In Ghana bleibt die Zukunft eines weitreichenden Gesetzes gegen LGBTIQ+-Menschen ungewiss. Obwohl Parlamentspräsident Alban Bagbin jetzt erhebliche Mängel im Gesetzgebungsverfahren eingeräumt hat, hält er an der geplanten Verabschiedung fest. Für die homosexuelle Bevölkerung des westafrikanischen Landes könnte die erneute Beratung zusätzliche Risiken mit sich bringen: Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass die ohnehin drastischen Strafbestimmungen noch einmal verschärft werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Fehler im Gesetz eingeräumt: Ghanas Parlamentspräsident Alban Bagbin hat bestätigt, dass die umstrittene Anti-LGBTIQ+-Vorlage überstürzt verabschiedet wurde und Fehler enthält.
- Bagbin will den Entwurf erneut beraten lassen und anschließend durchsetzen. Präsident John Mahama hat ihn bislang weder unterzeichnet noch ausdrücklich abgelehnt.
- Sorge vor schärferen Strafen: Gegner von LGBTIQ+-Rechten kritisieren frühere Abschwächungen. In der homosexuellen Community wächst deshalb die Befürchtung, dass das Parlament die Bestimmungen erneut verschärfen könnte.
- Der Entwurf sieht bis zu drei Jahre Haft für Menschen vor, die sich als LGBTIQ+ zu erkennen geben. Auch gleichgeschlechtliche Hochzeiten und geschlechtsangleichende Operationen sollen strafbar sein.
- Meldepflicht vorgesehen: Wer verbotene LGBTIQ+-Handlungen nicht bei den Behörden anzeigt, könnte ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt werden.
Fehler im Gesetz
Im Mittelpunkt steht der sogenannte „Human Sexual Rights and Family Values Bill, 2025“. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Gefängnisstrafen für Menschen vor, die sich als LGBTIQ+ identifizieren, eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen oder bestimmte Formen von LGBTIQ+-Engagements unterstützen. Obwohl das Parlament die Vorlage Ende Mai verabschiedete, ist sie bislang nicht in Kraft getreten. Präsident John Mahama hat sie weder unterzeichnet noch ausdrücklich abgelehnt. Zugleich ist das weitere parlamentarische Verfahren ins Stocken geraten. Wie die LGBTIQ+-Menschenrechtsorganisation Rightify Ghana berichtet, hat Bagbin nun eingeräumt, dass die Abgeordneten bei der bisherigen Behandlung des Entwurfs zu überstürzt vorgegangen seien. Bei einer Konferenz des Institute of Public Relations im Osten Ghanas äußerte sich der Parlamentspräsident kritisch über den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens. Nach seinen Angaben wurde die Vorlage in letzter Minute und ohne seine Beteiligung verabschiedet.
Dadurch sei eine angemessene Prüfung der Bestimmungen erschwert worden. Bei späteren Überprüfungen seien mehrere Fehler entdeckt worden, die auf kurzfristige Änderungen am Gesetzestext zurückgingen. „Wir haben einige Fehler festgestellt, die durch die Änderungen in letzter Minute entstanden sind. Deshalb werden wir bei der nächsten Sitzung zu einer zweiten Beratung zurückkehren und das Gesetz verabschieden“, erklärte Bagbin. Damit stellt der Parlamentspräsident nicht das grundsätzliche Ziel des Gesetzes infrage. Vielmehr will er die beanstandeten Passagen korrigieren und den Entwurf anschließend erneut zur Entscheidung stellen. Wann dies geschehen soll, ist allerdings offen. Bereits zuvor hatte Bagbin entsprechende Beratungen zunächst für Juli und später für August angekündigt. Beide Termine verstrichen, ohne dass die angekündigte erneute Behandlung stattfand.
Streit um Verschärfungen
Die Verzögerung sorgt auf beiden Seiten der gesellschaftlichen Auseinandersetzung für Unruhe. Besonders entschiedene Gegner von LGBTIQ+-Rechten beklagen, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf durch Änderungen vor der Abstimmung im Mai abgeschwächt worden sei. LGBTIQ+-Menschen und ihre Unterstützer befürchten deshalb, dass eine erneute Beratung nicht nur der Beseitigung formaler Fehler dienen könnte. Stattdessen könnten Abgeordnete versuchen, bereits abgemilderte Strafbestimmungen wieder zu verschärfen. Welche Änderungen tatsächlich vorgesehen sind, ist bislang nicht bekannt.
Bagbin selbst fordert, die Gesetzgebung als Angelegenheit von nationaler Bedeutung zu behandeln. Angesichts der aus seiner Sicht großen gesellschaftlichen Relevanz solle darüber ein nationaler Konsens hergestellt werden, statt den Entwurf zum Gegenstand parteipolitischer Auseinandersetzungen zu machen. An seinem Ziel lässt er keinen Zweifel: Solange er Einfluss auf das parlamentarische Verfahren habe, werde das Gesetz eine Priorität bleiben. Trotz des Widerstands gegen die Vorlage solle sie letztlich geltendes Recht werden.
Allumfassende Haft-Strafen
Die möglichen Folgen für homosexuelle und queere Menschen wären erheblich. In der verabschiedeten Fassung sieht der Gesetzentwurf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für Personen vor, die sich öffentlich als LGBTIQ+ identifizieren oder entsprechend zu erkennen geben. Eine Möglichkeit, einer Haftstrafe zu entgehen, sieht die Vorlage allerdings vor: Betroffene könnten sich einer Konversionstherapie unterziehen, die darauf abzielt, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verändern. Solche Maßnahmen werden von zahlreichen medizinischen und psychologischen Fachorganisationen abgelehnt, weil sie auf der Vorstellung beruhen, Homosexualität könne oder müsse verändert werden.
Die geplanten Verbote gehen dabei weit über die öffentliche Selbstbezeichnung als LGBTIQ+ hinaus. Eine dreijährige Freiheitsstrafe soll dem Entwurf zufolge auch für Menschen möglich sein, die sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen. Ebenso sollen Personen bestraft werden, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. Besonders weitreichend ist eine weitere Bestimmung: Nicht nur die Eheschließung selbst, sondern bereits die Teilnahme an einer gleichgeschlechtlichen Hochzeitsfeier könnte mit drei Jahren Haft geahndet werden. Damit würde die Strafandrohung auch Menschen erfassen, die als Gäste an einer solchen Feier teilnehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft die Unterstützung von LGBTIQ+-Aktivitäten. Die „Finanzierung, Förderung oder Unterstützung“ entsprechender Aktivitäten soll verboten werden. Für Verstöße sieht die Vorlage Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Jahren vor. Diese Bestimmungen könnten insbesondere für Organisationen relevant werden, die sich für die Rechte von LGBTIQ+-Menschen einsetzen oder entsprechende Projekte unterstützen. Hinzu kommt eine geplante gesetzliche Meldepflicht. Demnach müssten verbotene LGBTIQ+-Handlungen bei der Polizei oder anderen zuständigen Behörden angezeigt werden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, könnte selbst mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Bestehende Strafgesetze bleiben
Schon heute sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen in Ghana strafrechtlich verboten. Die geltende Gesetzgebung sieht dafür Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Der neue Gesetzentwurf würde diese Regelung nicht abschaffen oder ersetzen. Stattdessen soll das bestehende Verbot erhalten bleiben und durch weitere Strafvorschriften ergänzt werden. Ob sämtliche Bestimmungen in dieser Form bestehen bleiben, ist derzeit offen.