Direkt zum Inhalt

Elf Jahre Haft Ein 30-Jähriger vergewaltigte schwer verletzten 24-Jährigen

Von ms - 28.10.2025 - 09:30 Uhr
Elf Jahre Haft
Foto: iStock / gorodenkoff
ANZEIGE
Loading audio player...

Ein 30-jähriger Mann muss für elf Jahre ins Gefängnis, so das Urteil des Landgerichts Tübingen. Die Richter sprachen den Angeklagten in den Punkten gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung schuldig. 

Vergewaltigung in der Öffentlichkeit 

Der Vorfall ereignete sich im November letzten Jahres in einer Asylbewerberunterkunft in Reutlingen, Baden-Württemberg. Der 30-Jährige trank dort zusammen mit einem Bekannten Alkohol und konsumierte Cannabis, als die beiden Männer in Streit gerieten. In Rage öffnete der Angeklagte das Fenster und warf sein Opfer hinaus, der 24-Jährige stürzte sieben Meter in die Tiefe – er überlebte mit lebensgefährlichen Verletzungen. 

Anstatt ihm zu helfen oder den Notarzt zu alarmieren, zog der 30-Jährige daraufhin dem Schwerverletzten die Hose runter und vergewaltigte ihn an Ort und Stelle. Überwachungskameras hielten das Geschehen zweifelsfrei auf Video fest. Zufällig vorbeikommende Passanten versuchten, den 30-Jährigen von seinem Opfer zu trennen, das gelang jedoch nicht. Ein Zeuge rief um Hilfe, eine Frau schlug mit einer Handtasche auf ihn ein, doch der Angeklagte vergewaltigte das wehrlose und lebensgefährlich verletzte Opfer weiter. Erst als er fertig war, ließ er von dem Mann ab. Der 24-Jährige überlebte die Tat. Der 30-Jährige flüchtete daraufhin vom Ort des Geschehens und konnte von der Polizei eine Woche später bei einem Bekannten in Hamburg festgenommen werden. 

Tathergang zweifelsfrei nachgewiesen 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte. Der Richter erklärte in seiner Urteilsverkündung, dass einzig für den Angeklagten spreche, dass er bisher nicht vorbestraft gewesen ist. Weitere Gründe, das Strafmaß zu mildern, seien daher nicht gegeben. Die Verteidigung hatte erklärt, es habe keine Vergewaltigung stattgefunden – dem widersprach der Richter eindringlich. Es stünde „außer Zweifel“, dass dies geschehen ist. 

Neben dem Überwachungsvideo bestätigten auch mehrere Zeugen den Tathergang, sie hatten „Stoßbewegungen“ gesehen, während der 30-Jährige auf dem halb nackten Opfer kniete. Außerdem habe der Mann hörbar lustvoll gestöhnt. Er habe sein Opfer in aller Öffentlichkeit vergewaltigt, so der Richter, der zudem betonte, es „scheint ihn noch angetörnt zu haben.“ Dazu kommt: Im Körper des Opfers wurde das Sperma des Angeklagten gefunden. 

Sicherheitsverwahrung nach Haft

Des Weiteren betonte der Richter, dass der 30-Jährige weder suchtkrank noch eine psychische Erkrankung habe. Auch die Einnahme von Cannabis habe den Täter nicht in einen so „beachtlichen Rauschzustand“ versetzt, der hätte strafmildernd angerechnet werden können. Im Gegenteil: Der 30-Jährige sei zielgerichtet vorgegangen und bei der Vergewaltigung sei es ihm völlig egal gewesen, dass der andere Mann lebensgefährlich verletzt gewesen war. 

Im Schlusswort wandte sich der Richter direkt an den Angeklagten: „Ich wünsche Ihnen, dass Sie Sozialtherapie machen und die anderen therapeutischen Angebote nutzen, die man Ihnen im Gefängnis anbietet.“ Nach den elf Jahren Gefängnis ist eine anschließende Sicherheitsverwahrung möglich, wenn eine Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ergibt, dass von dem Mann weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. 

Anzeige
ANZEIGE

QUEERE PRESSESCHAU

tazNeue ZDF-Serie: Das Geisterhaus im SchwarzwaldhessenschauTanzen gegen die Einsamkeit: Ein Ort, an dem sich queere Menschen nicht erklären müssenBerliner MorgenpostDie Sehnsucht im Italien der bleiernen Jahre: „Buch der Träume“WDRComing-Out-Days: Queeres Leben auf dem LandAlle Meldungen ansehen
ANZEIGE

Umfrage der Woche

Wo würdest du ein erstes Date am liebsten verbringen?

Choices
Artikel zur Umfrage lesen
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Queere Vielfalt im Tierreich

Wenn Widder auf Widder stehen

Manche Widder bevorzugen andere Männchen. Gleichgeschlechtliches Verhalten ist weit verbreitet – was Studien zeigen und wo Vergleiche hinken.
Ältere Brüder, schwule Söhne?

Was die Forschung wirklich zeigt

Ältere Brüder und schwule Söhne: Studien finden Zusammenhänge. Doch die Ursache ist nicht bewiesen – und die Statistik bleibt umstritten.
Dresden holt den EuroPride

Rückkehr nach 25 Jahren

Dresden richtet den EuroPride 2029 aus. Nach 25 Jahren kehrt das europäische Pride-Event nach Deutschland zurück. Das Motto setzt auf Brücken.
Streit um Pornoseiten

Sperren vorerst gestoppt

Pornhub und YouPorn müssen vorerst nicht gesperrt werden. Das OVG NRW verweist auf EU-Recht. Der Streit um wirksamen Jugendschutz geht weiter.
Empörung auf Bestellung

Ragebait ist Jugendwort 2026

„Ragebait“ ist das Jugendwort 2026. Was der Begriff bedeutet, warum Provokation Reichweite bringt und was die LGBTIQ+-Community daraus lernen kann.
Warnung von Andrew Scott

Kein Vergessen der Aids-Krise

Der schwule Schauspieler Andrew Scott fordert, die Aids-Krise nicht zu vergessen. Sein neuer Film „Elsinore“ erinnert an jene Zeit.
Schwuler Politiker wehrt sich

BDSM-Fotos sorgen für Wirbel

Alte BDSM-Fotos bringen den schwulen US-Politiker Chris Gallant in die Schlagzeilen. Doch der Kongresskandidat denkt nicht an Rückzug.
Coming-Out bleibt ein Tabu

Schwule Profis schweigen weiter

Thomas Hitzlsperger sieht kleine Fortschritte gegen Homophobie im Fußball. Doch viele schwule Profis fürchten ein Coming-Out selbst nach Karriereende.
Schutz für queere Jugendliche

Mamdani finanziert trans* Medizin

New York stellt neun Millionen Dollar für die Behandlung trans* Jugendlicher bereit, nachdem mehrere Kliniken ihre Angebote eingestellt haben.