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Debatte über sensible Daten Petition fordert keine anlasslose Übermittlung bei queeren Menschen

Von ms - 23.03.2026 - 13:00 Uhr
Debatte über sensible Daten
Foto: IMAGO / Stefan Zeitz
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Der Petitionsausschuss des Bundestages hat heute Mittag über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ von Kai Alexander Cremers diskutiert, über 41.000 Menschen haben diese unterschrieben. Das Bundesinnenministerium unter Führung von Alexander Dobrindt (CSU) möchte bei einem Personenstandswechsel alle wesentlichen Daten inklusive des früheren Namens der Betroffenen an alle wichtigen Meldestellen übermitteln, darunter Polizei oder auch das Bundeszentralamt für Steuern. 

Gefahr von Stigmatisierung? 

Begründet wird dieser Schritt mit mehr Sicherheit und dem Schließen von Lücken, die Kriminelle durch die aktuellen Richtlinien ausnutzen könnten. Bereits 2025 sollte darüber im Bundestag entschieden werden, die Abstimmung wurde allerdings schlussendlich verschoben. Das Bundesinnenministerium will aber an der Verordnung festhalten. Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) spricht mit Blick auf diese Pläne von einem „lebenslangen Outing“ und erklärte: „Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig (…) Solche Kennzeichnungen verstärken die Gefahr von Stigmatisierung und Diskriminierung.“

Im Ausschuss betonte heute Mittag dann Petent Kai Alexander Cremers, wie unverhältnismäßig die Weitergabe aller Daten sei, zudem bezweifelte Cremers, dass die anlasslose Datenerfassung des früheren Namens und Geschlechts auch mit Blick auf EU-Rechte bedenklich wäre. Cremers betonte überdies die Angst in der Community und zog gewisse Vergleiche mit der Weimarer Republik und der Nazi-Zeit.

Ministerium verteidigt Vorhaben 

Staatssekretärin Daniela Ludwig (CSU) vom Bundesinnenministerium betonte, dass solche Querverweise „unangebracht“ seien, die Regierung plane auch nicht, „Register“ anzulegen, sondern setze nur geltendes Recht um. Die so geplante technische Umsetzung sei nötig, denn es bedürfe einer eindeutigen Zuordnung, dies sei keine „Verfolgung“, sondern eine klare Umsetzung wie dies auch bei der Eheschließung mit Namensänderung oder bei der Rentenversicherung bereits angewandt werde. Auf Rückfrage von trans* Abgeordnete Nyke Slawik (Grüne), betonte Ludwig weiter, man setze nur das Gesetz um, wie es die Ampel-Regierung beschlossen habe mit Blick auf die Historisierung der Daten. Slawik erwiderte, die Daten würden nicht nur archiviert, sondern weitergegeben – das wäre ein Outing einer jeden trans* Person bei allen Behörden. 

Der queerpolitische Sprecher der Linken, Maik Brückner, fragte zudem nach, warum man nicht beispielsweise nur die Steuer-ID, wie in anderen Ländern wie in Malta Praxis, zur eindeutigen Identifizierung einer Person verwende. Ludwig und ihre Kollege vom Bundesinnenministerium betonten, dass in Deutschland die Steuer-ID nicht für solche Zwecke verwendet werden dürfe, sondern eben nur für steuerliche Aspekte. In der Bundesrepublik werden Personendaten über Namen festgehalten – eine Änderung dieses Verfahrens sei nur durch grundsätzlich neue Gesetze möglich. 

Fokus auf Verwaltungsarbeit

Ludwig bekräftige abschließend, man mache hier nichts anderes wie bei Eheschließungen oder Scheidungen auch und erklärte zur praktischen Anwendung des deutschen Meldewesens: „ Je konkreter ich suchen kann, umso weniger Listen löst diese Suche aus, wenn ich sie mal in Anspruch nehme. Je inkonkreter Einträge sind, desto länger muss ich suchen und um so mehr potenzielle Treffer spuckt mir das System zunächst einmal aus und dann muss ich aussortieren. Und dann ergibt sich für jemanden, der nicht wohlmeinend unterwegs ist, die Möglichkeit, Listen zu erstellen. Aber zu keinem Zeitpunkt früher.“ Die vom Bundesinnenministerium geplante Datenweitergabe sei also aus Sicht von Ludwig auch im Sinne von trans* und nicht-binären Menschen. Dieser Einschätzung widersprachen die Vertreter der queeren Community im Ausschuss. 

So erklärte Brückner abschließend: „Die Anhörung heute hat gezeigt: Das BMI denkt in Bürokratielogiken und will die Verwaltungsarbeit entschlacken. Da wurde die Tragweite noch nicht begriffen! Staatssekretärin Daniela Ludwig schiebt die Verantwortung auf das SBGG – das verstehe ich als Auftrag ans Parlament, dieses gemeinsam mit den Verbänden zu verbessern.“ Warum man in der Zwischenzeit keine „datensparsame technische Lösung“ bei den Verwaltungen finden könne, habe das Bundesinnenministerium ihm nicht beantworten können. „Es hat stattdessen klar gemacht, dass es nicht bereit ist, die Verordnung im Sinne der Petenten zu verbessern, sondern sie mit 'friss oder stirb' abgefrühstückt.“

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