Haftstrafe für Gayclub-Chef Betrug und Erpressung - deswegen muss ein 59-Jähriger aus Niederbayern jetzt ins Gefängnis
Der Betreiber des Schwulenclubs „Gay Lounge“ im niederbayerischen Ascha muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht in Regensburg sahen es als erwiesen an, dass der 59-jährige Manfred H. schwule Männer systematisch erpresst und betrogen habe.
Erpressungen und Drohnungen
Der Bayer hat unter dem Namen „Bärli6“ beim Dating-Portal Romeo um Kunden für seinen ländlichen Schwulenclub geworben, inklusive „Fummel-Ecke“ für die „gehobene Gay-Szene Bayerns“ in einem Rohbau in direkter Nähe zum Kirchturm im kleinen Dorf. Wer das Angebot annahm, wurde daraufhin von H. laut Angaben von Staatsanwalt Maximilian Wimmer „gemolken wie eine Kuh“. Immer wieder soll der 59-Jährige Geld erpresst haben, beispielsweise für angeblich nicht bezahlte Jahreskarten oder verschmutzte Bettwäsche.
Dabei drohte der Mann auch damit, „zwei Bekannte“ vorbeizuschicken, die das Geld aus den Männern „herausprügeln“ würden. Außerdem betrieb der 59-Jährige offenbar auch Telefonterror. Immer wieder drohte er nach Partys unter dem Motto „Kaffeeklatsch mit Anfassen“ demnach auch anderweitig seinen Opfern oder verpfiff diese direkt beim Arbeitgeber. „Das waren massive Drohungen unter der Gürtellinie. Der ist ein Psychopath“, so einer der Zeugen vor Gericht. Die Masche des Bayern folg erst auf, als ein verdeckter Ermittler vor Ort war und sich ebenfalls mit einer Erpressung konfrontiert sah.
Weiterer Prozess
Im Prozess räumte H. die Vorwürfe ein und erklärte, er sei seit seinem neunten Lebensjahr von Pfarrern sexuell missbraucht worden. Eine Therapie habe er nie bekommen und sei deswegen alkoholsüchtig geworden. Nach Angaben der BILD-Zeitung wurde der 59-Jährige bereits 2021 von der Deutschen Bischofskonferenz als Opfer sexualisierter Gewalt anerkannt, man sprach ihm damals Schadensersatz in Höhe von 45.000 Euro zu – der Bayer selbst hatte 600.000 Euro verlangt. Durch seine Erpressungen im Schwulenclub erwirtschaftete er rund 17.000 Euro, die er nun zurückzahlen muss. H. steht derweil noch anderweitig vor Gericht, er soll auch kirchliche Einrichtungen unberechtigt um insgesamt 130.000 Euro betrogen haben. Der 59-Jährige hat bereits 21 weitere Vorstrafen mit teilweise ähnlichen Delikten.