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Zerkratzt Wer zahlt?

bi - 05.10.2018 - 07:00 Uhr

Der Verursacher ist verpflichtet zu zahlen. Das Problem hierbei ist allerdings, dass derartige Täter meistens gar nicht bekannt und damit auch nicht ermittelt werden können und auch Strafanzeigen leerlaufen. Dann muss man den Schaden tatsächlich aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen. Wer vollkaskoversichert ist, kann in derartigen Fällen auch eine Regulierung über die Versicherung erreichen. Hierzu muss der Schadensfall gemeldet sein. Die Versicherung verlangt zumeist eine Strafanzeigenerstattung bei der Polizei. Und dies unabhängig davon, ob der oder die Täter gefunden werden können. Weiterhin benötigt die Versicherung Fotos von den Schäden. Oftmals wird bei großen Schäden auch ein Gutachter beauftragt. Eine Regulierung über die Versicherung ist ratsam, wenn der Schaden sehr hoch ist, und weit über den Selbstbeteiligungsrahmen geht.

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