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Böse Falle! // © monkeybusinessimages
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Böse Falle! Was tun wenn es rummst?

mg - 20.02.2017 - 07:00 Uhr

Schnell ist es passiert. Kurz mal nicht aufgepasst und schon hat es gekracht. Wie aber sollte man sich in so einer Situation verhalten?

Ein Blechschaden am Wagen ist nicht nur ärgerlich, er kann unter Umständen auch richtig teuer werden. Nämlich dann, wenn man einige wichtige Punkte nicht beherzigt.

Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, muss als erstes die Unfallstelle abgesichert werden. Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen, das sind die ersten Maßnahmen vor Ort. Damit schützt man sich und andere vor weiteren Unfällen. Sind Menschen verletzt worden, die Feuerwehr unter 112 (in Deutschland) verständigen und erste Hilfe leisten.

Gibt es Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, sollten diese so lange am Unfallort warten, bis die Polizei eingetroffen ist. Diese kann unter der Nummer 110 gerufen werden. In vielen Fällen wird sie jedoch nicht mehr zum Unfallort kommen. Nur wenn es Verletzte gegeben hat, der Unfallfahrer unter Alkohol steht oder im Fall von Unfallflucht, muss die Polizei den Unfallhergang aufnehmen.

Um Ärger mit der Versicherung vorzubeugen, ist die korrekte Dokumentation des Unfallhergangs wichtig. Das heißt: Fotos von Unfallort und -auto machen. Sicherheitshalber auch von den Papieren des Unfallgegners, vor allem wenn der Fahrer nicht der Halter ist. Wenn die Polizei nicht kommen sollte, dann den Schaden bzw. Hergang des Unfalls im Unfallbericht schildern. Den Bericht sollte man dann von allen Beteiligten unterschreiben lassen.

Ob mit oder ohne Polizei, nach einem Unfall müssen persönliche Daten ausgetauscht werden. Das heißt: Name und Anschrift aus Personalausweis und dem Fahrzeugschein. Hier am besten direkt aus den amtlichen Dokumenten abschreiben oder z.B. mit dem Handy abfotografieren. Die Unfallstelle und die beteiligten Fahrzeuge ebenfalls fotografieren und sich die grüne Versicherungskarte bzw. rosa Grenzversicherungskarte zeigen lassen. Auch das Passfoto sollte man fotografieren. So kann man den Unfallgegner auch später, beispielsweise vor Gericht, identifizieren.

Dann den europäischen Unfallbericht ausfüllen. Den Vordruck erhält man von seiner Versicherung. Als Download gibt es diesen unter dem unten genannten Link. Man sollte optimaler Weise immer eine Zweichfachausfertigung im Wagen bei sich führen.

www.kfz-auskunft.de/info/unfallbericht.pdf

Was tun, wenn es Verletzte gibt?

Ist man selbst oder Insassen des eigenen Autos bei dem Unfall verletzt worden, sollte ein Arzt die Verletzungen bescheinigen. Auch wenn die Schmerzen möglicherweise erst Stunden oder Tage nach dem Crash auftreten, sollte man zum Arzt gehen. Denn nur wenn die Verletzungen oder Schmerzen ärztlich dokumentiert sind, wird die gegnerische Versicherung später entsprechend zahlen.

Vorsicht! Niemals ungeprüft eine Komplettabtretungserklärung unterschreiben. Ausnahme: Es handelt sich um Gutachten von Sachverständigen oder die Übernahme von Reparaturkosten der eigenen Werkstatt. Bei einer Abtretungserklärung bietet die gegnerische Versicherung an, den kompletten Schaden abzuwickeln, ohne dass man sich darum kümmern müssen. Im schlechtesten Fall geschieht dies aber zum eigenen Nachteil, und ohne dass zum Beispiel ein Anwalt hinzugezogen werden kann. Deshalb sollte man auch vorsichtig sein, wenn die eigene Versicherung eine Abtretungserklärung anbietet. Denn dann regelt sie den Schaden so, als wenn der Unfallverursacher bei ihr versichert wäre.

Tipp

Wenn man hierzulande mit einem in Deutschland zugelassenen Auto unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, sollte die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht verständigt werden. In diesen Fällen kommt es sonst oft zu einer Übernahme eines Komplettservices, bei dem man nicht mehr mitreden kann. Zudem versuchen Versicherungen oft die Schadenssumme zu kürzen. Um Ärger zu vermeiden, empfehlen Kfz-Sachverständige einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser macht dann die Schadensansprüche für einen geltend. Übrigens die Kosten für den Anwalt übernimmt die gegnerische Versicherung. Der Unfallverursacher muss seine Versicherung verständigen. Der Unfallgegner sollte seine Versicherung informieren, falls es Unstimmigkeiten über den Unfallhergang geben sollte. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, ist es sinnvoll die gegnerische Versicherung darüber zu informieren. Fragen der gegnerischen Versicherung zum Thema Rechtsschutzversicherung oder nach wirtschaftlichen Fragen sollten mit Vorsicht beantwortet werden.

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