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Belarus verschärft Vorgehen Neue Repressionen gegen LGBTIQ+-Community

Von ms - 05.10.2026 - 11:30 Uhr
Belarus verschärft Vorgehen
Foto: IMAGO / ITAR-TASS
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Die belarussischen Behörden verschärfen ihr Vorgehen gegen LGBTIQ+-Inhalte im Internet. Acht große Online-Communitys sind nach Angaben von Generalstaatsanwalt Dmitry Gora jetzt als „extremistisch“ eingestuft worden. Ihnen wird vorgeworfen, die „Childfree-Ideologie und die LGBT-Bewegung gefördert“ zu haben. Welche Angebote konkret betroffen sind, teilten die Behörden nicht mit.

Das Wichtigste im Überblick

  • Belarus hat acht große Online-Communitys als „extremistisch“ eingestuft, weil sie nach Behördenangaben die „Childfree-Ideologie und die LGBT-Bewegung gefördert“ hätten.
  • Welche Online-Angebote betroffen sind, wurde nicht bekannt gegeben.
  • Seit Jahresbeginn haben die Behörden den Zugang zu 1.400 Online-Angeboten beschränkt, deren Inhalte nach ihrer Auffassung Minderjährigen schaden könnten.
  • Seit April drohen Geldbußen für sogenannte „Propaganda homosexueller Beziehungen, von Geschlechtsänderungen, Kinderlosigkeit und Pädophilie“.
  • Werden entsprechende Inhalte Minderjährigen zugänglich gemacht, sind zusätzlich bis zu 15 Tage Verwaltungshaft oder gemeinnützige Arbeit möglich.
  • Die belarussische Gesetzgebung orientiert sich am russischen Vorgehen gegen LGBTIQ+-Inhalte.

Krise der Familie

Gora gab die Entscheidung bei der jüngsten Zusammenkunft der Leiter der Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SCO) im russischen Kasan bekannt. Dabei stellte er das Vorgehen in den Zusammenhang mit dem Schutz „traditioneller Familienwerte“. Die belarussischen Behörden gehen nach seinen Angaben gegen Inhalte vor, die sie als schädlich für Minderjährige betrachten. Seit Anfang 2026 wurde demnach der Zugang zu insgesamt 1.400 Online-Angeboten mit entsprechenden Informationen eingeschränkt.

Gora erklärte weiter, in den vergangenen drei Jahren seien „zahlreiche Fälle der Förderung von Ideen festgestellt worden, die die Institution der Familie ablehnen, die Mutterschaft diskreditieren, Probleme im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes nutzen, um Druck auszuüben, den Wert des Lebens eines Kindes leugnen, die gesellschaftlichen und gesundheitlichen Risiken einer Abtreibung verharmlosen und zu Feindseligkeit gegenüber Kindern aufrufen“. Der Generalstaatsanwalt sprach zugleich von einer beispiellosen Krise der Institution Familie. Auch die Vorstellungen von Ehe und Elternschaft stünden seiner Darstellung zufolge unter Druck. Gora bezeichnete den Schutz von Familie und Kindern als einen zentralen Tätigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft. Diesen verband er mit dem Vorgehen gegen sogenannte „destruktive Ideologien“.

Neue Sanktionen seit April

Grundlage für das verschärfte Vorgehen sind unter anderem gesetzliche Änderungen aus diesem Jahr. Anfang April hatte der Rat der Republik, die obere Kammer des belarussischen Parlaments, ein Gesetz verabschiedet, das Verwaltungssanktionen für die sogenannte „Propaganda homosexueller Beziehungen, von Geschlechtsänderungen, Kinderlosigkeit und Pädophilie“ vorsieht. Mit den Änderungen wurden neun neue Artikel in das Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten aufgenommen. Weitere 73 Artikel wurden geändert. Für Privatpersonen können Geldbußen von bis zu 275 Euro verhängt werden. Bei Selbstständigen sind es bis zu 1.400 Euro, bei juristischen Personen bis zu 2.000 Euro. Noch strengere Sanktionen sind vorgesehen, wenn die beanstandeten Inhalte Minderjährigen zugänglich sind. In diesen Fällen können zusätzlich bis zu 15 Tage Haft oder gemeinnützige Arbeit verhängt werden.

Einschränkungen seit Jahren

Das Vorgehen gegen entsprechende Inhalte ist in Belarus nicht neu. Bereits 2017 hatte die Regierung in Minsk die Verbreitung von Inhalten untersagt, die nach Auffassung der Behörden die „Institution von Familie und Ehe“ beeinträchtigen. Im April 2024 hatte das belarussische Kulturministerium zudem Homosexualität mit Pädophilie und Zoophilie in Verbindung gebracht. Die Entwicklung folgt dabei dem politischen und gesetzlichen Kurs Russlands. Dort war bereits 2013 unter Präsident Wladimir Putin ein Gesetz gegen sogenannte „Propaganda“ eingeführt worden. Ähnliche Vorschriften und Maßnahmen folgten in weiteren Staaten des ehemaligen sowjetischen Raums, darunter Georgien und Kirgisistan. In Belarus richten sich die Maßnahmen inzwischen ebenfalls gegen Websites, Nachrichtenmedien und LGBTIQ+-Organisationen.

Zwischen Minsk und Moskau

Belarus gehört auch politisch zu den engsten Verbündeten Russlands. Präsident Alexander Lukaschenko regiert das Land seit 1994 und unterstützt den russischen Präsidenten Wladimir Putin auch im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine. Minsk gestattete Russland 2022, belarussisches Staatsgebiet für den Beginn der Invasion der Ukraine zu nutzen. Zudem erlaubte Belarus die Stationierung russischer taktischer Atomwaffen auf seinem Territorium. Zwischen Putin und Lukaschenko bestehen seit Jahren enge politische Kontakte. Parallel dazu hat Belarus seine Gesetzgebung und sein behördliches Vorgehen gegen LGBTIQ+-Menschen und entsprechende Inhalte zunehmend am russischen Modell ausgerichtet.

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