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Hassverbrechen in Nordzypern Sechs Monate Haft gegen homophoben Täter verhängt

Von ms - 02.11.2026 - 10:30 Uhr
Hassverbrechen in Nordzypern
Foto: iStock / Guven Ozdemir
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Erstmals hat ein Gericht im türkisch kontrollierten Norden Zyperns einen Mann wegen eines homophob motivierten Hassverbrechens zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der Angeklagte Ergun Sunmez erhielt insgesamt sechs Monate Haft, nachdem er seine frühere Ehefrau körperlich angegriffen und eine weitere Frau wegen ihrer sexuellen Orientierung beleidigt hatte.

Das Wichtigste im Überblick

  • Historisches Urteil: In Nordzypern ist erstmals ein Täter wegen eines durch die sexuelle Orientierung motivierten Hassverbrechens verurteilt worden.
  • Sechs Monate Gefängnis: Ein Mann erhielt fünf Monate Haft wegen eines Angriffs auf seine frühere Ehefrau und einen weiteren Monat wegen homophober Beleidigungen gegen eine andere Frau.
  • Angriff im September 2023: Der Verurteilte hatte seine Ex-Frau in deren Wohnung körperlich angegriffen und mit dem Tod bedroht.
  • Gericht sieht gezielte Diskriminierung: Die Richter werteten die homophoben Äußerungen als eigenständige Straftat, weil sie auf eine öffentliche Erniedrigung und Ausgrenzung abzielten.
  • Gesetz seit 2014: Nordzypern stellte homosexuelle Handlungen erst 2014 straffrei und führte damals auch Verbote gegen LGBTIQ+-feindliche Diskriminierung und Hasskriminalität ein.
  • Weiterhin fehlende Rechte: Gleichgeschlechtliche Paare werden rechtlich nicht anerkannt und haben keine Adoptionsrechte.

Attacken auf Ehefrau 

Wie örtliche Medien berichten, sprach das Bezirksgericht fünf Monate Freiheitsstrafe für die Körperverletzung an Pinar Tas aus. Einen zusätzlichen Monat verhängten die Richter wegen eines Hassverbrechens gegen die lesbische Berna Numan. Über die Einzelheiten berichteten unter anderem die Zeitungen Ozgur Gazete und Bugun Kibris sowie das Nachrichtenportal Cyprus Inform. Es handelt sich um die erste bekannt gewordene Verurteilung dieser Art in Nordzypern, seit dort 2014 gesetzliche Bestimmungen gegen Diskriminierung und Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung eingeführt wurden.

Der Vorfall ereignete sich im September 2023 in Trikomo. Sunmez begab sich damals zur Wohnung seiner ehemaligen Ehefrau Pinar Tas. Die beiden hatten sich nach Angaben von Ozgur Gazete fünf Monate zuvor scheiden lassen. In der Wohnung soll Sunmez seine frühere Partnerin körperlich angegriffen und damit gedroht haben, sie zu töten. Während der Auseinandersetzung hielt sich auch Berna Numan in der Wohnung auf. Gegen sie richtete Sunmez homophobe Beschimpfungen. Tas zeigte den Angriff anschließend an und ließ ihre Verletzungen ärztlich dokumentieren. Ein medizinischer Bericht bestätigte die körperlichen Folgen der Attacke. Die Ermittlungen führten schließlich zu einem Verfahren, in dem sich Sunmez sowohl wegen des Angriffs auf seine frühere Ehefrau als auch wegen der diskriminierenden Äußerungen gegenüber Numan verantworten musste.

Homophobe Beschimpfungen 

Das Bezirksgericht unterschied bei seiner Entscheidung zwischen den gegen Tas gerichteten Drohungen und Gewalthandlungen und den Äußerungen gegenüber Numan. Die Richter stellten fest, dass die homophoben Beleidigungen eine eigenständige Straftat darstellten. Dabei berücksichtigten sie auch, dass die Beschimpfungen über die Wohnung hinaus zu hören gewesen seien. In seiner Begründung erläuterte das Gericht die rechtlichen Voraussetzungen für die Einstufung einer Handlung als Hassverbrechen. Allein die Absicht, eine Straftat zu begehen, reiche dafür nicht aus. Entscheidend sei vielmehr, ob ein besonderes Motiv vorliege, das auf Vorurteilen oder Hass gegenüber der sexuellen Orientierung eines Menschen beruhe. 

Nach Auffassung der Richter war dies bei Sunmez der Fall. Die Äußerungen seien nicht lediglich als gewöhnliche Beleidigungen während eines Streits zu verstehen gewesen. Vielmehr habe der Angeklagte gezielt versucht, Numan öffentlich zu erniedrigen und auszugrenzen. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass Sunmez die Frau wegen ihrer sexuellen Orientierung Anfeindungen aussetzen wollte. Dabei verwiesen die Richter auf die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung. Auf dieser Grundlage verhängte das Gericht für das Hassverbrechen eine zusätzliche einmonatige Freiheitsstrafe.

Homosexualität nicht mehr strafbar

Das Urteil hat auch deshalb besondere Bedeutung, weil der türkisch kontrollierte Norden Zyperns homosexuelle Handlungen erst vergleichsweise spät entkriminalisierte. Bis 2014 galt dort noch ein Gesetz, das sexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Nordzypern war damit das letzte Gebiet Europas, in dem ein entsprechendes Verbot bestand. Mit der Aufhebung der Strafvorschriften wurden zugleich gesetzliche Regelungen eingeführt, die Diskriminierung und Hassverbrechen gegen LGBTIQ+-Menschen untersagen. Nordzypern hatte sich 1983 einseitig von der Republik Zypern unabhängig erklärt. Die Türkische Republik Nordzypern wird international ausschließlich von der Türkei als eigenständiger Staat anerkannt.

Trotz der gesetzlichen Reform von 2014 bestehen in Nordzypern weiterhin erhebliche Einschränkungen für homosexuelle Menschen. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind rechtlich nicht anerkannt. Auch die Adoption von Kindern ist gleichgeschlechtlichen Paaren nicht gestattet. Weitere Einschränkungen bestehen im Bereich der Sicherheitskräfte. Homosexuelle Männer werden aus den türkisch-zyprischen Sicherheitskräften entlassen, wenn ihre sexuelle Orientierung bekannt wird. Die Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen hat damit bislang nicht zu einer umfassenden rechtlichen Gleichstellung geführt.

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