Direkt zum Inhalt

Konversionstherapie unter Strafe Schwulsein muss nicht geheilt werden. Gesetz schützt LGBTI*s

Von tr - 14.03.2021 - 09:00 Uhr
Die Konversionstherapie // © RossHelen
Foto: Die Konversionstherapie // © RossHelen
ANZEIGE
Loading audio player...

Viele Jahrzehnte gingen die Menschen davon aus, dass Homosexualität heilbar wäre. In manchen Religionen galten LGBTI*s als besessen und man versuchte über Rituale, die inneren Dämonen auszutreiben. In anderen Sichtweisen wurde die gleichgeschlechtliche Liebe als „Identitätsstörung“ abgestempelt und galt als psychische Erkrankung. Teilweise wurde der schwule Akt sogar bestraft. Daher gab es Therapeuten, die diese sexuelle Orientierung in Ordnung bringen sollten. Doch mittlerweile sind die Menschen schlauer. Homosexualität ist keine Krankheit und im Sommer 2020 wurde aus diesem Grund ein neues Gesetz erlassen. Dieses stellt die bisherigen Heilungsversuche unter Strafe.

Die Konversionstherapie

Den Versuch, die sexuelle Ausrichtung zu verändern, unternahmen Psychotherapeuten mit der Konversionstherapie. Reorientierungstherapie ist ein anderer, verbreiteter Name des Verfahrens. Dieses Vorgehen sollte heterosexuelle Neigungen aufbauen und fördern, während schwule und lesbische Vorlieben geschwächt und niedergelegt werden sollten. Die Methode gehörte zu den Verhaltenstherapien.

Die Behandlung konnte schwerwiegende Folgen haben. Da dem schwulen Menschen vermittelt wird, seine Sexualität sei abnormal, falsch und ungesund, wendete er sich dem weiblichen Geschlecht zu. Doch dies widersprach seiner Natur und so konnte sich aus der angeblichen Identitätsstörung eine echte entwickeln. Möglich war es, dass der schwule Mann sich dadurch im falschen Körper fühlte. Er musste sich verstellen und sein neu gezeigtes Verhalten passte nicht zu seinem Inneren, zu seinen Emotionen. Weiterhin konnte dies zu Depressionen und Angststörungen führen.

Wer sich ständig anders darstellen muss, setzt sich der Gefahr des erhöhten Suizidrisikos aus. Homosexualität ist wissenschaftlich betrachtet keine Krankheit und nichts, was man heilen kann oder muss. Daher stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Konversionstherapie als Menschenrechtsverletzung ein.

Das Verbot und die Ausnahmen

Durch das neu erlassene Gesetz ist jede medizinische Maßnahme zum Versuch der Heilung der Homosexualität verboten. Dazu zählen auch geplante Änderungen der sexuellen Orientierung und somit die Konversionstherapie. Selbst die Werbung oder Ankündigung solcher Methoden ist strafbar. Wer sich nicht an die Auflagen hält, riskiert eine Freiheitsstrafe oder hohe Bußgelder. Durch diese Neuerung werden LGBTI*s besser geschützt.

Es gibt nur sehr kleine Ausnahmen. Wenn eine Person sich selbst in seiner geschlechtlichen Identität nicht wohlfühlt und psychisch darunter leidet, darf sie psychologische Hilfe erbitten. Dieses Angebot richtet sich an Menschen, die sich wirklich im falschen Körper fühlen, nicht weil es ihnen eingeredet wurde. Dabei handelt es sich aber nicht um die Heilung von Homosexualität. So werden beispielsweise Kinder geboren, die biologische Merkmale beider Geschlechter haben. Oft entscheiden sich die Eltern dann für einen Jungen oder ein Mädchen und lassen das Kind entsprechend operieren. Im Laufe des Lebens kann sich schließlich herausstellen, dass sich der Mensch im falschen Körper fühlt, weil er in seinem Inneren eher das Geschlecht lebt, dass ihm als Baby genommen wurde. Die Betroffenen brauchen psychologische Hilfe und diese wird ihnen nicht verwehrt. Hierbei geht es nicht darum, die eigene Sexualität zu verändern. Daher ist die Behandlung nicht verboten.

Anzeige
ANZEIGE

QUEERE PRESSESCHAU

tazNach dem CSD-Anschlag: Viele Bekundungen, kaum KonkretesndQueer | Razzia in Casa Kuá schüchtert Berliner trans* Community eintazRazzia in queerem Community-Ort: Alles wegen ein paar TablettenFrankfurter Allgemeine ZeitungMit Hilfe von Leihmutter: Niederländischer Ministerpräsident und sein Verlobter bekommen ein BabyAlle Meldungen ansehen
ANZEIGE

Umfrage der Woche

Wie wichtig ist dir ein LGBTIQ+-freundliches Arbeitsumfeld bei der Wahl eines Arbeitgebers?

Choices
Artikel zur Umfrage lesen
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Omas Antwort auf den Hass

„Liebe kennt keine Barrieren“

Nach der Hasswelle gegen Luca und Cristian meldet sich Lucas Oma Loretta zu Wort. Ihr Brief stellt das Glück ihrer Familie an erste Stelle.
Kreativer Widerstand

Zehnkämpfer zeigt Haut aus Protest

Frauenfeindliche sexistische Witze von US-Comedian Shane Gillis sorgen aktuell für viel Empörung. Zehnkämpfer Chase Lathrop antwortet kreativ und sexy
Sorge um queere Sichtbarkeit

Pride-Teams wollen Kräfte bündeln

Mehr als 100 CSD-Veranstalter trafen sich in Recklinghausen. Sie warnen vor Anfeindungen und wollen sich bundesweit stärker unterstützen.
Geheimnisse bei Heated Rivalry

Jacob Tierney erklärt Serienerfolg

Ein neues Buch zeigt, wie „Heated Rivalry“ entstand, welche Szenen gestrichen wurden und was die zweite Staffel vorbereitet.
Rob Jetten wird Vater

Premier erwartet erstes Kind

Niederlands Premierminister Rob Jetten und sein Partner Nicolás Keenan erwarten im Frühjahr 2027 ihr erstes Kind durch eine Leihmutter.
Neue Pornogesetze in England

Verbot von Fetisch-Darstellungen

Großbritannien verschärft das Pornografie-Strafrecht: Ab November werden bestimmte sexuelle Darstellungen im Bereich Fetisch und Rollenspiele verboten
Regenbogen spaltet Amsterdam

Streit um queere Sichtbarkeit

Ein geplanter Regenbogenweg in Amsterdam sorgt für Streit. Während Initiatoren ein Zeichen gegen Diskriminierung setzen wollen, protestieren Anwohner.
Keine PrEP in der Schweiz?

Ende der Kassenleistung 2027

In der Schweiz ist die Kostenübernahme für die HIV-Schutzpille PrEP nur bis Ende 2026 gesichert. LGBTIQ+-Verbände warnen vor Rückschritten.
Regenbogen-Steine für alle

Dragqueen rettet LGBTIQ+-Symbol

Nach dem Abriss eines Regenbogen-Zebrastreifens in Miami Beach verkauft eine Dragqueen dessen Pflastersteine nun für den guten Zweck.