Vor der öffentlichen Anhörung des Bundestages zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erhöht ein Bündnis den Druck auf die Abgeordneten. Die Initiative „AGG Reform-Jetzt!“ will heute am späten Vormittag unmittelbar vor der Anhörung eine Petition mit 55.000 Unterschriften übergeben. Unter dem Titel „Echter Schutz vor Diskriminierung – für ein wirksames Gleichbehandlungsgesetz“ verlangen die Unterzeichner umfassende Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Bundestag befasst sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit der geplanten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
- Vor der Anhörung übergibt das Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ eine Petition mit 55.000 Unterschriften an Bundestagsabgeordnete.
- Das Bündnis hält den vorliegenden Gesetzentwurf für unzureichend und verlangt einen weitergehenden Schutz vor Diskriminierung.
- Gefordert werden unter anderem längere Fristen, Verbandsklagen sowie ein Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen.
- Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll nach dem Willen der Initiatoren unabhängiger werden und zusätzliche Befugnisse erhalten.
- Der LSVD+ fordert insbesondere einen wirksameren Rechtsschutz für queere Menschen.
Unzureichende Reform
Nach Auffassung des Bündnisses reicht die geplante Reform nicht aus, um Menschen wirksam vor Diskriminierung zu schützen und ihnen die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen. Diskriminierung sei für viele Menschen in Deutschland weiterhin Bestandteil des Alltags – etwa bei der Wohnungssuche, am Arbeitsplatz, in der Schule, bei Arztbesuchen oder im Kontakt mit Behörden. Gleichzeitig würden die Rechte queerer und homosexueller Menschen, von Menschen mit Behinderungen sowie von Menschen, die Rassismus oder Antisemitismus erfahren, zunehmend infrage gestellt. Aus Sicht der Initiative müsse das AGG deshalb so ausgestaltet werden, dass Betroffene ihre Rechte in der Praxis tatsächlich durchsetzen können.
Hohe rechtliche Hürden
Das bestehende Gesetz erfüllt diese Aufgabe nach Einschätzung der Initiative bislang nicht ausreichend. Kritisiert werden unter anderem kurze Fristen und hohe Hürden für juristische Schritte. „Das AGG schützt viele Betroffene bislang nur auf dem Papier. Diskriminierung bleibt oft folgenlos: Die Hürden für rechtliche Schritte sind hoch, die Fristen zu kurz und Betroffene stehen allein da, weil Verbände nicht für sie klagen dürfen. Die Reform darf deshalb nicht bei kosmetischen Änderungen stehen bleiben. Sie muss den Rechtsschutz für Betroffene tatsächlich verbessern“, erklärte das Bündnis. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz besteht seit 20 Jahren. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll es reformiert werden. Nach Ansicht des Bündnisses bleiben dabei jedoch zentrale Forderungen von Betroffenen, Fachverbänden sowie juristischen Expertinnen und Experten unberücksichtigt. Die Initiative sieht deshalb die Chance auf einen grundlegenden Paradigmenwechsel gefährdet.
LSVD+ fordert mehr Schutz
Unterstützung für die Petition kommt unter anderem vom LSVD+ – Verband Queere Vielfalt. Dessen Bundesvorstand Alexander Vogt verweist auf eine aus Sicht des Verbandes zunehmend schwierige Situation für queere Menschen. „Queerfeindliche Anfeindungen nehmen zu und hart erkämpfte Rechte werden offen infrage gestellt. In dieser Lage darf die Reform des AGG nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Der LSVD+ unterstützt die Petition, weil queere Menschen einen Rechtsschutz brauchen, der im Ernstfall auch greift“, sagte Vogt. Auch die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen verlangt weitergehende Regelungen. Ihr Co-Vorsitzender Ehsan Djafari kritisiert insbesondere, dass staatliches Handeln beim Diskriminierungsschutz nicht ausreichend berücksichtigt werde. „Wer Rassismus erlebt, erlebt ihn im Alltag. Ein Gleichbehandlungsgesetz, das staatliches Handeln ausklammert, schützt Betroffene genau dort nicht, wo sie am häufigsten auf Ablehnung treffen: bei Behörden, Schulen und Ämtern“, so Djafari.
Verbandsklagen und Fristen
Das Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ bemängelt darüber hinaus, dass der aktuelle Gesetzentwurf die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung nur unzureichend verbessere. Auch die Vorgaben der Europäischen Union zur Stärkung von Gleichbehandlungsstellen würden lediglich teilweise umgesetzt. Mit der Petition verbinden die Unterstützer deshalb mehrere konkrete Forderungen. So soll der Schutz vor Diskriminierung künftig auch staatliche Stellen umfassend einschließen. Die Fristen, innerhalb derer Betroffene ihre Ansprüche geltend machen können, sollen deutlich verlängert werden. Zudem verlangt das Bündnis wirksame Möglichkeiten für Verbandsklagen und die sogenannte Prozess-Standschaft. Dadurch sollen Verbände Betroffene bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte stärker unterstützen können. Eine weitere Forderung betrifft die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie soll nach Vorstellung der Initiatoren unabhängig arbeiten können und mit stärkeren Befugnissen ausgestattet werden.
Nächste Schritte
Mit der Übergabe der 55.000 Unterschriften unmittelbar vor der öffentlichen Anhörung will das Bündnis den Abgeordneten seine Forderungen noch einmal verdeutlichen. Dem zivilgesellschaftlichen Bündnis gehören über 100 Organisationen aus der Antidiskriminierungsarbeit, von Betroffenen und Fachverbänden sowie aus der LGBTIQ+-Community an. Nach der heutigen Anhörung zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Rechtsausschuss wertet dann die Stellungnahmen aus und kann Änderungen empfehlen, bevor der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz entscheidet. Anschließend muss sich der Bundesrat damit befassen, bevor die Reform nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten kann.