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Hohe Gefängnisstrafe

Hohe Gefängnisstrafe Vater aus Oldenburg wollte sein trans* Kind „umerziehen“

ms - 26.11.2025 - 09:30 Uhr
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Die Richter am Landgericht Oldenburg verurteilten jetzt einen 48-jährigen Syrer zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten, weil er seine trans* Tochter immer wieder misshandelt und geschlagen hat. Nach Informationen der Nordwest-Zeitung wollte der Vater die Transsexualität seines Kindes nicht akzeptieren.

Nackt und blutverschmiert 

 Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen. Mit dem Urteil schlossen sich die Richter diesen Vorwürfen an und bekräftigen ein erstes Urteil vom August 2024 vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts – zudem erhöhten sie das Strafmaß. Der 48-Jährige wollte demnach mit brutaler Gewalt sein Kind „umerziehen“ – dazu hatte er die Jugendliche im Februar 2024 immer wieder misshandelt, geprügelt, beleidigt und eingesperrt. Gewaltsam schnitt er ihr auch die Haare ab und bedrohte sie mit Sätzen wie: „Du bist selbst schuld, soll ich dich töten, oder was?“ Nach einem Notruf der Schwester hatte die Polizei die Wohnungstür aufgebrochen und fand das Kind nackt und blutverschmiert im Kinderzimmer. 

Keine Einsicht des Angeklagten 

Vor Gericht zeigte der Syrer sich wenig einsichtig, er erschien mit Jogginghose und Badelatschen im Saal und schmunzelte immer wieder bei den Schilderungen des trans* Mädchens, das am Ende ihrer Ausführungen betonte, dass der Angeklagte nur ihr Erzeuger, nicht aber ihr Vater sei. Die Familie war vor dem Krieg in Syrien geflohen. Der Mann selbst zeigte dabei offenbar bereits schon früher ein gewalttätiges Muster und war sowohl in seiner Heimat wie in der Türkei in Haft gewesen. „Die Persönlichkeit unserer Mutter hat er ausgelöscht, aber wir Kinder waren rebellisch“, so die trans* Tochter. Insgesamt hat der Mann drei Kinder. Über Jahre hinweg habe die Familie einen Kreislauf der Gewalt erlebt inklusive Fluchten in Frauenhäuser. 

Vor Gericht sagte auch die Mutter des Mädchens aus, im Saal zeigte sie sich erstmals ohne Kopftuch in der Öffentlichkeit. Der Angeklagte beschimpfte sie daraufhin fortlaufend auf Arabisch und ließ sich weder von seinem Anwalt noch von der Richterin beruhigen. Schlussendlich musste er in Handschellen den Saal verlassen. Die Mutter will mit den Kindern jetzt einen Neuanfang in einer anderen Stadt wagen, ohne dass ihr Noch-Ehemann den Aufenthaltsort kennt. Der Anwalt des Angeklagten hatte die Übergriffe und Todesdrohungen seines Mandanten mit dem „kulturellen Background“ begründet, in dem es „wenig Verständnis“ für trans* Menschen gäbe.  

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