Elf Jahre Haft Ein 30-Jähriger vergewaltigte schwer verletzten 24-Jährigen
Ein 30-jähriger Mann muss für elf Jahre ins Gefängnis, so das Urteil des Landgerichts Tübingen. Die Richter sprachen den Angeklagten in den Punkten gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung schuldig.
Vergewaltigung in der Öffentlichkeit
Der Vorfall ereignete sich im November letzten Jahres in einer Asylbewerberunterkunft in Reutlingen, Baden-Württemberg. Der 30-Jährige trank dort zusammen mit einem Bekannten Alkohol und konsumierte Cannabis, als die beiden Männer in Streit gerieten. In Rage öffnete der Angeklagte das Fenster und warf sein Opfer hinaus, der 24-Jährige stürzte sieben Meter in die Tiefe – er überlebte mit lebensgefährlichen Verletzungen.
Anstatt ihm zu helfen oder den Notarzt zu alarmieren, zog der 30-Jährige daraufhin dem Schwerverletzten die Hose runter und vergewaltigte ihn an Ort und Stelle. Überwachungskameras hielten das Geschehen zweifelsfrei auf Video fest. Zufällig vorbeikommende Passanten versuchten, den 30-Jährigen von seinem Opfer zu trennen, das gelang jedoch nicht. Ein Zeuge rief um Hilfe, eine Frau schlug mit einer Handtasche auf ihn ein, doch der Angeklagte vergewaltigte das wehrlose und lebensgefährlich verletzte Opfer weiter. Erst als er fertig war, ließ er von dem Mann ab. Der 24-Jährige überlebte die Tat. Der 30-Jährige flüchtete daraufhin vom Ort des Geschehens und konnte von der Polizei eine Woche später bei einem Bekannten in Hamburg festgenommen werden.
Tathergang zweifelsfrei nachgewiesen
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte. Der Richter erklärte in seiner Urteilsverkündung, dass einzig für den Angeklagten spreche, dass er bisher nicht vorbestraft gewesen ist. Weitere Gründe, das Strafmaß zu mildern, seien daher nicht gegeben. Die Verteidigung hatte erklärt, es habe keine Vergewaltigung stattgefunden – dem widersprach der Richter eindringlich. Es stünde „außer Zweifel“, dass dies geschehen ist.
Neben dem Überwachungsvideo bestätigten auch mehrere Zeugen den Tathergang, sie hatten „Stoßbewegungen“ gesehen, während der 30-Jährige auf dem halb nackten Opfer kniete. Außerdem habe der Mann hörbar lustvoll gestöhnt. Er habe sein Opfer in aller Öffentlichkeit vergewaltigt, so der Richter, der zudem betonte, es „scheint ihn noch angetörnt zu haben.“ Dazu kommt: Im Körper des Opfers wurde das Sperma des Angeklagten gefunden.
Sicherheitsverwahrung nach Haft
Des Weiteren betonte der Richter, dass der 30-Jährige weder suchtkrank noch eine psychische Erkrankung habe. Auch die Einnahme von Cannabis habe den Täter nicht in einen so „beachtlichen Rauschzustand“ versetzt, der hätte strafmildernd angerechnet werden können. Im Gegenteil: Der 30-Jährige sei zielgerichtet vorgegangen und bei der Vergewaltigung sei es ihm völlig egal gewesen, dass der andere Mann lebensgefährlich verletzt gewesen war.
Im Schlusswort wandte sich der Richter direkt an den Angeklagten: „Ich wünsche Ihnen, dass Sie Sozialtherapie machen und die anderen therapeutischen Angebote nutzen, die man Ihnen im Gefängnis anbietet.“ Nach den elf Jahren Gefängnis ist eine anschließende Sicherheitsverwahrung möglich, wenn eine Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ergibt, dass von dem Mann weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.