Weil ihr früherer Ehemann schwul ist und ihr gemeinsamer Kinderwunsch unerfüllt blieb, hat eine Frau in Italien jetzt 50.000 Euro Schadenersatz verlangt. Vor dem Gericht in Pistoia in der Toskana warf sie dem Mann vor, seine Homosexualität jahrelang verschwiegen und ihr dadurch die Möglichkeit genommen zu haben, Mutter zu werden. Der Rechtsstreit endete nach einer Einigung der ehemaligen Eheleute ohne gerichtliche Entscheidung über die Vorwürfe.
Das Wichtigste im Überblick
- 50.000 Euro Schadenersatz gefordert: Eine Frau verklagte ihren früheren Ehemann vor dem Gericht im italienischen Pistoia, nachdem dieser sich als schwul geoutet hatte.
- Vorwurf wegen unerfüllten Kinderwunsches: Die Klägerin machte geltend, ihr Mann habe ihr durch sein Verhalten die Möglichkeit genommen, Mutter zu werden.
- Coming-Out nach langer Ehe: 2019 erklärte der Mann seiner Ehefrau, dass er sich in einen anderen Mann verliebt habe und mit diesem zusammenleben wolle.
- Ehemann weist Verantwortung zurück: Er betonte, nicht zu Geschlechtsverkehr oder einer Elternschaft verpflichtet werden zu können.
- Keine gerichtliche Verurteilung: Nach einer Einigung der geschiedenen Eheleute endete das Verfahren ohne Entscheidung über die Schadenersatzforderung.
Widerstand des Mannes
Wie die italienische Zeitung „Corriere Fiorentino“ berichtet, hatte sich das Paar im Ausland kennengelernt und Ende der 1990er-Jahre geheiratet. Anschließend zog es in die Toskana. Im Laufe der Ehe verschlechterte sich nach Darstellung der Frau die Beziehung. Besonders beim Kinderwunsch seien die Vorstellungen zunehmend auseinandergegangen. Die Frau erklärte vor Gericht, ihr Ehemann habe sich immer stärker dagegen gesträubt, Vater zu werden. Er habe „starke Widerstände gezeigt, und auch die intime Beziehung erwies sich als unbefriedigend“, schilderte sie.
Um ihren Kinderwunsch zu verwirklichen, habe sie sich auch im Ausland über das Einfrieren von Eizellen und andere Möglichkeiten zum Erhalt ihrer Fruchtbarkeit informiert. Zudem habe sie sich Behandlungen zur Stimulation der Eierstöcke unterzogen, allerdings ohne Erfolg. Schließlich habe sie ihrem Ehemann vorgeschlagen, eine künstliche Befruchtung mittels In-vitro-Fertilisation (IVF) durchführen zu lassen. Der Mann habe jedoch eine Samenspende abgelehnt. Nach Auffassung der Frau habe diese Entscheidung ihre Chancen auf eine Mutterschaft endgültig zunichtegemacht.
Ehemann offenbart Homosexualität
Im Jahr 2019 erklärte der Mann seiner Ehefrau schließlich, dass er schwul sei und sich in einen anderen Mann verliebt habe. Mit diesem wolle er seine Beziehung fortsetzen. „Ich möchte mein Leben mit ihm weiterführen“, soll er seiner Frau laut „Corriere Fiorentino“ mitgeteilt haben. Das Coming-Out führte zum endgültigen Scheitern der Ehe. Die Frau warf ihrem Ehemann anschließend vor, seine sexuelle Orientierung sowohl vor der Hochzeit als auch während des jahrelangen Zusammenlebens verschwiegen zu haben. Dadurch habe sie keine Möglichkeit gehabt, rechtzeitig bewusste Entscheidungen über ihre familiäre Zukunft zu treffen. Sie verklagte ihren früheren Ehemann deshalb vor dem Gericht in Pistoia und forderte Schadenersatz für die aus ihrer Sicht entstandenen Nachteile.
Die Frau begründete ihre Forderung nicht nur mit dem unerfüllten Kinderwunsch, sondern auch mit gesundheitlichen Folgen der Ehekrise. Sie berichtete von neu aufgetretenen oder verschlimmerten Erkrankungen, darunter ein depressives Syndrom. Nach Angaben des italienischen Nachrichtensenders RaiNews beklagte sie zudem eine Verschlechterung ihres allgemeinen Gesundheitszustands. Dies habe sich auf ihren Alltag und ihre berufliche Tätigkeit ausgewirkt. Die Klägerin verlangte deswegen Ersatz für „Vermögensschäden, gesundheitliche und immaterielle Schäden, die aus der Verletzung unverletzlicher Persönlichkeitsrechte entstanden sind“. Als Ursache der geltend gemachten Schäden führte sie das aus ihrer Sicht rechtswidrige Verhalten ihres Mannes an, der ihr seine Homosexualität vor und während der Ehe nicht mitgeteilt habe.
Keine Verpflichtung zu Sex
Der Mann bestritt die Vorwürfe und schilderte die Ehekrise anders. Nach seiner Darstellung vor Gericht sei die Beziehung bereits seit Jahren zerrüttet gewesen. Dazu habe auch eine außereheliche Beziehung beigetragen, die seine Frau mit einem anderen Mann geführt haben soll. Außerdem hätten die Eheleute schon vor ihrer endgültigen Trennung getrennt gelebt. Der frühere Ehemann wies jede Verantwortung für den unerfüllten Kinderwunsch zurück. Er verwies auf sein Recht, selbst über sexuelle Beziehungen und eine mögliche Elternschaft zu entscheiden. „Ich konnte nicht dazu verpflichtet werden, Geschlechtsverkehr zu haben oder ein Kind zu bekommen“, erklärte er. Aus seiner Sicht könne ihm deshalb nicht vorgeworfen werden, dass der gemeinsame Kinderwunsch nicht verwirklicht wurde.
Einigung ohne Schadenersatz
Der Rechtsstreit endete schließlich ohne Urteil über die geltend gemachten Ansprüche. Wie die Zeitung „La Repubblica“ berichtet, erzielten die geschiedenen Eheleute eine Einigung. Der zuständige Richter stellte daraufhin fest, dass der Streitgegenstand weggefallen sei. Eine inhaltliche Prüfung der Schadenersatzforderung fand nicht mehr statt. Der Mann wurde somit nicht zur Zahlung der geforderten 50.000 Euro verurteilt. Ebenso wenig stellte das Gericht fest, dass der Frau die von ihr geltend gemachten Schäden tatsächlich entstanden waren oder ihr früherer Ehemann dafür verantwortlich war. Ob die Einigung finanzielle Vereinbarungen enthält, wurde nicht bekannt.