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Gewalt gegenüber Asexuellen Menschenrechtler fordern besseren Schutz

Von ms - 23.10.2026 - 11:00 Uhr
Gewalt gegenüber Asexuellen
Foto: AI GENERATED - FASH Medien
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Asexuelle Menschen sind in zahlreichen Ländern Diskriminierung, Gewalt und Benachteiligungen im Gesundheitswesen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer internationaler Bericht der Menschenrechtsorganisation Outright International. Besonders problematisch seien Versuche, die sexuelle Orientierung Betroffener zu verändern, sowie fehlende rechtliche Schutzbestimmungen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Weltweite Menschenrechtsverletzungen: Ein neuer Bericht von Outright International dokumentiert Diskriminierung, sexuelle Gewalt, Mobbing und Benachteiligung asexueller Menschen.
  • Konversionspraktiken verbreitet: In einer Befragung berichteten mehr als zehn Prozent von knapp 9.000 Teilnehmern, dass ihnen entsprechende Maßnahmen angeboten oder empfohlen wurden oder sie diese selbst erlebt hatten.
  • Asexualität wird laut dem Bericht häufig fälschlicherweise als psychische Erkrankung oder sexuelle Funktionsstörung betrachtet.
  • Unzureichender gesetzlicher Schutz: Antidiskriminierungsgesetze berücksichtigen asexuelle Menschen vielerorts nicht ausdrücklich. LGBTIQ+-feindliche Gesetze können dagegen auch sie betreffen.
  • Internationale Zusammenarbeit: An dem Bericht wirkten Interessenvertretungen aus zehn Ländern mit.
  • Die Menschenrechtsorganisation verlangt gesetzliche Schutzmaßnahmen und eine stärkere Berücksichtigung asexueller Menschen innerhalb der LGBTIQ+-Bewegung.

Umfassender Bericht

Die Untersuchung wurde gemeinsam mit der britischen Asexualitäts-Aktivistin Yasmin Benoit und Interessenvertretungen aus Australien, Bangladesch, Botswana, Ungarn, Indien, Indonesien, Italien, Kenia, Mexiko und Vietnam erarbeitet. Mit dem Bericht will Outright International politische Entscheidungsträger, Menschenrechtsorganisationen und Verantwortliche innerhalb der queeren Bewegung auf die Situation asexueller Menschen aufmerksam machen. Ziel sei es, „politische Entscheidungsträger, Menschenrechtsorganisationen und Führungspersonen der queeren Bewegung auf diese Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen und Diskussionen darüber zu unterstützen, wie wir besser auf die spezifischen Bedürfnisse und Forderungen asexueller Menschen eingehen können“, erklärte die Organisation. Benoit sagte: „Ich werde ständig gefragt, auf welche Weise asexuelle Menschen diskriminiert werden. Jetzt haben wir einen Bericht, der erklärt, wie weitreichend das Problem tatsächlich ist.“

Was Asexualität bedeutet

Der Bericht beschreibt Asexualität als „einen Oberbegriff für Menschen, die sich unabhängig vom Geschlecht anderer Personen wenig bis gar nicht sexuell zu ihnen hingezogen fühlen“. Dabei handelt es sich nicht zwangsläufig um eine einheitliche Erfahrung. Manche Menschen, die sich als asexuell oder „Ace“ bezeichnen, verstehen Asexualität als Spektrum, auf dem unterschiedliche Formen und Ausprägungen sexueller Anziehung vorkommen können. Wie viele Menschen weltweit asexuell sind, lässt sich bislang nicht zuverlässig bestimmen. Die verfügbare Forschung ist begrenzt und stammt überwiegend aus Westeuropa und Nordamerika. Sie deutet darauf hin, dass asexuelle Menschen einen kleinen Prozentsatz der Bevölkerung ausmachen.

Die Autoren des Berichts weisen darauf hin, dass Asexualität gesellschaftlich und medizinisch häufig noch immer missverstanden wird. Dazu gehöre die Annahme, dass Menschen ohne oder mit nur geringer sexueller Anziehung psychisch krank seien oder unter einer sexuellen Funktionsstörung litten. „Asexuelle Menschen sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung von Pathologisierung, Diskriminierung und Gewalt betroffen“, heißt es in dem Bericht. „Sie sind Konversionspraktiken, sexueller Gewalt, Mobbing in Schulen, Belästigung am Arbeitsplatz und Diskriminierung im Gesundheitswesen ausgesetzt.“

Viele Konversionspraktiken

Besonders schwerwiegend sind nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Versuche, die sexuelle Orientierung asexueller Menschen gegen ihren Willen oder unter gesellschaftlichem Druck zu verändern. Eine Befragung aus dem Jahr 2022 unter knapp 9.000 asexuellen Menschen ergab, dass mehr als zehn Prozent der Teilnehmer bereits mit solchen Konversionspraktiken konfrontiert waren. Sie gaben an, dass ihnen entsprechende Maßnahmen angeboten oder empfohlen worden seien oder dass sie diese selbst durchlaufen hätten. Konversionspraktiken zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung einer Person zu verändern. 

Bei asexuellen Menschen richten sich solche Versuche darauf, ihre fehlende oder geringe sexuelle Anziehung zu beseitigen. Der Bericht verweist außerdem auf mehrere Untersuchungen aus Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Spanien, Vietnam und Australien. Demnach haben asexuelle Menschen überdurchschnittlich häufig Erfahrungen mit unterschiedlichen Formen solcher Praktiken gemacht. In einigen Fällen gehörten dazu sexuelle Übergriffe oder Gewalt innerhalb von Partnerschaften, mit denen die sexuelle Orientierung der Betroffenen vermeintlich „korrigiert“ werden sollte. 

Häufige Fehldiagnosen

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf dem Gesundheitswesen. Nach Angaben von Outright International werden asexuelle Menschen häufig mit medizinischen Diagnosen konfrontiert, die ihrer tatsächlichen Situation nicht entsprechen. Dies könne dazu führen, dass ihre sexuelle Orientierung als behandlungsbedürftiger Zustand angesehen werde und sie keine angemessene medizinische Versorgung erhielten. Als Beispiel nennt der Bericht die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Darin wird eine Störung mit vermindertem sexuellem Verlangen, im Englischen Hypoactive Sexual Desire Dysfunction (HSDD), beschrieben als „das Fehlen oder eine deutliche Verringerung des Verlangens oder der Motivation, sich sexuell zu betätigen … verbunden mit klinisch bedeutsamem Leidensdruck“. 

Nach Darstellung der Menschenrechtsorganisation wird dabei nicht ausreichend berücksichtigt, dass asexuelle Menschen aufgrund ihres geringen oder fehlenden sexuellen Verlangens nicht zwangsläufig unter Leidensdruck stehen oder eine Funktionsstörung aufweisen. Eine kanadische Studie aus dem Jahr 2015 stützt die Unterscheidung zwischen Asexualität und einer medizinisch diagnostizierten Störung des sexuellen Verlangens. Die Forscher untersuchten insgesamt 423 Personen und stellten „bemerkenswerte Unterschiede“ zwischen Menschen fest, die sich selbst als asexuell identifizierten, und solchen, die die diagnostischen Kriterien für HSDD erfüllten. Sie kamen zu dem Schluss, dass „Asexualität eine eigenständige Kategorie ist, die sich von einer Störung des sexuellen Verlangens unterscheidet“.

Gesetze mit Schutzlücken 

Auch die rechtliche Situation asexueller Menschen wird in dem Bericht kritisch bewertet. Outright International weist darauf hin, dass Gesetze gegen LGBTIQ+-Menschen in verschiedenen Ländern so ausgelegt werden können, dass sie auch asexuelle Menschen kriminalisieren, selbst wenn Asexualität in den jeweiligen Vorschriften nicht ausdrücklich genannt wird. Umgekehrt enthalten gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nur selten eine ausdrückliche Erwähnung asexueller Menschen.

Die Organisation sieht darin ein Problem, das auch mit fehlendem Wissen und gesellschaftlichen Vorurteilen zusammenhängt. „Die irrigen Annahmen, dass asexuelle Menschen nicht existieren, dass Asexualität keine legitime sexuelle Orientierung ist oder dass asexuelle Menschen keine Diskriminierung und Gewalt erfahren, machen sie in nationalen Gesetzen und politischen Maßnahmen unsichtbar – einschließlich der Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung“, heißt es weiter. Die fehlende ausdrückliche Berücksichtigung könne dazu beitragen, dass spezifische Formen der Benachteiligung bei politischen Entscheidungen und gesetzlichen Reformen nicht ausreichend beachtet würden.

Engagement in der Community

Die britische Aktivistin Yasmin Benoit, die an der Erstellung des Berichts beteiligt war, sieht die Ergebnisse als Grundlage für eine breitere gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit Asexualität und betonte: „Das passiert überall auf der Welt.“ Benoit forderte zugleich ein stärkeres Engagement innerhalb der queeren Gemeinschaft. „Es war noch nie so wichtig wie heute, sich für die asexuelle Gemeinschaft einzusetzen und dafür zu sorgen, dass unsere LGBTIQ+-Organisationen asexuelle Menschen ausdrücklich einbeziehen.“ Die internationale Zusammenarbeit an der Untersuchung soll dazu beitragen, dass die Situation asexueller Menschen nicht ausschließlich aus der Perspektive westlicher Länder betrachtet wird. Neben den Erfahrungen aus Europa und Nordamerika flossen deshalb auch Perspektiven aus Afrika, Asien, Australien und Lateinamerika in den Bericht ein.

Outright International fordert Regierungen dazu auf, ihre Menschenrechts- und Antidiskriminierungspolitik entsprechend anzupassen. Venus Aves, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Programmreferentin der Organisation, erklärte: „Staaten müssen auf diese Menschenrechtsverletzungen mit politischen Maßnahmen und Gesetzen reagieren, die asexuelle Menschen ausdrücklich einbeziehen. Gleichzeitig müssen allgemeine Menschenrechtsschutzbestimmungen und Gesetze, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbieten, so verstanden werden, dass sie auch für asexuelle Menschen gelten.“

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