Ein 39-jähriger Mann hat vor einem Gericht in Namibia jetzt behauptet, „schwule Geister“ hätten eine Rolle bei einer Messerattacke auf seine Freundin und seine kleine Tochter gespielt. Das Gericht folgte seiner Darstellung nicht und sprach Johannes Claasen wegen Mordes, versuchten Mordes und Körperverletzung mit der Absicht, schwere körperliche Schäden zuzufügen, schuldig.
Das Wichtigste im Überblick
- Der 39-jährige Johannes Claasen wurde in Namibia wegen Mordes, versuchten Mordes und Körperverletzung schuldig gesprochen.
- Claasen hatte seine 28-jährige Freundin Rolinda Lamberth getötet und seine elf Monate alte Tochter mit einem Messer verletzt.
- Vor Gericht behauptete er, „schwule Geister“ seien neben ihm im Bett erschienen.
- Einer habe Sex mit ihm haben wollen. Er habe dann mit dem Messer versucht, die Geister abzuwehren.
- Ein Psychiater der Verteidigung diagnostizierte bei Claasen eine Schlaf-Verhaltensstörung und vertrat die Auffassung, er könne nicht für den Mord verantwortlich gemacht werden.
- Richterin Dinnah Usiku bezweifelte diese Einschätzung und stützte sich insbesondere auf die Aussage der damals siebenjährigen Tochter, die Claasen beim Angriff auf das Baby beobachtet hatte.
- Drei Zeugen berichteten zudem von früheren Drohungen und körperlichen Übergriffen in der Beziehung.
Sexgeile schwule Geister
Claasen aus Keetmanshoop hatte seine 28-jährige Freundin Rolinda Lamberth tödlich und seine damals elf Monate alte Tochter mit einem Messer verletzt. Das Kind überlebte. Vor dem High Court in der Justizvollzugsanstalt Windhoek schilderte Claasen nach Angaben der Zeitung The Namibian eine ungewöhnliche Version der Ereignisse in den frühen Morgenstunden des Weihnachtsfests 2020. Er habe sich in seiner Hütte plötzlich in einem Bett zwischen zwei schwulen Männern wiedergefunden, erklärte Claasen. Einer der Männer habe Sex mit ihm haben wollen. Claasen sagte, er habe versucht, die Männer abzuwehren. Als er vollständig zu sich gekommen sei, habe er ein großes Messer in der Hand gehalten und erkannt, dass er Lamberth und seine elf Monate alte Tochter niedergestochen hatte. Die beiden „schwulen Geister“ seien zu diesem Zeitpunkt verschwunden gewesen. Laut Gerichtsreportern der Namibian-Zeitung wollte der 39-Jährige offenbar mit der sogenannten „Gay-Panic“-Verteidigung einen Freispruch erreichen. Bei einer solchen Strategie führen Angeklagte ihre Gewalttat darauf zurück, dass ein sexuelles Angebot oder eine Annäherung durch eine homosexuelle Person einen vorübergehenden Zustand des Kontrollverlusts ausgelöst habe. Derartige Argumentationen haben vor Gericht allerdings selten Erfolg.
Psychiater betont Schlafstörung
Die Verteidigung stützte Claasens Darstellung auch auf eine psychiatrische Einschätzung. Ein Psychiater sagte vor Gericht aus, Claasen leide an einer REM-Schlaf-Verhaltensstörung (RBD). Bei dieser Störung können Betroffene komplexe Handlungen ausführen, während sie Trauminhalte körperlich ausleben. Dazu können etwa wildes Um-sich-Schlagen, Schreien oder das Herausspringen aus dem Bett gehören. Der Psychiater vertrat deshalb die Auffassung, Claasen könne für seine Handlungen nicht verantwortlich gemacht werden. Richterin Dinnah Usiku äußerte jedoch Zweifel an dieser Einschätzung. Für ihre Entscheidung maß sie insbesondere der Aussage einer älteren Tochter großes Gewicht bei. Diese war zum Zeitpunkt der Tat sieben Jahre alt, blieb während der Attacke vor Ort allerdings glücklicherweise unverletzt.
Messer unter dem Kopfkissen
Das Mädchen sagte vor Gericht aus, dass sie am Abend der Tat gesehen habe, wie Claasen die Matratze des Bettes anhob, ein Messer hervorholte und es unter sein Kopfkissen legte. Den tödlichen Angriff auf ihre Mutter habe sie nicht beobachtet. Sie habe jedoch ein Geräusch gehört. Als sie aufgewacht sei, habe sie gesehen, wie Claasen auf ihre kleine Schwester einstach. Das Baby überlebte die Verletzungen. Die Tochter berichtete zudem von einem früheren gewalttätigen Vorfall. Sie habe bereits zuvor gesehen, wie Claasen Lamberth mit einem Messer verfolgt und angegriffen habe. Lamberth habe danach ein geschwollenes Auge gehabt.
Drei Zeugen sagten nach Angaben des Berichts außerdem aus, dass es in der Beziehung bereits zuvor Drohungen und körperliche Übergriffe gegeben habe. Richterin Usiku erklärte zudem, Claasen habe Lamberth wegen ihrer früheren Beziehung mit dem Vater ihrer älteren Tochter misstraut. Schon vor Beginn des Prozesses war Claasen darüber hinaus von einem Team aus Fachleuten für psychische Gesundheit untersucht worden. Die Experten kamen zu dem Ergebnis, dass er verhandlungsfähig sei und grundsätzlich strafrechtlich für seine Handlungen verantwortlich gemacht werden könne. Das Gericht sprach Claasen schließlich des Mordes, des versuchten Mordes und der Körperverletzung mit der Absicht, schwere körperliche Schäden zuzufügen, schuldig. Das Strafmaß soll Ende Oktober verkündet werden. Anstatt auf schwule Geister könnte er dann in Haft auf lebende schwule Männer treffen. Bleibt abzuwarten, was diese ihm dann ins Ohr flüstern werden.