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Iga lehnt Ehe-Anmeldung ab Japan: Iga lehnt gleichgeschlechtliche Eheschließung ab

Von tb - 25.10.2026 - 20:57 Uhr
Toshinao Inamori, Bürgermeister der japanischen Stadt Iga, auf seinem offiziellen Porträt
Foto: Stadt Iga / offizielles Bürgermeisterporträt
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Die Stadt Iga in der japanischen Präfektur Mie hat die Ehe-Anmeldung eines gleichgeschlechtlichen Paars abgelehnt. Bürgermeister Toshinao Inamori stellt sich trotzdem hinter die beiden und verlangt eine schnelle Öffnung der Ehe. In seiner offiziellen Erklärung vom 21. Oktober kritisiert der japanische Stadtchef die Vorgaben des Staates.

Das Wichtigste im Überblick

  • Iga prüfte die eingereichte Ehe-Anmeldung.
  • Die Justizbehörde in Tsu bestand auf der Ablehnung.
  • Der Bürgermeister verlangt eine schnelle gesetzliche Öffnung der Ehe.

Stadt wollte Anmeldung prüfen

Iga nahm die Unterlagen zunächst entgegen und fragte am 19. August bei der Justizbehörde in Tsu nach. Die schriftliche Antwort vom 15. September fiel eindeutig aus: Das geltende Eherecht sei auf Verbindungen zwischen Mann und Frau ausgerichtet. Außerdem müsse das Personenstandsrecht landesweit einheitlich angewandt werden.

Der Bürgermeister hält diese Auslegung für veraltet. Er kritisiert sie als möglicherweise verfassungswidrig. Nach Inamoris Darstellung verbieten die geltenden Gesetze gleichgeschlechtliche Ehen nicht ausdrücklich. Er betont, die Ablehnung spreche dem Paar weder seine Würde noch den Wert seiner Beziehung ab. Die Stadt könne seine Rechte unter den bestehenden Vorgaben jedoch nicht schützen. Für die Entscheidung entschuldigt er sich bei den Betroffenen.

Druck auf das Parlament

Das Paar soll eine schriftliche Begründung und eine Bescheinigung über die Nichtannahme der Anmeldung erhalten. Gegen die Ablehnung kann es das Familiengericht anrufen. Zugleich fordert der Bürgermeister das nationale Parlament auf, gleichgeschlechtliche Ehen gesetzlich zu ermöglichen.

Japans Oberster Gerichtshof befasst sich mit der Frage der Eheöffnung. In seiner aktuellen Erklärung verweist der Bürgermeister auf fünf Obergerichte, die den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare als verfassungswidrig oder als verfassungswidrigen Zustand bewertet haben.

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