwiegende Folgen haben. Da dem schwulen Menschen vermittelt wird, seine Sexualität sei abnormal, falsch und ungesund, wendete er sich dem weiblichen Geschlecht zu. Doch dies widersprach seiner Natur und so konnte sich aus der angeblichen Identitätsstörung eine echte entwickeln. Möglich war es, dass der schwule Mann sich dadurch im falschen Körper fühlte. Er musste sich verstellen und sein neu gezeigtes Verhalten passte nicht zu seinem Inneren, zu seinen Emotionen. Weiterhin konnte dies zu Depressionen und Angststörungen führen.

Wer sich ständig anders darstellen muss, setzt sich der Gefahr des erhöhten Suizidrisikos aus. Homosexualität ist wissenschaftlich betrachtet keine Krankheit und nichts, was man heilen kann oder muss. Daher stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Konversionstherapie als Menschenrechtsverletzung ein.

Das Verbot und die Ausnahmen

Durch das neu erlassene Gesetz ist jede medizinische Maßnahme zum Versuch der Heilung der Homosexualität verboten. Dazu zählen auch geplante Änderungen der sexuellen Orientierung und somit die Konversionstherapie. Selbst die Werbung oder Ankündigung solcher Methoden ist strafbar. Wer sich nicht an die Auflagen hält, riskiert eine Freiheitsstrafe oder hohe Bußgelder. Durch diese Neuerung werden LGBTI*s besser geschützt.

Es gibt nur sehr kleine Ausnahmen. Wenn eine Person sich selbst in seiner geschlechtlichen Identität nicht wohlfühlt und psychisch darunter leidet, darf sie psychologische Hilfe erbitten. Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die sich wirklich im falschen Körper fühlen, nicht weil es ihnen eingeredet wurde. Dabei handelt es sich aber nicht um die Heilung von Homosexualität. So werden beispielsweise Kinder geboren, die biologische Merkmale beider Geschlechter haben. Oft entscheiden sich die Eltern dann für einen Jungen oder ein Mädchen und lassen das Kind entsprechend operieren. Im Laufe des Lebens kann sich schließlich herausstellen, dass sich der Mensch im falschen Körper fühlt, weil er in seinem Inneren eher das Geschlecht lebt, dass ihm als Baby genommen wurde. Die Betroffenen brauchen psychologische Hilfe und diese wird ihnen nicht verwehrt. Hierbei geht es nicht darum, die eigene Sexualität zu verändern. Daher ist die Behandlung nicht verboten.

Anzeige
ANZEIGE

QUEERE PRESSESCHAU

DER STANDARDWegen lockerer Maskenpflicht: Wie eine Lesben-Bar in einen "woken Shitstorm" gerietBR24Wasserzeichen in ChatGPT-Texten: Das sollten Sie beachtenDER STANDARDMareike Fallwickl: "Ein Frauenleben ist auch ohne Männer sehr erfüllt"DER SPIEGELFitness: Queere Körperideale - »Jetzt werde ich auch einer von denen«Alle Meldungen ansehen
ANZEIGE

Umfrage der Woche

Wo würdest du ein erstes Date am liebsten verbringen?

Choices
Artikel zur Umfrage lesen
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Rekord bei Buchverboten

Strikte Zensur in den USA

Fast 12.000 Buchverbote registriert PEN America aktuell an US-Schulen – besonders häufig betroffen sind Werke über Sexualität, LGBTIQ+ und Rassismus.
Eiskunstlaufstar aus Südafrika

Bodasing schreibt Sportgeschichte

Shiven Bodasing schreibt südafrikanische Eiskunstlauf-Geschichte – neben seinem Beruf als Jurist und seinem Einsatz für LGBTIQ+.
Pionier Donald Webster Cory

Vom Vorkämpfer zur Reizfigur

Ein neuer Dokumentarfilm beleuchtet Donald Webster Cory, der die frühe US-Schwulenbewegung prägte und später mit seinen Ansichten empörte.
Flucht vor Todesdrohungen

Aktivisten erreichen Spanien

Zwei schwule LGBTIQ+-Aktivisten aus Sierra Leone sind nach ihrer Flucht in Spanien angekommen. Sie berichten von massiven Todesdrohungen.
Trump verspottet Aktivisten

„Gays for Palestine“ im Visier

Donald Trump verspottet „Gays for Palestine“ und deutet an, queere Aktivisten würden von einer Reise in die Region nicht zurückkehren.
Trauer um Hélène Hazera

Ein Leben voller Kämpfe

Die französische Journalistin, trans* Aktivistin und Vorkämpferin der Community Hélène Hazera ist am Montag mit 74 Jahren gestorben.
Basler warnt vor Coming-Out

Homosexualität bleibt Tabuthema

Mario Basler hält ein Coming-Out im Profifußball weiterhin für kaum möglich und warnt vor massiven Anfeindungen gegen schwule Spieler.
Trauer um Mad Sandhu

Influencer in Indien erschossen

Der schwule Influencer Mad Sandhu ist in Indien auf offener Straße erschossen worden. Ermittler prüfen jetzt, ob der Angriff gezielt geplant war.
Kritik an Russland

LGBTIQ+-Betroffene ohne Urteil

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat fast 900 Beschwerden gegen Russland gestrichen, viele davon von LGBTIQ+-Personen.