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Bußgeldbescheid Wie lege ich Einspruch ein?

ms - 26.09.2018 - 07:00 Uhr

Irgendwann erwischt es jeden: Man wird geblitzt und unweigerlich landet der ärgerliche Bußgeldbescheid im Briefkasten. Man kann sich jedoch gegen diese Forderung zur Wehr setzen:

Achten Sie unbedingt zunächst auf den Anhörungsbogen: Wird dieser nach drei Monaten ausgestellt, ist die Angelegenheit verjährt. Das Schreiben sollte zudem genau durchgelesen und überprüft werden, denn manchmal ist es fehlerhaft. Rechtskräftig ist der Bescheid zudem nur, wenn er alle wichtigen Angaben wie Informationen zum Täter, die mutmaßliche Ordnungswidrigkeit inklusive Tatort, Uhrzeit und gesetzlichen Merkmale, Rechtshinweise, Beweismittel und zutreffende Bußgeldvorschriften sowie Sanktionen beinhaltet. Fehlt eine dieser Angaben kann man den Bescheid anfechten und Einspruch einlegen.

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