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Amoklauf in Bayern Queerfeindlichkeit rückt in den Fokus

Von ms - 15.10.2026 - 08:00 Uhr
Amoklauf in Bayern
Foto: IMAGO / HMB-Media
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Frauenhass, Queerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus: Diese Ideologien sollen in einem Manifest zum Ausdruck kommen, das nach dem Angriff am Welfen-Gymnasium in Schongau im Internet aufgetaucht ist. Nach Einschätzung der Ermittler stammt das Dokument mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem mutmaßlichen Täter. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bestätigte die Einordnung jetzt im Innenausschuss des Landtags. Die Polizei bewertet die Tat als rechte Gewalttat.

Das Wichtigste im Überblick

  • Queerfeindlichkeit als Teil der Ideologie: Ein mutmaßlich vom Angreifer aus Schongau verfasstes Manifest ist laut Innenminister Joachim Herrmann von Frauenhass, Queerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus geprägt. Die Polizei stuft die Tat deshalb als rechte Gewalttat ein.
  • Frühere Warnsignale waren bekannt: Gegen den 16-Jährigen wurde bereits 2025 wegen Bedrohungen und der Verherrlichung von Amokläufen ermittelt. Trotz verschiedener Maßnahmen wurde er nicht in das bayerische Bedrohungsmanagement aufgenommen.
  • Politik fordert Konsequenzen: Nach dem Angriff auf zwei Schülerinnen will das Innenministerium das bisherige Vorgehen überprüfen. Zugleich wächst die Sorge über die schnelle Radikalisierung potenzieller Gewalttäter im Internet.

Menschenfeindliches Manifest

Der Fall wirft zugleich Fragen auf, die über die konkrete Tat hinausgehen: Welche Rolle spielen menschenfeindliche Einstellungen bei der Entwicklung möglicher Gewalttäter? Und wie können die Behörden rechtzeitig reagieren, wenn sich Bedrohungen bereits vor einem Angriff abzeichnen? Am 8. Juli dieses Jahres soll ein 16-Jähriger in Schongau zwei Schülerinnen schwer verletzt haben. Dass der Jugendliche zuvor schon in den Fokus der Ermittler geraten war, macht die Aufarbeitung besonders brisant. Die ideologische Ausrichtung des mutmaßlichen Angreifers ist ein zentraler Aspekt der Ermittlungen. Herrmann beschrieb den Inhalt des Manifests gestern im Landtagsausschuss als „durch Frauenhass, Queerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus geprägt“.

Die Polizei ordnet den Angriff deshalb dem Bereich rechter Gewalt zu. Die genannten Einstellungen verweisen auf unterschiedliche Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Besonders die Queerfeindlichkeit rückt damit in den Blick. Welche konkrete Bedeutung die einzelnen Positionen für die Tat hatten, lässt sich aus den bislang bekannten Angaben noch nicht abschließend ableiten. Die Einschätzung der Ermittler zum Manifest zeigt jedoch, dass neben dem unmittelbaren Tatgeschehen auch die Weltanschauung des mutmaßlichen Angreifers untersucht wird. Der Fall steht zudem in einem größeren sicherheitspolitischen Zusammenhang. In Bayern werden die Behörden im Durchschnitt zweimal täglich mit Hinweisen auf angekündigte Gewalttaten im öffentlichen Raum konfrontiert. Die mehr als 600 Fälle jährlich reichen von Kritzeleien an Toilettentüren über verstörende Veröffentlichungen im Internet bis hin zu anonymen Anrufen. Viele Ankündigungen erweisen sich als nicht ernst gemeint. In Schongau wurde aus einer solchen Gefahr jedoch eine schwere Gewalttat.

Schwere Verletzungen 

Die Folgen des Angriffs hätten noch gravierender sein können. Nach bisherigen Erkenntnissen versagte die Pistole des 16-Jährigen nach dem ersten Schuss. Anschließend soll er mit einem Kampfmesser zwei 13-jährige Mädchen in den Rücken gestochen haben. Mitschülerinnen griffen ein und leisteten Erste Hilfe. Dadurch verhinderten sie, dass die schwer verletzten Schülerinnen auf dem Schulhof verbluteten. Zwei Mitarbeiter der Schule überwältigten den mutmaßlichen Täter. Der Schulleiter hatte um 12.50 Uhr Alarm ausgelöst. Nur 17 Minuten später wurde die Festnahme des Jugendlichen über Funk gemeldet. Die schnelle Reaktion vor Ort verhinderte offenbar Schlimmeres. Die Frage, ob sich der Angriff bereits im Vorfeld hätte verhindern lassen, ist damit allerdings nicht beantwortet.

Behörden kannten Jugendlichen 

Der mutmaßliche Angreifer war vor dem 8. Juli nicht unbekannt. Wie Herrmann bestätigte, hatte die Staatsanwaltschaft bereits 2025 gegen den Jugendlichen ermittelt. Er soll Mitschüler bedroht und in sozialen Netzwerken Amokläufe verherrlicht haben. Im Rahmen der Ermittlungen durchsuchte die Polizei die Wohnungen seiner Eltern. Dabei stellten die Beamten unter anderem eine Schutzweste, eine Sturmhaube und mehrere Messer sicher. Wahrscheinlich im Dezember letzten Jahres soll der Jugendliche erneut Drohungen gegen einen Mitschüler ausgesprochen haben. Diese Äußerungen begründeten nach juristischer Bewertung „den Anfangsversacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“.

Die Behörden reagierten mit verschiedenen Maßnahmen. Es kam zu Gefährderansprachen durch die Polizei sowie zu Gesprächen mit dem Jugendamt und der Schule. Außerdem musste der Jugendliche an einem Präventionskurs teilnehmen und das Welfen-Gymnasium verlassen. Zusätzlich ließ die Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Gutachten erstellen. Dieses lag zum Zeitpunkt des Angriffs allerdings noch nicht vor. Eine Inhaftierung des Jugendlichen sei aus rechtlicher Sicht nicht möglich gewesen, erklärte Herrmann.

Kritik an Gefahreneinschätzung

Für die SPD-Innenpolitikerin Christiane Feichtmeier bleiben damit wesentliche Fragen offen. Sie sieht insbesondere Klärungsbedarf bei der Betreuung des Jugendlichen nach den ersten Auffälligkeiten. „Auch wenn es keine Haftgründe gab, warum wurde er nicht engmaschiger betreut?“, fragte sie. „Das macht mich immer noch sprachlos. Man hätte hier wesentlich mehr tun können.“ Feichtmeier fordert eine genauere Betrachtung der Möglichkeiten, potenzielle Einzeltäter über einen längeren Zeitraum im Blick zu behalten. Dabei geht es auch um die Frage, wie Behörden mit Menschen umgehen können, bei denen sich wiederholt Hinweise auf eine mögliche Gewaltbereitschaft ergeben, ohne dass die Voraussetzungen für eine Inhaftierung vorliegen. Ihre zentrale Frage lautet: „Wie können wir solche Einzeltäter besser im Blick behalten?“

In Bayern gibt es seit 2021 ein sogenanntes Bedrohungsmanagement. Die entsprechenden Strukturen sind bei den einzelnen Polizeipräsidien angesiedelt. Ziel ist es, mögliche Gewalttäter möglichst früh zu identifizieren und Gefahren durch geeignete Maßnahmen zu verringern. Der Jugendliche aus Schongau wurde nicht in dieses Programm aufgenommen. Angesichts der hohen Zahl von mehr als 600 Hinweisen auf angekündigte Gewalttaten pro Jahr schien sein Fall offenbar nicht dringlich genug. Nach dem Angriff soll das Verfahren nun überprüft werden. Das Innenministerium plant eine Überarbeitung des Bedrohungsmanagements. Herrmann räumte dabei ein: „Ich mache niemandem einen Vorwurf, aber wir müssen aus Schongau lernen“. Möglicherweise sei die Gefahr auch deshalb unterschätzt worden, weil der mutmaßliche Täter noch so jung war.

Radikalisierung im Netz 

Die Debatte über den Angriff richtet den Blick auch auf die Verbreitung extremistischer und menschenfeindlicher Einstellungen im Internet. Dabei geht es nicht allein um einzelne Drohungen, sondern ebenso um digitale Milieus, in denen Gewalt verherrlicht wird und sich feindselige Ideologien verbreiten können – besonders stark vertreten ist hier immer wieder der Hass auf Homosexuelle und queere Menschen.  Florian Siekmann (Grüne), stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses, verwies auf die zunehmende Geschwindigkeit, mit der sich Menschen im Netz radikalisieren können. Seine Partei fordert deshalb einen Ausbau der Bayern-Allianz gegen Desinformation. Herrmann setzt dagegen auf die Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei.

Die Sicherheitsbehörden müssen dabei unterschiedliche Erscheinungsformen extremistischer Gewalt berücksichtigen. Dazu gehören islamistische Extremisten ebenso wie die sogenannte „Attentäter-Fan-Szene“. In diesen Kreisen werden Amokläufe und ihre Täter bewundert, während die Opfer zum Gegenstand der Faszination werden. Nach Einschätzung der Behörden kann die Entwicklung vom passiven Beobachter zum gefährlichen Täter inzwischen innerhalb weniger Monate erfolgen. Das erschwert die Prävention erheblich: Wenn sich Einstellungen und Gewaltbereitschaft in kurzer Zeit verändern, bleibt weniger Zeit, Warnsignale zu erkennen und wirksame Maßnahmen einzuleiten. Polizeidirektor Oliver Penonic verwies auf die Grenzen der Überwachung angesichts der enormen Menge an Inhalten im Internet. Dort gebe es „mehr, als wir wissen, und mehr, als wir überwachen können“.

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