Amnesty International und der LSVD+ gehören zu den 38 Organisationen, die jetzt von der Bundesregierung ein deutliches Bekenntnis zum Recht auf Asyl verlangen. Vor dem Europäischen Rat warnen sie davor, das Grundrecht in bestimmten Situationen auszusetzen. Entsprechende Vorschläge sollen bei dem Treffen erstmals diskutiert werden.
Das Wichtigste im Überblick
- 38 Organisationen schlagen Alarm: Amnesty International und der LSVD+ gehören zu den Organisationen, die von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum europäischen Asylrecht verlangen.
- EU berät über mögliche Aussetzung: Beim Europäischen Rat heute und morgen stehen erstmals Vorschläge zur Diskussion, das Asylrecht in bestimmten Situationen auszusetzen.
- Warnung vor schweren Menschenrechtsverletzungen: Die Organisationen befürchten Zurückweisungen ohne Prüfung individueller Schutzgründe. Besonders gefährdet wären Menschen, denen Verfolgung, Folter oder andere Gefahren drohen – darunter auch LGBTIQ+-Flüchtlinge.
Menschenrechte in Krisenzeiten
Die Organisationen sehen darin eine Gefahr für den europäischen Grundrechtsschutz. Sie befürchten, dass Schutzsuchende an den EU-Außengrenzen zurückgewiesen werden könnten, ohne zuvor ihre individuellen Fluchtgründe darlegen zu dürfen. Die Bundesregierung müsse sich deshalb auf europäischer Ebene entschieden für das Asylrecht einsetzen. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, betont die Bedeutung der Menschenrechte gerade in Krisenzeiten. Sie erklärt: „Menschenrechte sind nicht für Schönwetterzeiten gemacht. Sie wurden gerade für Krisen geschaffen. Wer sie aussetzt, sobald ihre Einhaltung unbequem oder schwierig wird, macht sie wertlos. Das Recht auf Asyl ist bindend und nicht verhandelbar. Wenn Menschenrechte an Europas Grenzen in Frage gestellt werden, steht ihre Verbindlichkeit für uns alle in Frage. Die Bundesregierung muss im Europäischen Rat klar Nein sagen, wenn das Asylrecht zur Disposition gestellt wird.“
Keine Prüfung der Fluchtgründe
Auslöser der Debatte sind Vorschläge, das Asylrecht unter bestimmten Umständen auszusetzen. Als mögliches Szenario wird eine sehr hohe Zahl ankommender Menschen genannt, wenn Drittstaaten Migration mutmaßlich gezielt als Druckmittel einsetzen. Die unterzeichnenden Organisationen warnen vor den Folgen einer solchen Regelung: Menschen könnten an den europäischen Grenzen abgewiesen werden, bevor überhaupt geprüft werde, weshalb sie Schutz suchen. Ob ihnen Verfolgung, Krieg oder Folter droht, könnte damit ungeklärt bleiben. Schon heute seien Flüchtlinge an den Außengrenzen der Europäischen Union Gewalt ausgesetzt. Durch sogenannte Pushbacks würden Menschen daran gehindert, ihr Recht auf die Beantragung von Asyl wahrzunehmen. Eine rechtlich zugelassene Aussetzung des Asylrechts könnte nach Einschätzung der Organisationen dazu führen, dass solche Praktiken entgegen den europäischen Grundrechten legitimiert werden.
Ceuta als Beispiel
Zur Begründung der Vorschläge wird unter anderem auf die Ereignisse in Ceuta verwiesen. Dort stellte die Ankunft zehntausender Menschen innerhalb kurzer Zeit die örtlichen Behörden sowie die vorhandenen Aufnahme- und Versorgungseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Zugleich war die Situation für die Flüchtlinge lebensgefährlich. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen kamen mehr als 140 Menschen ums Leben, als sie versuchten, Ceuta zu erreichen.
Die 38 Organisationen erkennen die außergewöhnlichen Belastungen und das menschliche Leid ausdrücklich an. Sie halten jedoch eine Aussetzung des Asylrechts nicht für eine angemessene Antwort. Stattdessen fordern sie mehr gegenseitige Unterstützung und Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Gemeinsam sollten Lösungen entwickelt werden, die sowohl den Schutz von Menschen als auch die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union sicherstellen. Eine Aufweichung des Asylrechts würde nach ihrer Einschätzung nicht nur Menschen gefährden, die tatsächlich verfolgt werden. Sie könnte auch das Vertrauen in die europäischen Institutionen und deren Bekenntnis zu den Menschenrechten beschädigen.
Europäische Grundrechte
Das Recht auf Asyl ist in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Artikel 18 garantiert das Recht auf Asyl. Artikel 19 schützt vor Kollektivausweisungen und vor Abschiebungen, wenn den Betroffenen Folter oder eine unmenschliche Behandlung droht. Die Organisationen betrachten diese Bestimmungen als unverzichtbare Grundlage des europäischen Rechtsverständnisses. Eine Aussetzung des Asylrechts würde ihrer Ansicht nach einen zentralen Bestandteil des Grundrechtsschutzes infrage stellen. Zugleich gehe es um das Selbstverständnis der EU als Gemeinschaft, die Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit und Solidarität gewährleisten will.
Eine von der EU gebilligte Aussetzung könnte nach Auffassung der Unterzeichner weitreichende Folgen haben. Die bestehenden Rechte seien über lange Zeit erkämpfte Errungenschaften, die gerade unter schwierigen Bedingungen verteidigt werden müssten. Würden Ausnahmen für bestimmte Situationen geschaffen, könnte dies zudem weitere Forderungen nach Einschränkungen begünstigen. Die Organisationen warnen vor einem Präzedenzfall, durch den sich die Grenzen des politisch und rechtlich Zulässigen verschieben könnten.
Risiken für LGBTIQ+
Für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie queere Menschen kann der Zugang zu einem sicheren Asylverfahren von besonderer Bedeutung sein. LGBTIQ+-Flüchtlinge können in ihren Herkunftsländern wegen ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer Geschlechtsmerkmale verfolgt werden. Je nach individueller Situation drohen ihnen Gewalt, staatliche Repressionen oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen. Wird ein Schutzgesuch nicht individuell geprüft, besteht die Gefahr, dass solche Verfolgungsgründe unberücksichtigt bleiben.
Eine Zurückweisung ohne Verfahren kann Betroffene damit dem Risiko aussetzen, in ein Land zurückkehren zu müssen, in dem ihnen Gefahr droht. Gerade deshalb ist ein rechtsstaatliches Asylverfahren für LGBTIQ+-Flüchtlinge wichtig: Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Situation darzulegen und die geltend gemachten Schutzgründe prüfen zu lassen. Dabei können auch besondere Hürden eine Rolle spielen, etwa die Angst, über die eigene sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu sprechen, wenn Diskriminierung oder Gewalt befürchtet werden.